von thomasHH » 16.04.2014, 17:27
Hallo zusammen,.... muß auch mal wieder Rat einholen
Bei meiner Krebs-OP wurde mir 2009 der gesamte Dickdarm entfernt und ein Pouch angelegt.
Ich habe mir damals einen Grad der Behinderung von 80 "erarbeitet". Mir war klar, das dieser Grad, nach 5 Jahren (=geheilt) sinken wird,... ich hatte gedacht auf 30-40. Inzwischen habe ich auch einen Job bei der Stadt, nur über die Schwerbehinderung, der leider (noch) befristet ist.
Meine Heilungsbewährung ist nun um (Hurra!), aber heute kam Post vom Amt, das sie meinen GdB komplett einstampfen wollen.
Ist das normal? Ich fürchte vor allem um meinen Job...
Ich bin im Sozialverband Deutschland und werde mich beraten lassen. Mir geht es eigentlich ganz gut, möchte eigentlich nur ungern etwas aufbauschen müssen. Fakt aber ist, daß ich einen Pouch habe und ich auch in psyychologischer Behandlung war (Krebs, Jobverlust..)
Hat jemand eine Meinung?
danke
Thomas
von Webkänguru » 16.04.2014, 19:08
Hallo Thomas,
die Rückstufung auf GdB "0" kann ich nicht nachvollziehen. Auch wenn du als vom Krebs geheilt giltst und auch kein Stoma mehr hast, fehlt dir doch ein komplettes Organ (Dickdarm), was auch Einschränkungen mit sich bringt.
Hol' dir Unterstützung und lege Widerspruch ein.
Viele Grüße,
Christian
von thomasHH » 16.04.2014, 19:13
Hallo Christian,
ich denke inzwischen, das ist ein Standardschreiben, das Leute "einschüchtern" soll.. Sie gehen davon aus, dass ich gesund und alles ok ist, blabla. Nun ist es an mir (und den Ärzten) das Gegenteil zu beweisen. 30 oder 40% reichen mir ja schon, wegen Gleichstellung.
von Börny » 16.04.2014, 19:46
Auf jedenfall Widerspruch einlegen......Das stimmt zwar , daß wenn nach oder innerhalb der letzten 5 Jahre kein Rezidiv entstanden ist , als geheilt gilt .
Du mußt auf jedenfall den Widerspruch gut begründen um damit durchzukommen .
Viel Erfolg dabei...Sicher wirst du durch die Dickdarmentfernung einschränkungen haben + dies mußt du gut begründen ....Und alle Gesundheitseinschränkungen vortragen...
von Trudi » 19.04.2014, 17:17
Hallo!
Es gibt, leider weiß ich die genaue Adresse ncht mehr, im Internet eine Zusammenstellung, mit welchen Einschränkungen man welchen GdB bekommt.
Auf alle Fälle Einspruch einlegen, alleine psychische Belastungen KÖNNEN 50% bringen. Das muss aber wirklich gut vom Doc begründet sein. Vermutlich ist aber auch das zeitlich begrenzt, evtl auch nur auf 2 Jahre.
Schöne Feiertage
von hmengers » 20.04.2014, 10:57
Hallo Thomas,
den Pouch kann Dir ja keiner wegdiskutieren und wenn Du bei Deinem Widerspruch noch eine Erklärung Deines Arztes wegen der psychischen Belastung beifügst dürfte das wohl klappen.
Herbert
von Babetwo » 04.10.2014, 22:05
Hallo Thomas,
Darf ich fragen wie es bei dir ausgegangen ist... Bleibst du bei Null oder hast du einen Weiteren Gdb bekommen...mit oder ohne Befristung??
Lg Babetwo
von thomasHH » 05.10.2014, 13:50
Ist noch in der Schwebe. Letzte Woche mußte ich zu einem HNO Arzt, zwecks Hörtest, da ich auch meinen Tinnitus angegeben hatte. Alle Ärzte, mit denen ich Kontakt hatte, schüttelten den Kopf. Keiner kann nachvollziehen, daß ich von 80 auf 0 gehen soll.
Wenn sich etwas tut, schreibe ich gerne wieder
von thomasHH » 01.12.2014, 16:02
kurzes Update:
Habe jetzt einen Bescheid bekommen, 30 % unbefristet sollen es werden.
Das ist schon mal ganz ok, werde aber eventuell doch weiter Widerspruch einlegen.
Das Versorgungsamt hat sich nicht mal die Mühe gemacht und meinen Darm-Doc kontaktiert.
Habe eigentlich keine Lust auf Gerichtsverhandlung, aber manchmal muß man sich vielleicht auch überwinden....
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