von Schiddi » 17.10.2014, 20:14
Hallo wer kann mir einen Tipp geben?
Am 19.09.2014 Verschlimmerungantrag gestellt, heute kam die Ablehnung.
Klinikunterlagen nicht berücksichtigt, nach OP wird ja wohl eine Besserung eingetreten sein, so die schriftliche Aussage im Schreiben.
Von den drei angegebenen Ärzten wurde kein Bericht angefordert, sie hätten nach Aktenlage entschieden.
Ist dies normal? Wie sollen wir uns verhalten, in Wiederspruch gehen?
von hmengers » 17.10.2014, 20:57
Natürlich Widerspruch einlegen
Herbert
von Witch » 17.10.2014, 22:06
Hallo Schiddi,
Du solltest unbedingt in den Widerspruch gehen. Leider machen es sich die Ämter gerne etwas leicht. Du hast nach Erhalt des Bescheides 4 Wochen Zeit, um den Widerspruch einzulegen. Es reicht auch aus, erstmal formal Widerspruch einzulegen, um die Frist zu wahren und die Begründung dann später nachzureichen.
Viel Erfolg
Witch
von Hanna70 » 17.10.2014, 22:31
Hallo Veronika,
lies mal Deine eigene Signatur, dann weißt Du doch, was Du zu tun hast!
Herbert und Witch haben ja schon alles gesagt. Im sofortigen Widerspruch gleich darauf hinweisen, dass die Begründung nachgereicht wird. Für die Begründung kannst Du Dir Hilfe von den Ärzten holen. Und vergiss nicht, von allen Schreiben Kopien für Deine Unterlagen zu machen, auch von Deinen eigenen.
LG Rosi
von Schiddi » 19.10.2014, 08:49
@ Danke, für die Antworten!
Nach telf. Rücksprache wurde bei den Ärzten nichts angefordert. Haben morgen direkt einen Arzttermin!
Im Moment kann ich solchen unnützen Stress überhaubt nicht gebrauchen. Da vor 4 Jahren schonmal abgelehnt wurde, sogar eine 10% Rückstufung erfolgte, ich aber im Klageverfahren meine alten Prozente wieder bekommen habe, wäre es vielleicht besser sich prof. Hilfe zu holen?
Immer nur kämpfen, macht einen total
von Frederica » 19.10.2014, 09:10
Weißt Du, Schiddi, manchmal habe ich den Eindruck, dass heutzutage alles zuerst einmal abgelehnt wird. Nur um die Widersprüche muss sich dann gekümmert werden. Ich würde mir an Deiner Stelle Hilfe beim Sozialverband - so heißt es bei uns - bzw. VdK holen.
von Hanna70 » 19.10.2014, 15:37
Frederica hat geschrieben: manchmal habe ich den Eindruck, dass heutzutage alles zuerst einmal abgelehnt wird. Nur um die Widersprüche muss sich dann gekümmert werden.
von Börny » 19.10.2014, 17:03
Grüßt Euch.....
Selbstverständlich Widerspruch einlegen....das ist ja mittlerweile die Taktik der Versorgungsämter....aber nicht mit uns......
Gruß aus Hilden Bernhard
von charla » 20.10.2014, 06:59
Hallo Schiddi!
Auf alle Fälle Widerspruch einlegen!
Begründung kann nachgereicht werden.
Rede nochmal mit Deinen Ärzten, damit sie Dir gute Begründungen schreiben.
Evtl. verlange einen Termin beim dortigen Mediziner.
Dazu alle! Unterlagen mitnehmen.
Ich biete dann immer mal an, die Wunde zu zeigen.
Sobald man aufsteht und an der Hose nestelt, wollen die meist nichts
davon wissen.
Einen Versuch ist es allemal wert.
Viel Erfolg!
charla
von Schiddi » 20.10.2014, 18:38
Wiederspruch ist raus mal sehen was kommt!
Gegen Ihren Bescheid vom 14.10.2014 GZ: .... erhebe ich hiermit
Widerspruch.
Schriftliche Begründung folgt.
Gleichzeitig beantrage ich, mir alle ärztlichen Unterlagen, die Grundlage für Ihren Bescheid waren, in Fotokopie zu übersenden (einschließlich der abschließenden Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes).
Mit freundlichen Grüßen
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