von hmengers » 19.06.2008, 12:14
Verordnungsfähige aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Leider kennen sich da auch viele Ärzte nicht aus. Je nach Indikation können auch solche Arzneimittel auf dem rosa Formular zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden, wenn sie auf dieser Liste stehen OTC-Liste Beispiele: Abführmittel bei vielen Indikationen, Kalium, bei Kaliummangel usw. Die Krankenkassen informieren von sich aus niemanden. Man muss also oft sein Recht durchsetzen und es ist auch hilfreich, dem Arzt die Ausnahmeliste unter die Nase zu halten.
Diese Ausnahmeliste mit verordnungsfähigen, aber nicht verschreibunsfähigen Arzneimitteln gibt es ja nicht ohne Grund. Damit soll vor allem für Daueranwender die finanzielle Mehrbelastung reduziert werden. Aber weil es oft nur relativ kleine Einzelbeträge sind, resignieren viele bei einer Absage durch die Krankenkasse oder bei einer Ablehnung der Verordnung durch den Arzt und zahlen diese Beträge selbst (dann können sie noch nicht einmal bei der Steuer geltend gemacht werden.)
Das ist eine Taktik des Kosten sparens bei der Krankenkasse bzw. des Budget schonens bei den Ärzten. Aber richtig ist das nicht! Die Kosten entstehen ja bei dem Patienten und ich habe noch nicht gehört, dass deshalb der Beitrag reduziert werden soll, weil sich jemand dem Druck der Krankenkasse gebeugt hat. Leider ist es ja nicht mehr so wie früher, als die Krankenkassen noch für ihre Patienten da waren und nicht umgekehrt...
Herbert
von Webkänguru » 20.06.2008, 21:44
Hallo Herbert,
vielen Dank für deinen Hinweis und deinen Link. Ich glaube es wurde schon an anderer Stelle darauf hingewiesen: in der Liste steht unter anderem, das Flohsamen und Flohsamenschalen bei Morbus Crohn vom Arzt verordnet werden können.
Viele Grüße,
euer Webkänguru
von hmengers » 21.06.2008, 12:12
Hallo Christian,
das stimmt. Aber ich denke, man sollte von zeit zu zeit immer wieder darauf hinweisen, vor allem, weil in der umfangreichen Liste auf viele verschiedene Krankheitsbilder verwiesen wird und auch hier immer wieder diese Frage ansteht. Letztes Beispiel Kaliummangel. Es wäre zu überlegen, ob der Hinweis auf die Liste mit Erläuterungen nicht irgendwo im Forum dauerhaft aktuell greifbar bleibt, oder?
herbert
von Frank38 » 21.06.2008, 15:38
Huhu,
@hmengers
Es wäre zu überlegen, ob der Hinweis auf die Liste mit Erläuterungen nicht irgendwo im Forum dauerhaft aktuell greifbar bleibt, oder?
von Tini65 » 22.06.2008, 08:26
Guter Hinweis,Herbert!
Für Leute mit Pouch wichtig: Vitamin B 12 fällt unter wasserlösliche Vitamine (Punkt 16.4.39). Ich begegne immer wieder Pouch-Trägern, die das selbst bezahlen *kopfschüttelnd*
Schönen Sonntag
Tini
von Mücke » 22.06.2008, 16:13
Hallo
Ich muß mein Vitamin B12 auch selber zahlen.Habe gerade letzte Woche wieder welche gekauft.
Sag ich dann zum Dock die stehen auf der Ausnahme liste oder wie?
Viele Grüße Mücke
von Frank38 » 22.06.2008, 16:34
Huhu Tini65,
In der liste steht aber nur zu: 16.4.39 Wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann (Folsäure: 5 mg/ Dosiseinheit).
Folsäure ist Vitamin B9 ,Vitamin M oder Vitamin Bc, Benfotiamin (Thiamin, Aneurin) ist Vitamin-B1.
Es steht nichts von Vitamin B12 ,Erythrotin, Cobalamin dort, also kannste davon ausgehen das du es dir selber Kaufen musst. Gemeint sind nur diese beiden Vitamine B1 und B9 und dann nur wenn ein schwerwiegender Vitaminmangel herscht dann bekommt man sie verschrieben und die KK übernimmt es.
lg Frank
von doro » 22.06.2008, 16:39
Hallo Mücke,
ich zahle meine Vitamin B auch allein.Ich kaufe sie in der Apoth.selber ein da zahle ich für 15 Injektionen ca 9.00Euronen.Sicherlich es kommt eines zu anderen aber Vitamin B ist dabei noch mit das Günstigste.Ich bekomme alle 4 Wochen eine Spritze.
von Frank38 » 22.06.2008, 16:46
Huhu,
Kenne das auch nur so das man B12 selber zahlen muss, hab bei mir im Bekanntenkreis 2 Leute die es auch selber bezahlen müssen.
lg Frank
von Tini65 » 22.06.2008, 17:44
Hallo zusammen,
also ich bin kein Chemiker, die Leute im GBA vermutlich allerdings auch nicht. Allerdings steht nach den "wasserlöslichen Vitaminen" ein Komma und nach der "Folsäure" nicht, also ist es eine Aufzählung.
Klar muß es durch eine Blutuntersuchung nachgewiesen werden, sonst könnte ja jeder kommen *g*. Würde ich mir als Krankenkasse auch vorbehalten.
"Durch eine entsprechende Ernährung nicht zu beheben" ist ja logisch, wenn einem das entsprechende Darmstück fehlt. Zur Not OP-Bericht vorlegen.
@Mücke: Ich habe sogar die ausgedruckte OTC-Liste mit zu meinem Arzt genommen, weil sein PC-Programm nämlich an dieser Stelle überfordert war.
Sonnigen Sonntag noch
Tini
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