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Was bringt mir die Einstufung als Schwebi? – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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30 Beiträge • Seite 2 von 31, 2, 3

Was bringt mir die Einstufung als Schwebi?

Beitrag von Biggi0001 » 14.12.2007, 23:54

Hi Cordu ...

;) dafür ist ein Forum da, daß man die Fragen reinschreibt *gggg* - aber gut, heut bin ich nochmal hier.

Mit dem Wort "rückverlegt" (ich hab's vermutlich vorher überlesen in deiner Signatur), ist das im Grund schon gegessen ... die Anhaltspunkte halten ein Stoma für "schlimmer" als kein Stoma, da können z.b. auch Morbus Chron-Erkrankte ein Lied von singen.

Ein paar "Prozentchen" könnten drin sein, aber um's mal mit der saloppen Leichtigkeit eines Sachbearbeiters auszudrücken:

So lang die dir im Krankenhaus einfach nur nen Einlauf oder ein Abführmmittel verpassen und dich wieder heimschicken ... verstehst du? Dazu ein paar Verdauungsschwierigkeiten und Rückenschmerzen und ein Korsett .... und die Flüssignahrung, FAST immer? Und mancher würde jubeln, wenn er "nur" alle 2-3 Tage Schmerzen hätte ;) -- so KÖNNTE man es interpretieren ... ich hoffe, du verstehst, was du tun musst.

Du solltest dich bestenfalls mal mit deinen Docs in Verbindung setzen, damit ein erneutes Gutachten, falls das überhaupt noch angefordert wird, ein bissel "stärker" ausfällt.

Bei GdB 20 hab ich nämlich genau den Eindruck, daß das so wachsweich geschrieben wurde, wie ich es etwas überspitzt dargestellt habe - zwischendurch mal Beschwerden der einen oder anderen Art sind halt keine Behinderung, dafür muss ein Zustand gravierend und fortbestehend sein bzw. die Auswirkungen SO gravierend sein, daß du wirklich "behindert" wirst dadurch.

Das wäre mein Tipp an dieser Stelle - und natürlich die Begründung halt entsprechend formulieren , damit wenigstens DU den Entscheidern vor Augen führst, was angesagt ist :)

Vermeide in jedem Fall Worte wie manchmal, zeitweise, hin und wieder, alle paar Tage/Wochen/Monate etc etc ;)

LG, Biggi

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Biggi0001

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Was bringt mir die Einstufung als Schwebi?

Beitrag von Cordu » 15.12.2007, 17:39

Hallo Biggi,
tja, wenn man es so betrachtet, bin ich ja ein wahrer Glückspilz, dass ich noch SOOOO gesund bin! :abgedreht:
Es geht mir ja auch überhaupt nicht darum, etwas in Anspruch zu nehmen, was mir nicht zusteht. Aber im KH machen sie mit mir gar nichts mehr außer Infusionen. Mein Bauch gilt als inoperabel und nicht mehr therapierbar. Wenn ich mit einem erneuten Subileus und grausigen Schmerzen hinkomme, dann nur, um unter Beobachtung zu bleiben, falls es doch mal ein Komplettverschluss sein sollte. Denn DANN muss operiert werden, egal wie riskant. Ansonsten kriege ich Schmerz- und Krampflösende Infusionen.
Wollte ja nur wissen, warum mein Arzt das so eine tolle Idee fand mit dem Schwebi-Antrag. :brief:
Viele Grüße,
Cordu

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Cordu

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Beitrag von Sabine049 » 16.12.2007, 21:24

Liebe Cordu,

ich sehe es definitiv wie Biggi.

Vermeide in jedem Fall Worte wie manchmal, zeitweise, hin und wieder, alle paar Tage/Wochen/Monate etc etc


vermeide in jedem Fall derartige Äußerungen, denn, wie Biggi bereits ansprach, wird jeder Sachbearbeiter ohne med. Vorkenntnisse einen derartigen Antrag lapidar abschmettern und bagattelisieren.

Ich selbst habe schon mehrfach Widerspruch eingelegt, je pragmatischer und schonungsloser ich denen meine Situation geschildert habe, desto zügiger wurde mein Widerspruch bearbeitet und trotz anfänglicher Ablehnung letztlich bewilligt.

Teile denen mit, dass du im Zuge von ... erheblich an Lebensqualität eingebüßt hast und nicht mehr in der Lage bist, deinen Beruf adäquat auszuüben.

Solange nicht ersichtlich ist, inwiefern und inwieweit du in deinem Alltagsablauf eingeschränkt bist, wird ein jeglicher Sachbearbeiter ein derartiges Widerspruchsschreiben kommentarlos ad acta legen. Vergiss bitte niemals, dass die Sachbearbeiter häufig keinerlei medizinische Vorkenntnisse aufweisen.

Fordere einen kompetenten Gutachter, der sich mit der Materie auskennt, an. Notfalls avisiere einen fachspezifischen Doc, der gleichfalls als Gutachter tätig ist; zu erfragen - bei deiner Krankenversicherung.

Liebe Grüße Sabine

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Sabine049

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Beitrag von Biggi0001 » 17.12.2007, 17:02

Ok, Cordu - dann machen wir's kurz.

Sorry, daß ich zuviel Info rüberkommen ließ und du dich dadurch auch noch angegriffen fühlst. Aber in so fern hast du Recht, da haben wir uns glatt - habe ich mir glatt - zu viele Gedanken um die Sache gemacht, kommt nicht wieder vor.

Kurz und knapp, um deine Frage zu beantworten:

GdB 20 bringt dir außer einem geringen steuerlichen Vorteil nichts.

Schönen Gruß,
Biggi

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Biggi0001

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Beitrag von Cordu » 17.12.2007, 17:15

Hey Biggi,
du hast mich misverstanden, entschuldige bitte. Natürlich weiß ich, dass du mir lediglich deutlich machen wolltest, wie die Sachbearbeiter das sehen und nicht selber meine Situation bewerten wolltest. Und ich danke dir nochmals für deine Mühe. Du hast ja mit Sicherheit recht mit deiner Einschätzung.
Ich habe jetzt die Widerspruchsbegründung nach eurer Anweisung formuliert und mit dem neuen Gutachten eingeschickt, mal abwarten. Hoffnung auf irgendwas sinnvolles mach ich mir nicht, dafür geht es mir wohl tatsächlich noch zu gut, aber schaden wirds wohl auch nicht.
Danke nochmals für die Mühe an alle!
Liebe Grüße,
Cordu

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Cordu

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Beitrag von Monsti » 17.12.2007, 19:36

Hallo Cordu,

meiner Ansicht nach sollte bei Dir schon mehr rausspringen als nur ein GdB von 20.

Mein Rat: Mach' Dir eine Liste über alles, was Dich im Alltag einschränkt. Dazu wurde ich beim Gutachtertermin nämlich sehr eingehend befragt, und zwar wiederholt (immer wieder anders "verpackt").

Laut den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit ( http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/ ) steht Dir mit "Bauchfellverwachsungen mit erheblichen Passagestörungen" ein GdB von 20-30 zu. Bei Bauchfellverwachsungen mit häufigen rezidivierenden Ileuserscheinungen" ein GdB von 40-50.

Leider sind dort die "Ileuserscheinungen" nicht näher beschrieben, ich vermute aber, dass der Subileus dazugehört. Dass diese bei Dir häufiger vorkommen, kannst Du ja nachweisen.

Liebe Grüße
Angie (die jetzt gleich zu einer Sitzung abdüst)

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Monsti

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Beitrag von Cordu » 18.12.2007, 14:50

Hi Angie,
ja, das kann ich, aber auch mein Doc aus dem KH hat schon die ganzen Entlassungsberichte eingereicht von den ganzen Subile??? (wie heißt der Plural :shock: ). Und befragt hat MICH überhaupt niemand. Kommt das noch:confused:
Finde das alles sehr dubios. :abgedreht:
Viele Grüße,
Cordu

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Cordu

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Was bringt mir die Einstufung als Schwebi?

Beitrag von Julchen » 18.12.2007, 20:05

Hallo Cordu,

leider ist es so, dass die Ämter nicht jeden, der einen Antrag auf Feststellung des GdB's stellt bzw. Widerspruch einlegt befragen können .... eher ist dies die Ausnahme. Ich wurde z.B. auch nicht befragt, deshalb ist es ganz wichtig, dass alle Befunde eingereicht werden und diese auch berücksichtigt werden ...., auch das bekommt man anhand der Akteneinsichtnahme heraus.

Ich wünsch dir viel Erfolg.

LG Julchen

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Julchen

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Was bringt mir die Einstufung als Schwebi?

Beitrag von enrico1928 » 22.12.2007, 18:36

Hallo Cordu,
ich bin einigermassen erschüttert,als ich alle Deine Beschwerden las, wie wenig Dir an GdB angeboten wird!
Ich selbst habe ein endständiges Colostoma seit 11/98
und bekam nach 2 Monaten KH und Chemotherapie vom Versorgungsamt einen GdB von 100, der auch noch immer besteht.Ich habe auf der Lohnsteuerkarte daher den höchsten Freibetrag eingetragen.Inzwischen wurde das Stoma wegen einer Hernie neu angelegt, einen Stent habe ich auch schon wegen Herzproblemen, bin aber schon 79, Beamter aD.
Also Cordu, nicht aufgeben, immer am Ball bleiben und Widerspruch einlegen! Alles Gute und frohe Weihnachten.
enrico1928

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enrico1928

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Beitrag von Cordu » 22.12.2007, 19:17

Danke Julchen, danke Enrico,
ja ich bleibe am Ball, der Widerspruch ist raus, muss nun wieder abwarten. Mache mir dennoch wenig Hoffnung, denn das was ich habe ist nicht so ohne weiteres als EINE Krankheit zu benennen. Mein Arzt meinte auch schon, das Problem ist, dass dafür eben nicht DIE ICD-10 Nummer gibt, und deshalb die Einstufung sehr willkürlich gehandhabt wird. Nun ja, ich habs wenigstens versucht.
Euch allen schon mal ein schönes Weihnachtsfest und viel Gesundheit im neuen Jahr!xmas
Gruß,
Cordu

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Cordu

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