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Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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37 Beiträge • Seite 2 von 41, 2, 3, 4

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Beitrag von Börgi » 02.12.2014, 18:56

Hallo Thomas HH,
leg auf jeden Fall Widerspruch ein und mach Dich in Deinem Sozialverband kundig wegen der Rechtslage und eventueller Unterstützung.
Dir fehlt ein wichtiges Organ und das wächst nicht wieder nach, die psychische Belastung kommt noch dazu, so etwas zu verarbeiten.
Mir hat ein Sachbearbeiter bei meinem Versorgungsamt mal erklärt, ist man gesund ist gleich null, für jede Einschränkung ,Erkrankung oder Organverlust gibt es eine bestimmte Prozentzahl. :gut:
Da gibt es so ein "Katalog".
Laß Dir nichts gefallen, Du hast ja wohl schon genug gelitten!! :troesten:
Viel Glück wünscht Dir Börgi! :winke: :winke:

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Börgi

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Beitrag von chris6120 » 02.12.2014, 20:14

Hallo Thomas HH,

nach meiner Op habe ich 70% bekommen.
Habe dann einen Einspruch eingelegt mit dem Verweis auf folgenden Link bzw. Dokument.
Aufgrund des Einspruches mit diesem Verweis wurde mir umgehend ein GDB von 100 gewährt für die Dauer von 6 Jahren.


http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/entschaedigung-gutachten-anhaltspunkte.pdf?__blob=publicationFile

Vielleicht findest du in dem Dokument einen entsprechenden Eintrag mit deinen Einschränkungen.

Gruß
Christian

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chris6120

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Beitrag von thomasHH » 02.12.2014, 20:26

Es wurde natürlich verschiedene Teilaspekte berücksichtigt.
30 % fehlener Darm
Polyneuropathie in Beinen 20 %
Poly in Händen 10 %
Psyche 10 %

das macht für die zusammen 30 % (angepasst)

Ich möchte, das der Darm 50 % bringt. Auch der Sozailverband meint, daß es mehr eher nicht werden.
Vielleicht ist das ja je nach Bndesland auch unterschiedlich...

gruss
t

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thomasHH

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Beitrag von Renni » 05.12.2014, 12:53

Lieber Thomas,
:stimmtNicht:
ich habe mit Hilfe des Sozialverbandes, in Hamburg 80 GdB erhalte. Die chronisch entzündliche Darmerkrankung wurde mit einem Behindertengrad von 60 GdB anerkannt. Weitere Behinderungen wurden mit 10 GdB berechnet. Es hat sich gelohnt zum Sozialverband zu gehen. Allein schon um eine Parkerleichterung beim Verkehrsamt beantragen zu können. Besonders wichtig war, auf die Problematik der Erkrankung und deren Behinderungen, zu beschreiben. Keiner vom Versorgungsamt hat eine Ahnung von deinen Einschränkungen im Leben.
Renni

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Renni

Ansprechpartnerin des Stoma-Treff Hamburg-Nord und Hamburg-West

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Beitrag von thomasHH » 05.12.2014, 14:09

Habe gestern Widerspruch eingelegt und möchte mindestens 50 % haben (das reicht mir auch).
Es besteht auch noch die Möglichkeit, das das ganze nicht vor Gericht landet, schauen wir mal :winke:

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thomasHH

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Beitrag von magda007 » 05.12.2014, 14:57

Hallo thomasHH
gut so !
Aber das die Ämter immer erst mal versuchen die % runterzuhandeln!
ist zum :gegenDieWandLaufen: :frust:
glg
Mini Magda und ich :winke:

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magda007

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Beitrag von Renni » 05.12.2014, 19:51

Hallo Thomas, :winke:
ich wünsche Dir alles Gute für die Bewilligung deines Antrages beim Versorungsamt.
Bei meiner Beantragung habe ich besonders darauf hingewiesen, dass bei einem verkürztem Darm, der Stuhlgang flüssiger und häufiger ist als ohne künstliche Versorgung. Deswegen sind mehr Stuhlgänge am Tag nötig.
:super:

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Renni

Ansprechpartnerin des Stoma-Treff Hamburg-Nord und Hamburg-West

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Beitrag von thomasHH » 25.02.2015, 18:29

Heute kam Post, das VA bleibt stur, es bleibt bei 30%.
Der wichtigste Arzt (Darm) wurde gar nicht befragt, dafür Neurologe, HNO und Hausarzt.
Gehe jetzt vor Gericht :x

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thomasHH

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Beitrag von Banditensocke » 25.02.2015, 18:44

OT

Ihr Lieben,

könntet Ihr möglicherweise Euren Begriff von GdB überdenken und revidieren?

Behinderte Menschen mit einem GdB von XX sind NICHT zu XX PROZENT behindert. Es mag für manche Makulatur sein - für mich ist es eine Frage des Respekts vor dem eigenen und dem Leben anderer Menschen mit Einschränkungen.

Merci!

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Banditensocke

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Beitrag von Peter51 » 25.02.2015, 20:13

Hallo und einen schönen Abend,
Hallo Socke der Banditen (nur Spaß okay ),

warum ist die Kurzbezeichnung für Grad für Behinderung GdB für DICH so Respektlos Banditensocke
und warum sollten diese amtliche Begriffsform Menschen mit Handicap „abwerten“?
Ich fühle mich von Dir nicht angesprochen und werde auch mal mein GdB in dieser Kurzform gerne schreiben.
Ich habe eine hohe Achtung vor Menschen mit ein GdB und lasse mir nicht vorschreiben wie/was ich zu schreiben habe PUNKT

LG Peter51

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Peter51

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