von Cordu » 12.12.2007, 18:56
Hallo zusammen!
Ich bekam in meinem Erstantrag 20 % anerkannt, mein Arzt hat jetzt nochmals ein neues Gutachten erstellt und ich habe auf seinen Rat hin Widerspruch eingelegt. Aber ich weiß eigentlich gar nicht, was genau mir die 20 % oder eine höhere Einstufung eigentlich bringen
Ich bin verbeamtete Lehrerin, vielleicht kennt sich hier ja einer aus, welchen Nutzen ich haben könnte???
Danke für die Hilfe!
Gruß,
Cordu
von Monsti » 12.12.2007, 19:54
Hallo Cordu,
20% bringen meines Wissens leider gar nichts. Erst ab einem GdB von 30 kannst Du eine Gleichstellung beantragen. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Aber dazu meldet sich bestimmt auch noch Biggi.
Liebe Grüße
Angie
von Cordu » 12.12.2007, 20:23
Hallo Angie,
danke für deine Antwort. Was heißt denn Gleichstellung? (sorry, ich habe davon echt keinen blassen Schimmer! ) Dass 20 nix bringen, sagte mein Doc auch, deshalb sollte ich ja Widerspruch einlegen. Auf 50 komm ich sicher nicht. Kann das denn auch bedeuten, dass ich vielleicht bei meiner Krankenversicherung nochmal bestimmte Dinge beantragen kann, die ich sonst nicht kriege? Z.B. nochmal eine Sporttherapie (Rezept dafür hab ich, aber die KV und die Beihilfe verweigern sich, da ich bereits zweimal 10 Stunden hatte). Oder dass die mein Korsett übernehmen, bzw. das Ersatz-Ding (ich muss ja das Korsett wenigstens gelegentlich mal waschen, dann muss ich so ein fertiges Ding tragen). Kann das für meinen Job irgendeine Erleichterung bringen?
Vielen Dank,
Cordu
von doro » 12.12.2007, 20:39
Hu hu Cordu,
bevor Du Widerspruch einlegst und wir uns hier in wilden ,Vermutungen und Ahnungen verlieren,unbedingt Biggi0001 befragen,sie ist zu diesem Thema fit wie ein Turnschuh .Oder PN sie mal an.
von Monsti » 12.12.2007, 22:04
Oder direkt hier fragen: http://www.schwerbehinderung-aktuell.de (das ist Biggis Forum).
Liebe Grüße
Angie
von Renate » 13.12.2007, 15:46
Hallo,
also meines Wissens bringt Dir die Schwerbehindertung als verbeamtete Lehrerin im Prizip gar nichts, außer einem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Da Ihr ja meines Wissens privat versichert seid, und auch noch über die Beihilfe bezieht, ändert sich daran sicher nichts. Kündigungsschutz braucht Ihr meines Wissens auch nicht, also denke ich dass der Eintrag in der Lohnsteuerkarte der einzige Vorteil im Berufsleben ist. Weiters bringt Dir der Schwerbebhindertenausweis eine Minderung vielleicht bei der Kfz-Steuer, ADAC-Mitgliedschaft und vielleicht noch bei einigen Eintrittspreisen in Museen, Schwimmbädern, Skipässen etc. Lg Renate
von saartom70 » 13.12.2007, 16:11
Hallo zusammen,
kann ich bestätigen Kündigungsschutzmässig würde in dem Fall auch nicht zutreffen wenn keine Beamtung vorliegen würde denn mit 20 % fällt man ja nicht unter das Schwerbehindertengesetz bzw gilt nicht als Schwerbehindert, is ja erst ab 50 % der Status Schwerbehinderung oder halt eben als eine Person die "gleichgestellt" ist nach erfolgreichem Gleichstellungsantrag.
Schönen Tag euch noch
Tom
P.S. Ermässigungen gibt es allgeimein nur mit Schwerbehindertenausweis den es auch nur ab 50 % gibt und KFZ Ermässigung bzw Befreiungen was mit der Fortbewegung zu tun hat wie KFZ oder Buss und Bahn oder Frei Parken nur mit entsprechenden Buchstaben auf dem Schwerbehintertenausweis.
von Biggi0001 » 14.12.2007, 19:40
Hallo Cordu,
ich weiß nicht genau, was bei Dir gesundheitlich anliegt, daher kann ich so aus der Hand leider nicht allzuviel sagen - aber vielleicht magst du das mal aufführen, dann kann man jedenfalls schon mal etwas mehr über den möglichen Grad der Behinderung sagen, der Dir zuerkannt werden könnte.
Fordere im Widerspruchsschreiben ausdrücklich Akteneinsicht, bzw. beantrage diese noch - "die ausführliche Begründung des Widerspruches erfolgt später", nämlich erst, náchdem Du übersehen kannst, was denn da alles (nicht) bewertet wurde....oder falsch "rübergebracht".
Auch dir als verbeamteter Lehrerin kann die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch durchaus einiges bringen, abgesehen von Pauschbeträgen, die vom Grad der Behinderung (GdB) abhängig sind, abgesehen von möglichen Rabatten und abgesehen von Nachteilsausgleichen, die Dir mit den entsprechenden Merkzeichen zustehen würden (aber wie gesagt, hier fische ich jetzt grad echt im Trüben)
Auch Dir als Beamtin steht mit der Anerkennung als schwerbehinderter Mensch (=GdB 50+) bzw. als Gleichgestellte z.B. das Recht zur Ablehnung von Überstunden etc. zu (um mit einem Behinderten gleichgestellt zu werden, brauchst du aber MINDESTENS GdB 30 ).
Darf übrigens nicht verwechselt werden mit der 40- bzw. 42-Std-Woche - hier ist ausschließlich die Rede von Mehrarbeit, die Du aber dann nicht leisten müsstest.
Ebenso könntest du, aufgrund behinderungsbedingter Notwendigkeiten, gewisse Erleichterungen besser durchsetzen, wenn du sie brauchst (auch hier wieder: ohne zu wissen, was (alles) bei dir anliegt, kann ich nur ganz allgemein bleiben, ohne Dir ein Beispiel geben zu können).
Natürlich sind die Kündigungsschutzparagraphen nicht soo von Wichtigkeit für Dich - aber daß du als Behinderter Mensch a) möglicherweise Rücksichtnahme (Erleichterungen) brauchen könntest, nicht benachteiligt werden darfst und ggf. sogar bevorzugten Zugang zu Weiterbildung bzw. Prüfungserleichterungen, wenn adequat und angebracht, etc. haben könntest, sollte man auch nicht außer Acht lassen
Der Link zu meinem Portal/Forum steht unten drinne - benutze im Forum von Schwb-Akt mal die Suche bzw. schau unter "Ausweis & Co." nach (dort ganz besonders die Artikel, die unter "wichtig" zum Thema Antrag und Widerspruch aufgeführt sind) oder schreib rein (geht auch als Gast) - da findest Du auch einiges zum Thema "Widerspruch einlegen".
Allerdings gehts dort ausschließlich um Fakten wie "was kann ich an GdB kriegen, welche Nachteilsausgleiche stehen mir zu, wie lege ich am besten Widerspruch ein?" und sowas, ..... was den Austausch über dein (ich vermute mal, du hast ein Stoma ) angeht, bist du, wenn du alle Informationen hast die du brauchst, definitiv hier wiederum sehr viel besser aufgehoben
von Cordu » 14.12.2007, 21:40
Hi Biggi,
erstmal danke dir für die ausführliche Antwort!
In dem Forum war ich mal "gucken" habe aber ehrlich gesagt nix verstanden, die ganzen Begriffe sind "bömische Dörfer" für mich!
Zu meinen Gesundheitsstörungen: ich leide an einer generalisierten Transportstörung des gesamten Verdauungstraktes (einschließlich Magenentleerungsstörung), habe nur noch 15 cm Dickdarm (wurde wegen der Transportstörung und eines extremen Megacolons entfernt), an einem massiven Verwachsungsbauch nach mehreren großen Abdominal-Ops + Peritonitis + temporäres Stoma (ist bereits rückverlegt). Dies alles sowie ein paar weniger gravierende Kleinigkeiten führen dazu, dass ich auf eine fast komplette Flüssigernährung angewiesen bin, immer wieder (ca. jeden 2. bis 3. Tag) unter erheblichen Schmerzen leide und alle paar Wochen im KH lande mit einem Subileus. Außerdem bin ich gezwungen wegen der extremen Vernarbungen und einer extremen Bindegewebsschwäche, welche auch im Verdacht steht, für den GESAMTEN anderen Scheiß verantwortlich zu sein) ein Korsett zu tragen, was wiederum zu einer Schwächung der LWS-Muskulatur führt und ich deshalb auch dauernd Rückenschmerzen habe.
Ich denke halt schon, dass das für eine Anerkennung als Schwebi nicht ausreicht, ist mir auch eigentlich nicht sooo wichtig, ich wollte halt nur gerne wissen, ob es für mich irgendeinen nennenswerten Nutzen hat, wenn ich vielleicht 30 % anerkannt bekomme. Zumla ich echt frustriert darüber bin, dass ich so häufig meine Arbeit nicht oder nicht richtig machen kann, weil ich wieder solche Schmerzen habe. Das ist mir sehr unangenehm vor den Kollegen, obwohl oder gerade weil die alle furchtbar lieb zu mir sind, aber eben auch immer für mich einspringen müssen. Und ich mach mir halt Sorgen, weil ich erst 33 bin und THEORETISCH noch 34 Berufsjahre vor mir habe und ich weiß gar nicht, wie das gehen soll!
Viele Grüße,
Cordu
von Cordu » 14.12.2007, 21:45
Ach so,
das mit der Akteneinsicht und der Begründung hab ich schon so gemacht. Anerkannt wurde bisher: Bauchschmerzsyndrom und Teilverlust des Dickdarmes.
Danke für eure Mühe!!
Cordu
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