von Claudia » 22.05.2017, 16:57
Hallo allerseits,
ich weiß nicht, ob dies eine blöde Frage ist. Aber ich Stelle sie trotzdem mal. Gelte ich ab Zeitpunkt des Anus Praeter als chronisch krank, oder nur, wenn eine Colitis oder Chron vorausgegangen ist?
Seit der OP 2005 benötige ich ja monatlich die Versorgung (Hilfsmittel) und einen Schwerbehindertenausweis habe ich ja auch seitdem.
Lieben Gruß
Claudia
von Martha » 22.05.2017, 22:36
Hallo Claudia,
es gibt keine blöden Fragen
Spontan hätte ich jetzt Ja gesagt, natürlich bist Du chronisch krank.
Und spontan hat mir google diese Einschätzung auch bestätigt.
Bist Du bei Deiner Internet-Recherche zu einem anderen Ergebnis gekommen ?
Warum ist das wichtig für Dich ?
Liebe Grüße
Martha
von Claudia » 22.05.2017, 22:55
Hallo Martha,
Vielen Dank! Hab keine eindeutige Erklärung im Internet gefunden.
Meine Anwältin hatte mich danach gefragt. Befinde mich immer noch seit fast 3 Jahren im Scheidungskrieg. Mein getrennt lebender Ehemann versucht alles mögliche um keinen nachehelichen Unterhalt, Kranheitsunterhalt ...... zu zahlen. Werde morgen Google nochmal fragen und dann ausdrucken. Aber ganz lieben Dank.
Claudia
von Martha » 22.05.2017, 23:12
https://rheuma-liga-berlin.de/blog/2014 ... -begriffe/
Mindestens einer der drei maßgeblichen Punkte treffen auf Dich zu.
Viel Glück !
von Martha » 22.05.2017, 23:21
ich seh grad, mein Link führt zu der Rechtsprechung aus 2014.
Aber es sollte sich (gerade zu Punkt C.) doch bis heute daran nichts geändert haben.
Ein Bißchen wunder ich mich grad darüber, dass Deine Anwältin Dir die Recherche überlässt. Das wäre doch eigentlich ihr Job.
Liebe Grüße
von crab » 23.05.2017, 09:31
Hallo Claudia,
ab wann chronisch krank ? Hier ein Link mit sehr guter Erklärung:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungsbefreiung-fuer-chronisch-Kranke-820.html
LG Wolfgang
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe