von tierfreund » 25.03.2014, 11:20
Hallo in die Runde,
mich beschäftigt seit einiger Zeit die Frage,was ist,wenn die Rente endet?
Ich bekomme schon seit langem Erwerbsminderungsrente und alle 2 Jahre steht ja die Renten Prüfung an.
An wen muß man sich dann wenden,wenn die Rente ausläuft?
Was muß ich berücksichtigen?
Für Infos wäre ich sehr dankbar
LG Tanja
von hmengers » 25.03.2014, 11:44
Hallo Tanja,
ich wüßte keinen Grund warum die Verlängerung der Rente ebgelehnt werden soll, im Gegenteil, beim dritten Antrag kann man eine Rente auf Dauer beantragen (steht so im Gesetz). Aber nicht vergessen: ein paar Monate vor dem Auslaufen der Rente muss ein (formloser) Verlängerungsantrag gestellt werden!
Herbert
von tierfreund » 25.03.2014, 15:53
Hallo Herbert,
danke dir für die Info.
Bis jetzt wurde ich immer vorher angeschrieben und mußte so einen Fragebogen ausfüllen.
Dann erst wurde sie weiter verlängert.
Macht es Sinn jetzt direkt einen Verlängerungsantrag zu schreiben,wenn ich ohnehin diesen Bogen in kürze erhalten werde?
Wenn ja,werde ich ihn natürlich direkt schreiben...
Muß ich dabei etwas berücksichtigen,oder reicht es formlos?
LG Tanja
von hmengers » 25.03.2014, 16:28
Hallo Tanja,
Behörden...
Stelle den formlosen Antrag und schreibe auch dazu, dass Du eine Aufhebung der Befristung beantragst. Schadet nie und kostet nur 0,60 € Porto.
Herbert
von tierfreund » 25.03.2014, 16:46
Vielen dank Herbert,für die für mich sehr wichtige Information.
Dann werde ich das direkt fertig machen.
Vielen lieben Dank noch einmal
LG
Tanja
von freddy_46 » 25.03.2014, 19:36
Und wenn Du dann die Rente unbefristet hast oder sogar die Altersrente frage lieber nicht mehr:
"was ist,wenn die Rente endet?"
Dann gibt es nur noch schlechte Nachrichten.
von tierfreund » 26.03.2014, 07:59
freddy_46,
für die Altersrente wäre es denn doch deutlich zu früh *schmunzel*
Grüße aus dem noch Osnabrücker Raum
von tierfreund » 10.04.2014, 12:28
zusammen,
nun verstehe ich gar nichts mehr...
Heute kam ein Schreiben vom Bund der Deutschen Rentenversicherung.
Ich hatte ja einen formlosen Antrag gestellt,auf die dauerhaften Rente und der Aufhebung der Rentenprüfung...
Die aber schreiben mir,ich bekomme bereits seit 7.2005 eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente.
Ok,aber warum wird dann alle 2 Jahre diese Prüfung gemacht und diese dann weiter bewilligt...
Kann mich mal jemand aufklären?
LG
eine etwas ratlose Tanja
von hmengers » 10.04.2014, 12:44
Hallo Tanja,
wenn die rechte Hand nicht weiß was die Linke tut. D.h. die Sache ist für Dich erledigt, Du musst nichts tun.
Gruß
Herbert
von snoopy66 » 10.04.2014, 12:47
Hallo Tanja,
das ist bei mir auch so.
Die Rentenversicherung behält sich vor, eine Nachprüfung zu machen um zu prüfen, ob es -Zitat aus meinem Bescheid- Anlass für eine Änderung des Rentenbewilligungsbescheid anerkannten Rentenanspruchs gegeben hat.
Schau mal in deinem Bescheid, da steht das drin.
Du brauchst dich aber dann um nichts mehr kümmern, die Rentenversicherung kommt auf dich zu.
LG Katja
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