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Verordnungsfähige aber nicht verschreibungspflichtige Arznei – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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18 Beiträge • Seite 2 von 21, 2

Verordnungsfähige aber nicht verschreibungspflichtige Arznei

Beitrag von Sabine049 » 22.06.2008, 19:54

Ich erhalte je nach gusto - gegenwärtig - zweimal wöchentlich jeweils Vit. B 1, B 6 und B 12 = 3 Ampullen zu einem Selbstkostenanteil in Höhe von 2 Euro infundiert.

Nach Adam Riese bei 2xmal wöchentlich im Monat insgesamt 16 Euro. Die Ampullen werden mir in Kombi mit Procaintropf verabreicht.

Lt. meiner Resorptionsstörung im Rahmen meines Kurzdarmsyndroms und Ileumpouch - Neoblase erhielte ich lt. Aussage meines Uros. max. halbjährlich eine Injektion intramuskulär ... angebl. mit ausreichender Depotwirkung.

Da ich von der wöchentlichen Applikation profitiere, spare ich die 16 Euro monatlich dann eben halt anderweitig ein.

Für mich persönlich auch effizienter und bequemer, weil ich somit gleich zwei Fliegen mit einer Klappe fange, a.) Procain-Infusion 300 mg zur zusätzlichen Schmerzbekämpfung und b.) die Vitamine zur Prophylaxe/Prävention o. zum Ausgleich etwaiger Defizite.

Ein Überschuss wird wg. der Wasserlöslichkeit adhoc anschließend ausgeschieden o. weniger galant formuliert: ausgepinkelt, Fazit: keinerlei nachhaltige NW nach Ausschluss von bestehenden Überempfindlichkeitsreaktionen!

Liebe Grüße Sabine

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Sabine049

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Verordnungsfähige aber nicht verschreibungspflichtige Arznei

Beitrag von doro » 22.06.2008, 20:04

Ich begegne immer wieder Pouch-Trägern, die das selbst bezahlen *kopfschüttelnd*

Na, was ist denn nun Trumpf :confused:

Bekommen nur Pouchis oder wir Ileos auch gratis Vitamine??

Mönsch, mein Doc freut sich immer,wenn er was Neues zu hören bekommt.:rolleyes:

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doro

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Verordnungsfähige aber nicht verschreibungspflichtige Arznei

Beitrag von Tini65 » 23.06.2008, 06:52

Hallo Doro,

die Diagnose ist egal, Du muß nur die Beschwerden haben, die der Text der OTC-Liste vorgibt. Ich kopier hier mal den Text der Nr. 16.4.39, damit wir wissen wovon wir reden:

"16.4.39 Wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann (Folsäure: 5 mg/ Dosiseinheit)."

Viele Grüße

Tini

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Tini65

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Verordnungsfähige aber nicht verschreibungspflichtige Arznei

Beitrag von doro » 23.06.2008, 07:04

:kiss:Danke Tini.

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doro

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Verordnungsfähige aber nicht verschreibungspflichtige Arznei

Beitrag von hmengers » 23.06.2008, 10:42

Hallo,

wie Tini schon schrieb, das Komma nach den wasserlöslichen Vitaminen ist das entscheidende. Damit sind diese als Gegensatz zu den fettlöslichen Vitaminen definiert. Folsäure und Thiamin sind zwar auch (wasserlösliche) Vitamine, aber im allgemeinen Sprachgebrauch unter diesen Bezeichnungen geläufiger, deshalb auch nochmal so aufgeführt. Warum? Da müsste man mal in die Köpfe beim G-BA schauen.
Aber jetzt in vorauseilendem Gehorsam selbst Ablehnungsgründe für eine Nichtverordnung zu suchen scheint mir nicht der richtige Weg. Und wer das geld übrig hat, spendet es besser (muss ja nicht gerade Unicef sein...)

herbert

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hmengers

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Verordnungsfähige aber nicht verschreibungspflichtige Arznei

Beitrag von Sabine049 » 05.07.2008, 19:54

Hallo,

das Thema möchte ich wieder einwenig "beleben" ;).

Schon damals als hmengers alias Herbert den Thread eröffnete sprach ich des weiteren, dass ab dem 01.07.08 diverse verschreibungspflichtige Arzneimittel _nur_ mit einem relativ hohen Aufpreis (Selbstkostenbeteiligung) abgegeben werden, an.

Beispiel: Wg. einer präkanzerösen Vorstufe von Speisröhrenkrebs hergerufen u.a. jahrelanger Ösophagiten II. Grades infolgedessen Displasien im distalen Stumpf bedingt durch eine ausgeprägte Hiatushernie und fehlenden Verschlussmechanismus wurde mir einst nach Ablation usw. gastroenterologisch mitgeteilt: "Da eine Fundoplication für mich völlig indiskutabel und ärtzlicherseits vehement abgelehnt wurde/wird, hieß es, dass ich zeitlebens auf einen Protonenpumpenhemmer angewiesen wäre."

Ein Generikum gibts derweil für Nexium mups nicht, Fazit: Entweder den satten Aufpreis von circa 30 Prozent aus eigener Tasche aufbringen oder auf ein aufpreisfreies aber weniger effizientes Präparat wie Ranitidin umsteigen? Selbstverständlich werde ich zunächst das Ranitidin austesten.

Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass selbst bei den dem Btm unterliegenden Starkanalgetika = Opioiden die Daumenschraube angezogen wurde :haarezuberge:. In der Hinsicht bin ich g´ttseidank nicht betroffen, aber etliche Mitpatienten/Innen.

Auch wenn ich nicht unmittelbar betroffen bin, wurmts mich ungemein und ich sehe zunehmend die Rat- u. Hilflosigkeit insbesondere der älteren Herrschaften, die nicht mehr in der Lage sind, sich zu wehren. Stattdessen nehmen sie es lethargisch hin, nach der Devise: "Ich kann die Aufpreise bei meiner Schmalspurrente nicht aufbringen, ergo beuge ich mich den Reformen und verzichte dann zukünftig auf eine angemessene, optimale Schmerztherapie :haarezuberge:."

So ganz begriffen habe ich die zweite Version der Arzneimittelverordnung = AMPreisV -> Abgabehonorar + 3 % Prozent Apo.zuschlag bisher noch nicht. Gefordert ist das "Expertengremium" bestehend aus Biggi0001 und hmengers :kiss: and :danke: im Vorfeld.

Liebe Grüße Sabine

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Sabine049

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Verordnungsfähige aber nicht verschreibungspflichtige Arznei

Beitrag von Jutta B » 06.07.2008, 05:40

Hallo,

ich war gespannt, wieviel an Eigenleistung fällig sind, wenn ich meine Medis diese Woche neu verordnen lassen muß :schwitzen: .

Hatte Glück, bezahle weiterhin nur meine 10 Euronen an Rezeptgebühr. Mein BTM und weitere Medis fallen nicht in die neue Verordnung.

Das hat mich richtig dolle gefreut! :D:D:D Auch ein alter Esel hat mal Glück :feiern::feiern::feiern:

LG
Jutta B

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Jutta B

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Verordnungsfähige aber nicht verschreibungspflichtige Arznei

Beitrag von hmengers » 06.07.2008, 11:06

@Sabine049: Zum einen, Nexium mups war schon immer überteuert. Das hat u.a. patentrechtliche Gründe. Inzwischen gibt es ausreichend gesicherte Untersuchungen, dass der Wirkstoff Omeprazol gleiche Wirkung hat wie Esomeprazol (Nexium). Das gibt es sogar (Stada) ganz ohne Zuzahlung. Ich war überrascht und merke keinen Unterschied in der Wirkung.

Zum zweiten kann ich zur Abrechnung/Preisgestaltung/Rabattierung bei Arzneimitteln hier nur so viel sagen, dass selbst die Pharmaindustrie und die KK extra Experten dafür beschäftigen/ausbilden, weil das sonst keiner überblickt. Im Detail ich auch nicht!
Zum dritten gibt es m.W. kein Medikament, für das in Zukunft eine Aufpreis zu zahlen wäre, für das es nicht eine aufpreisfreie Alternative im Rahmen der Verordnungsfähigkeit gibt. Da sind weniger die älteren Herrschaften gefragt, die sich eine Zuzahlung nicht leisten können, sondern die Ärzte, die ihren Patienten entsprechend rezeptieren müssen und auch schon mal eventuelle Widerstände (Wer wechselt schon gerne von einem bewährten Medikament? Gewohnheit) ihrer Patienten ausräumen müssen.

Ich bin sicher kein Freund der Krankenkassen, aber es ist doch bezeichnend, dass der grösste Widerstand gegen diese Regelungen von der Pharmaindustrie kommt...

Herbert

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hmengers

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