von goldiemaus » 17.12.2016, 18:16
Hallo ihr Lieben.
Ich hab mal ne Frage und zwar: Ich bin Jahrgang 1966 und auf unbefristet schwerbehindert. Seit meinem 17. Lebensjahr immer gearbeitet. Außer 5 Jahre, wo ich zuhause geblieben bin und Elternzeit genommen habe. Bisher konnte mir keiner eine wirklich konkrete Antwort geben. Vielleicht weiß von euch jemand was genaueres bzw. kennt sich mit den Gesetzes gut aus.
Ich wünsche euch allen noch ein schönes 4. Adventswochenende.
GlG Andrea
Hallo, um ganz sicher zu gehen, solltest Du bei Deiner Rentenstelle nachfragen. Gruß Ambrosia
von georges » 17.12.2016, 19:28
Hallo wie Ambrosia schon geschrieben hat bei deiner Rentenstelle nachfragen und deine ganze Unterlagen wegen Behinderung (wahrscheinlich ein ganzer Ordner) mitnehmen denn die Rentenanstalten tun sich schwer
von Börgi » 17.12.2016, 20:10
Grüß Dich Andrea,
ich bin Jahrgang 1965 und bekomme auch unbefristete EM-Rente bis zu meinem 67.Lebensjahr, dann beginnt bei mir die Altersrente.
So steht es auch in meinem Rentenbescheid drin!
Liebe Aventsgrüße von Börgi!!!
von Trudi » 17.12.2016, 21:30
Ich bin Jahrgang 67 und einer der ersten Jahrgänge, die erst mit 67 gehen dürfen, durch den 100% Schwebi geht es jetzt wohl mit 62, wenn ich das erlebe! Und nicht durch ein Wunder vorher geheilt werde!
von goldiemaus » 18.12.2016, 15:22
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Ja, ich werde dort mal anrufen...nur meine Hoffnung, evtl. mit 63 Jahren in Rente zu gehen, ist wohl zerschlagen. Ich glaube nicht, dass ich ne Chance auf EM-Rente habe. Ich habe auch nur ein GDB von 50. Einerseits ja auch prima, dass es mir relativ gut geht (schließlich geht es so vielen anderen sehr viel schlechter) , andererseits hatte ich gehofft, ich dürfte vieeeeeeeeeeeel eher gehen.
Ich wünsche euch noch einen gemütlichen 4. Advent und ganz viel Gesundheit
In diesem Sinne.... einen ganz lieben Gruß
Andrea
Ich wollte noch ergänzend hinzufügen, dass der Grad der Behinderung nichts mit der vorfristigen Rente zu tun hat - das glaubte ich auch und wurde korrigiert. Im hier vorliegenden Fall wäre das ja eher positiv, ich sage immer probieren geht über studieren.... LG Ambrosia
von Trudi » 18.12.2016, 20:25
Mein Mann (Jg 46) konnte mit 100% SB mit 58 gehen!
von doro » 18.12.2016, 22:09
Wäre ich auch gerne,aber ich habe die letzten Jahre nichts in die Rentenkasse eingezahlt.Lt. Rentenberechnung hatten mir die letzten Jahre nur wenige Cents gebracht.Also war mir der Spatz in der Hand lieber.
Ich bereue es auch nicht
von Webkänguru » 18.12.2016, 23:17
Hallo goldiemaus,
grundsätzlich ist es so: dein Jahrgang kann regulär mit 67 Jahren in Rente gehen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 sinkt das Alter für den Rentenbeginn auf 65.
Wenn du einen Abschlag auf deine Rente akzeptierst, kannst du noch früher in Rente gehen. Frühestens mit 63 bei 10,8 % weniger Rente jm Monat.
Voraussetzung ist, dass du die Wartezeit von 35 Jahren erfüllst. Da du seit deinem 17. Lebensjahr arbeitest, sollte das kein Problem sein. Erziehungszeiten werden meines Wissens mit angerechnet.
Hier zwei Quellen dazu: Betant- Altersrente für schwerbehinderte Menschen, § 236a SGB VI Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Viele Grüße,
Christian
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