von Igel30 » 22.12.2012, 04:09
Hallo zusammen
Kurz vor der Entlassung hat der Sozialdienst der Klinik für meine Oma einen Reha-Antrag gestellt und sie meinten, es würde erfahrungsgemäss "recht schnell" gehen bis zur Antwort der Krankenkasse. Und nun sind wir neugierig, wie lange das bei Euch so dauerte von der Antragstellung an, wenn Ihr eine Reha bekommen habt nach dem KH-Aufenthalt oder auch später nochmals. Mag sicherlich von KK zu KK unterschiedlich sein.
von Creatina » 22.12.2012, 07:49
Hallo Igel
Also wenn der Sozialdienst den Antrag gemacht hat könnte es auch eine AHB sein und dann müßte deine Omi innerhalb von 14 Tagen dorthin.
Ich wusste wo ich hin wollte und habe (erstmal nur mündlich) schon im KH den Termin zur Anreise bekommen.
Einen schönen Tag
LG Martina
Hallo Igel,
also ich meine auch, dass es sich um eine AHB handeln wird wenn sich der Sozialdienst darum kümmert und die muss, wie Martina schon schrieb, 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen.
Ich habe mit der Frau vom Sozialdienst geschaut welche Klinik für mich in Frage käme, sie hat eine Prioritätenliste von 4 Kliniken gemacht, den Antrag mit mir ausgefüllt und es hat auch mit der gewünschten geklappt. Ich wurde freitags entlassen und Dienstag bekam ich Bescheid, dass ich die Woche drauf (auch Dienstag) meine AHB beginnen kann. Bezahlt wurde das über die Rentenversicherung.
Lieben Gruß billy64
von Igel30 » 08.01.2013, 14:31
Hallo zusammen
Wir haben heute mal bei der Krankenkasse angerufen, der Antrag war am 27.12. eingegangen und wurde am 28.12. zur Bearbeitung an den MDK gegeben und sollte schon längst wieder zurück sein laut Sachbearbeiterin, sie wird da für uns nachhaken, weil sie sagte auch, die AHB (blöd, wenn umgangssprachlich sonst alles Reha heisst und man gar nicht weiss, was namentlich genau beantragt wurde) soll innerhalb von 14 Tagen nach KH-Entlassung starten.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe