von Melli » 24.11.2007, 16:49
Hallo zusammen!
Ich habe von der BEK Antwort auf meine neue Dauerverordnung bekommen, und da steht, dass es dieses Mal nur bis Ende Februar befristet ist, weil "es laufen zur Zeit Ausschreibungen in dieser Produktgruppe".
Daher würden Dauergenehmigungen bis 29.2.08 befristet?
Was bedeutet das?*neugier*
von doro » 24.11.2007, 17:28
Im Klartext soll es wohl sein:
Es laufen "Ausschreibungen" für, in diesem Fall,Stomaversorgungen.Der preiswerteste erhält den Zuschlag.
So läuft es auch bei Medikamenten,viele Kassen suchen sich aus einer Gruppe das preiswerteste aus und die Doktores werden verdonnert dieses Medi von der Firma xY und kein Anderes zu verschreiben.
Wie es allerdings bei den unterschiedlichen Versorgungen für uns laufen soll , na schaun wir mal
Das haben wir nun davon,weil wir uns allen Schiki Miki für unsere Versorgung von den Kassen zahlen lassen
z.B. Kompressen,Mülltüten....u.s.w.
von Axel » 25.11.2007, 00:48
Also ich halte Kompressen nicht für Schicki Micki ... wegduck!
von Monsti » 25.11.2007, 01:19
Hi Axel,
doch, Kompressen sind echte Komfort-Artikel. Gutes (!) Küchenpapier tut's auch. Manchmal habe ich das Gefühl, wir Österreicher haben andere Stomata als die Deutschen. Ich nehme Küchenpapier von Hofer (Aldi), teile es in der Mitte und falte es einmal. Das geht wirklich wunderbar. Bei unproblematischem Plattenwechsel benötige ich genau vier Teile davon: eins zum trocken Abwischen, eines für's Feuchte, eines zum Trockentupfen, eines, um die Platte innterhalb des Rastrings anzudrücken (d.h. 2 Blätter von der Küchenrolle).
Ich will damit unsere D-A-Diskussion nicht wieder aufwärmen. Aber ich habe halt wirklich ein Problem, Eure Schwierigkeiten und vermeintlichen Notwendigkeiten zu verstehen. Bitte nicht böse sein.
Liebe Grüße von
Angie
von Axel » 25.11.2007, 01:29
Tja Monsti ... die Diskussionen habe ich immer sehr interessiert verfolgt und mich zurückgehalten ... aber wenn ich daran denke, wie mir Mitte der 80er Jahre von der Stomaschwester nahegelegt wurde, auf Papierprodukte bei der Stomapflege zu verzichten und nur Kompressen zu verwenden ... das hat geprägt.
von Jutta B » 25.11.2007, 05:06
Hallo Meli,
Die Kassen schließen Verträge mit den Herstellern und den Homecarefirmen ab, um die Kosten im Rahmen zu halten.
Ich bekam von der Kasse auch ein 1 Jahresrezept, und alle folgenden sollten kein Problem sein, sondern direkt über meinen HA und die Homecarefirma laufen. Stellte aufgrund eines Anrufes wegen neuer Rezeptausstellung fest, dass die letzte Kostenübernahme aber nur für 6 Monate gültig war ... ich dachte (ohne zu lesen) sie wäre wieder für 12 Monate. Dieses Mal mußte ich meinen genauen monatlichen Verbrauch angeben.
Ich rief bei der Kasse an, und die nette Dame der Hilfsmittelabteilung erklärte mir den diesjährigen Vorgang mit der Ausschreibung der Produktgruppen. Ohne sie zu fragen, bestätigte sie mir aber auch, dass aufgrund medizinischer Notwendigkeit weiterhin Einzelfälle in Betracht gezogen werden.
LG
Jutta B
von doro » 25.11.2007, 09:40
Also ich halte Kompressen nicht für Schicki Micki
von Webkänguru » 25.11.2007, 10:30
Hallo zusammen,
der Text hier wird jetzt was länger Bitte beachtet, dass alles was ich hier schreibe zur Zeit ausschließlich für Deutschland gilt!
Bisher erhalten die (ich nenne sie jetzt mal so) "Versorger" (Apotheken, Sanitätshäuser, Homecare Unternehmen) von den gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Preis für jeden Stomabeutel und jede Hautschutzplatte, die sie an uns Stomaträger verkaufen. Darin enthalten ist neben dem Produkt auch ein Anteil für die individuelle Beratung und Betreuung der Betroffenen durch speziell ausgebildete Pflegekräfte. Wie die Preise für die Artikel und Dienstleistung (die so genannten Festbeträge) zu Stande kommen ist gesetzlich geregelt. Einen sehr guten Überblick über die aktuell gültigen Festbeträge gibt folgender Artikel aus der ILCO Praxis: Notwendige Hilfsmittel - Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?. Dort findet ihr auch eine Übersicht über die relevanten "Produktgruppen".
Zum 1.4.2007 hat der deutsche Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, den Bedarf an
Stomaversorgungen für ihre Versicherten auszuschreiben. Ziel der Ausschreibungen ist es, den Preis für den Bedarf an Stomaprodukten eines Stomaträgers unter die heute gültigen Festbeträge zu drücken und damit Geld zu sparen. Schließt die Krankenkasse nach Ende der Ausschreibung einen Vetrag mit einem bestimmten Versorger ab, sind alle bei ihr versicherten Stomaträger verpflichtet, nur noch bei diesem
Versorger ihre Stomaartikel zu bestellen (siehe auch: Wegfall des Patientenwahrechts und mögliche Folgen für Stomaträger).
Meli, im Klartext bedeutet das an deinem Beispiel: deine Krankenkasse behält sich vor, deinen Bedarf an Stomaprodukten in den nächste Monaten auszuschreiben. Nach der Ausschreibung ist dann ein bestimmter Versorger für dich zuständig, du bestellst nur noch dort. Du hast keine Möglickeit mehr zu wählen, woher du deine Versorgungsartikel beziehst. Das ist der Grund für die zeitliche Begrenzung deiner Dauerverordnung.
Anderes Beispiel: wie schon erwähnt sind Ausschreibungen der Krankenkassen für bestimmte Gruppen von Medikamenten bereits üblich. Ich hatte die Woche Probleme mit dem Rücken, bekam von meinem Hausarzt eine Muskelrelaxan verschrieben. Da gibt es ein bekanntes Produkt und viele Nachahmerprodukte (Generika). Er schrieb mir ein bestimmtes Generika auf. Ich musste an dem morgen drei Apotheken abklappern, bis ich meine Medikamente hatte, da alle dieses Generika, was meine Krankenkasse vorschreibt wegen dem Vertrag mit dem Hersteller, nicht vorrätig hatten. Und bestellen lassen wollte ich es nicht, da ich akute Schmerzen hatte.
Zurück zu den Ausschreibungen. Die einzige Krankenkasse, die bisher Stomaprodukte ausgeschrieben hat, ist die AOK Mecklenburg-Vorpommern. Ich habe allerdings noch nichts darüber gehört, ab wann die Verträge gelten und die bei der AOK Mecklenburg-Vorpommern versicherten Stomaträger auf ihre neuen Versorger umgestellt werden.
Mecklenburg-Vorpommern ist ein klassischer Testmarkt. Die AOK übernimmt hier eine Vorreiterrolle um die Ausschreibungen zu testen. Ich gehe davon aus, das viele Krankenkassen das im Moment interessiert beobachten. Sollte sich das Verfahren bewähren, werden es viele Kassen übernehmen. Und dann müssen sich viele von uns umstellen.
Vielleicht wird es aber auch ein Flop, was gut möglich sein kann, da eine Stomaversorgung ja kein Produkt von der Stange ist. Wir alle wissen wie lange es manchmal dauert, bis die passende Versorgung gefunden ist. Und dann würde erstmal alles beim Alten bleiben.
Viele Grüße,
euer Webkänguru
von Melli » 25.11.2007, 22:40
Danke!
Nach der Ausschreibung ist dann ein bestimmter Versorger für dich zuständig, du bestellst nur noch dort. Du hast keine Möglickeit mehr zu wählen, woher du deine Versorgungsartikel beziehst. Das ist der Grund für die zeitliche Begrenzung deiner Dauerverordnung.
von Webkänguru » 25.11.2007, 23:20
Meli hat geschrieben:Nach der Ausschreibung ist dann ein bestimmter Versorger für dich zuständig, du bestellst nur noch dort. Du hast keine Möglickeit mehr zu wählen, woher du deine Versorgungsartikel beziehst. Das ist der Grund für die zeitliche Begrenzung deiner Dauerverordnung.
Soll heißen, Coloplast wird überprüft, oder mein Lieferant?
Nur bei mir oder heißt so etwas, das wird gerade (generell) gemacht?
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