von Westerwald » 06.07.2012, 07:51
Hallo Forum
Ich befinde mich zwischen der Pouch und der Rückverlegungs Op.
Wann sollte ich den Antrag zum Amt für Versorgung und Soziales stellen?
Sollte ich erst die Rückverlegung abwarten? Hat jemand Ahnung mit wie viel % zu rechnen ist.Habe sonst keine Körperlichen oder Geistige gebrechen!Für eure Antworten schon mal vielen Dank
von haida » 06.07.2012, 10:17
Hallo Westerwald,
du kannst den Antrag jetzt stellen, ich denke es hat nichts mit der RV zu tun. Die Procente sind unterschiedlich,( wie ich hier gelesen habe)ich habe zuerst 50% nach einem Widerspruch wurde es auf 70%. Es kann sein, dass es nach der RV zurückgestuft wird, aber irgendwas bleibt.
Haida
von olli72 » 06.07.2012, 11:13
Hallo Westerwald!!
Auf jeden Fall sofort stellen!
Der Ausweis wird nämlich auf das Datum des Posteingangs beim Versorgungsamt datiert.
Ich bin (noch ) 39 Jahre alt, habe seit Feb. 2012 ein endständiges Colostoma und sonst nichts.
Den Antrag auf Schwerbehinderung habe ich direkt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus gestellt und ohne wenn und aber habe ich GdB 60 erhalten.
Allein das stellen des Antrags wirkt sich auf deinen späteren Rentenantrag und beantragte Reha-Maßnahmen positiv aus.
Gruß, Olaf
von Biggi0001 » 06.07.2012, 20:21
HAllo Olli, das ist leider falsch.
Der GdB ( Grad der Behinderung ) hat nichts mit einer möglichen EM-Rente zu tun. Es gibt massig Leute, die mit GdB 100 voll arbeitsfähig sind.
Trotzdem sollte man natürlich den Antrag auf Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft stellen, warum auch nicht.
Nur dass das eine mit dem anderen zusammenhängt möchte ich nicht so stehen lassen.
Gruß, Biggi
von Sternchen1960 » 08.07.2012, 00:04
ich habe für die Darm-Amputation (ja-so wurde das bezeichnet) 20 % bekommen.Aber ich habe keine Entzündung im Darm oder Pouch, sondern hatte nur Divertikulitis, und die ist ja nun rum. Zum Glück. Und das Stoma habe ich dank Rv auch wieder los. Auch wenn ich mich in diesem Forum noch immer beheimatet fühle.
Sonstige Erkrankungen ( Wirbelsäule/Hüfte/Schulter/RLS-Syndron/Migräne/Depressionen machen z. Zt. damit insgesammt 40 % bei mir- zu wenig um wirklich einen Vorteil daraus zu ziehen. Wobei mir das Sch... egal wäre, wenn ich die verdammten Hüft-Dauerschmerzen und die Depris, die mich immer wieder echt niederbrettern, nicht wären, nur dass mich hier niemand falsch versteht.
Ich habe den Antrag aber über den VDK stellen lassen- in Rechtsdingen/Formularen bin ich echt unbeholfen, bzw. habe ich Angst wieder in Depresssionen zu rutschen- Geldsorgen sind da so ein Auslöser (auch wenn sie evtl sogar unbegründet sind, im Vergleich zu vielen anderen geht es mir hier finanziell gut- aber ich traue mir halt nicht zu zb: mit Hartz IV klarzukommen. Und die, die das hier vorleben UND es auch noch schaffen sich eine positive Lebenseinstellung zu bewahren sind für mich echte Helden /Heldinnen, Aber ich hoffe, dass ich auch klarkommen, wenn mal andere Zeiten anbrechen- schließlich habe ich das auch schon etliche Male hinbekommen, z.B nach der Scheidung )
von Häslein » 08.07.2012, 00:48
Hallo Sternchen,
falls Du im Berufsleben oder in der Arbeitsvermittlung bist, kannst Du eine sog. Gleichstellung mit Schwerbehinderung beantragen.
Bei Gleichstellung fehlen leider trotzdem einige Nachteilsausgleiche in Bezug zur Behinderung ab einem Grad von 50.
********
Bei Feststellung eines GdB zählen nur jene Einschränkungen, die länger als 6 Monate bestehen. So wird ein vorübergehendes Stoma, dass man weniger als 6 Monate hat, z. B. nicht berücksichtigt.
So erinnere ich das zumindest; ggf. kann Herbert es korrigieren.
*****
Mir wurden bei MC, Dickdarmentfernung, Rektumamputation, Fistulierung perianal, Verwachsungsbauch mit vielen Beschwerden, Stoma und starken Gelenkschmerzen einen GdB von 60 zugesprochen.
Da mein mein jetziges Stoma auf Hautniveau sein Dasein fristet bzw. eine leichte Retraktion aufweist und ich sehr heftige Gelenkbeschwerden habe, ist mein Arzt der Meinung, dass ein höherer Grad angemessen sei. Er rät zum Verschlimmerungsantrag. Das werde ich bald in Angriff nehmen, bin aber wenig zuversichtlich.
LG, Häslein
von Sternchen1960 » 08.07.2012, 11:59
Liebes Häslein,
danke für den Hinweis. Aber da ich in der begnadeten Situation bin ziemlich unkündbar (alter Vertrag ) im öffentlichem Dienst zu arbeiten, bekomme ich die Gleichstellung laut VDK nicht, da mir ja keine Kündigung droht.
Ich bin echt dankbar, dass bei mir alles so glimpflich abgegangen ist und ich doch immer echt schnell wiedr arbeiten konnte.
Und wenn sich jetzt noch eine Lösung für die sch... Dauerschmerzen an/in der Hüfte findet- ich schlafe Nachts kaum noch vor Schmerzen, und der Bauch vielleicht mal endlich wenigstens ein bisschen mehr verheilen würde, wäre ich ich sehr froh.
Ab nächste Woche werde ich da mal eine Ärzteralley starten.....
Liebe Grüße
Helga
von Biggi0001 » 08.07.2012, 15:37
Hallo Sternchen, der VDK hat da im Prinzip recht - die Gleichstellung gibt's ausschließlich dann, wenn der Arbeitsplatz KONKRET gefährdet ist oder wenn man ohne einem Schwerbehinderten gleichgestellt zu sein keinen "normalen" Arbeitplatz bekäme.
( Dem letzteren entgegen steht ja ironischwerweise, dass so viele ihren Ausweis/ihre Schwerbehinderung "verschweigen", genau MIT dem Argument, dass hierdurch ihre Arbeitsplatzfindung beeinträchtigt würde - aber das ist ein anderes Thema ).
Ich kann dich besser verstehen - was Du schilderst - als Du glauben magst ... die ( übertriebene ) Sorge ( übertrieben aber nur in den Augen anderer, nicht in meinem Kopf! ) ums Finanzielle, das ständige Ausharren und Aushalten in Schmerzen etc ... der geringste Anlass führt beim einen zu Schnupfen, bei "uns" bringts uns völlig, sofort und unvermittelt zu Boden und irgendwann erlahmen die Kräfte einfach, immer wieder und wieder aufstehen zu müssen.
Ich hab dann irgendwann die "Variante" Erwerbsminderung nehmen müssen - ich wäre sonst kaputtgegangen. Der Antragsweg und alles hat mir eine der schwersten und lähmendsten Zeiten meines Lebens beschieden, einfach weil ich nicht wusste, wie es ( finanziell ) weitergehen soll, zudem stand ich auch genau in dieser Zeit in Scheidung etc.
Mit dem Bescheid hellte sich plötzlich alles auf - zwar habe ich nunnehr nur noch ein Leben knapp über dem Existenzminimum, aber wenigstens das ist "sicher", ohne dass ich irgendwelchen Ansprüchen genügen müsste und ohne mich - egal wie - zur Arbeit zu schleppen. Mein Arbeitsvertrag ruht derzeit auch ( wie lange noch? Keine Ahnung, aber was kommt, das kommt halt und ich beschäftige mich dann damit, wenn's vor der Türe steht, nicht vorher ).
Zwar hat sich an meinen Erkrankungen nichts geändert und viele Nächte wache ich, einfach weil die Schmerzen keinen Schlaf zulassen und so weiter - aber ich muss wenigstens morgens nicht mehr im Job parat stehen und das hat viel Druck von mir genommen.
Ich wünsche Dir, dass Du den Zeitpunkt, wann Kämpfen sich einfach nicht mehr lohnt, auch bestimmen kannst - und zwar bevor du so am Boden bist, dass du nicht mehr aufstehen kannst und diese Entscheidung dann möglicherweise nicht mehr "freiwillig" getroffen werden kann.
Gruß, Biggi
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