von Sonnenaufgang » 16.02.2012, 13:03
das ist doch toll hier im Forum, gemeinsam findet man Lösungen.
von Skyfire » 16.02.2012, 14:51
Und auf Herbert ist wie immer ... VERLASS!!!
Direkt mit Begründung
Wenn wir dich nicht hätten .. Herbert du bist das beste was uns hier passieren konnte, das wollt ich Dir immer mal in aller Öffentlichkeit sagen
von haida » 16.02.2012, 15:09
Vielen vielen Dank, Herbert schicke ich extra . mein Hausarzt hat mir heute auch Ruhe "angeordnet", ich soll mich nicht verrückt machen - Ich kriege bestimmt eine Rente auf Zeit. Dann sehen wir weiter.
lg Haida
von jacki240 » 16.02.2012, 23:05
Hallo haida,
bei mir war es auch so...! Erst Alg1 danach bin ich ins Alg2 gerutscht. In der Zeit hatte ich Erwerbsminderungsrente auf Zeit beantragt. Und solange hat das AA weiter gezahlt. Als die Rente dann durch war, hätte ich zwar eine Nachzahlung von der Rente bekommen. Da aber das AA solange weiter gezahlt hatte, wurde die Nachzahlung von der Rente gleich zum AA geschickt und beglichen. Nach einem Jahr habe ich einen Weiterzahlungsantrag der Rente bekommen und der wurde mir jetzt bis 2015 bewilligt. Und ich werde erst 32 Jahre. Ich glaube, Du bekommst das auch.
Ich hoffe, Du hast alles verstanden was ich dir versucht habe zu erklären.
Liebe Grüße
Jacki
von haida » 17.02.2012, 11:24
Liebe Jacki,
ich bedanke mich. Jetzt brauche ich nur die Schritte zu wissen. Jetzt soll ich warten, bis die KK Bescheid gibt, wann zu Ende geht, mit diesem Brief zur AA, und gleichzeitig die Rente zubeantragen?
lg Haida
von hmengers » 17.02.2012, 11:55
Hallo Haida,haida hat geschrieben:ich bedanke mich. Jetzt brauche ich nur die Schritte zu wissen. Jetzt soll ich warten, bis die KK Bescheid gibt, wann zu Ende geht, mit diesem Brief zur AA, und gleichzeitig die Rente zubeantragen?
von sternchen » 17.02.2012, 14:42
hmengers hat geschrieben:weil Schwerbehinderte früher Anspruch auf die Altersrente haben.
von hmengers » 17.02.2012, 15:23
Hallo,
wieder mal ein Gesetzes-§:
Dazu gibt es noch eine Übergangsregelung für "ältere" Jahrgänge. Jahrgang 1956: 63 Jahre + 10 Monate, vorzeitige Inanspruchnahme (mit Abschlägen 0,3 %/Monat) frühestens mit 60 Jahren + 10 Monate.SGB VI, § 37[1] Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie
1. das 65. Lebensjahr vollendet haben,
2. bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Neuntes Buch) anerkannt sind und
3. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 62. Lebensjahres möglich.
von haida » 17.02.2012, 18:14
Lieber Herbert,
Dankeschön für das Info, Schwerbehinderung habe ich schon - 70%. Mein Mann 1950 geb. hat 50% und könnte ohne Abzug mit 63 in die Altesrente gehen. Ich bin 1954 geb. wie wär's bei mir?
lg Haida
von hmengers » 17.02.2012, 18:23
Hallo Haida,
bei Jahrgang 1954 ist die Anhebung 8 Monate, also 63 Jahre und 8 Monate.
Herbert
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