von haida » 15.02.2012, 17:38
Ich bin fix und fertig, ich weiß nicht, an wenn ich mich wenden soll. Ausser gesundheitlichen Problemen habe ich Zukunftsängste. Ich wollte mich erkundigen, was passiert nach Ablauf des Krankengeldes (es kommt immer näher). Sozialarbeiter im KH sagte, "mit 58 können sie in Rente gehen". Wie ich hier gelesen habe, so einfach ist es nicht. Integrationsamt hat mich an VDK Beratungstelle angewiesen. Dort wurde mir gesagt, dass ich mich schnell bei der Arbeitsagentur melden soll. Ich will nichts falsch machen. z.Z. bin ich nicht in der Lage zu arbeiten, nächste Woche habe ich wieder eine OP, die Angst steigt. Ich kann nicht schlafen, habe Alpträume, bin nur am heulen. Ich brauche die Sicherheit, und die Zeit wieder gesund zu sein.
Haida
von kochmax » 15.02.2012, 18:16
Im Krankenhaus gibt es eine Sozialberaterin, die sich normalerweise mit all diesen Fällen gut auskennt oder einen kennt, der das richtig weiß.
Jetzt komm erstmal zur Ruhe, geh ins Krankenhaus, sag da gleich auf der Station, das du die Sozialberaterin sprechen möchtest und dann werd erstmal wieder richtig gesund.
Die Dame wird inzwischen die ersten Schritte einleiten, hoffe ich jetzt mal, und dann läuft das schon
Grüßle
max
von hexe69 » 15.02.2012, 18:35
hi haida, die VDK ist aber auch ein super tip.
die haben meinem mann auch geholfen
lg anja
von rudiratlos » 15.02.2012, 19:51
Der VDK hat eine sehr gute Rechtsberatung die hat schon einiges für mich durchgeboxt unter anderen meine Rente kann ich nur Empfehlen und sonst nur nicht selber verrückt machen
lassen
Gruß rudiratlos
von biggen » 15.02.2012, 19:58
liebe haida,
bei mir lag der fall ja kürzlich genauso, im februar wäre das krankengeld ausgelaufen, ich war noch 59.
im november war ich dann bei der rentenberatung der knappschaft (kann jeder hingehen, auch wenn du nicht bei der knappschaft versichert bist), und dort hat man dann für mich die rente beantragt, die ziemlich kurzfristig auch bewilligt wurde anhand des arztbriefes und der beurteilung der reha-ärztin (volle erwerbsminderung).
also, mach dir mal keine sorgen...
gruß
biggen
von Sonnenaufgang » 15.02.2012, 20:14
Hallo Haida,
wann läuft denn Dein Krankengeld aus?
Wenn es demnächst ausläuft,kommst Du sicherlich nicht drum hin,Dich zunächst beim Arbeitsamt zu melden.Bis ein Rentenantrag bewilligt ist,das kann ja noch ein wenig dauern.
Ich bin nicht mehr ganz auf den neusten Stand(bin seit einigen Jahren nicht mehr im Sozialamt tätig),aber könnte mich erkundigen,wie es ist mit der Überbrückung einer Leistung vom Arbeitsamt bis die Rente bewilligt wird.
Viele Grüße
Hans
von haida » 16.02.2012, 11:21
Danke für eure Antworten. das KG soll in Mai enden. Ich habe auch heute mit einem Rentenberater gesprochen, er hat mir gesagt, das ich die Erwerbsminderungsrente beantragen soll, es soll finanziell kein Große Unterschied zu meiner Altersrente sein. Er wird sich noch erkundigen. Ich denke, dass die AA registriert nur Leute, die zu Verfügung stehen können. Das hat auch der Renteberater gesagt. In Internet steht, dass ich von der KK ein Schreiben über beendete Zahlungen bekommen muß und damit zur AA gehen soll, nicht früher. Jeder sagt was anderes, was mich verrückt macht.
Haida
von Sonnenaufgang » 16.02.2012, 12:54
Hallo Haida,
nun lass Dich mal nicht verrückt machen! Wenn das Krankengeld erst im Mai ausläuft,hast Du ja noch etwas Zeit.
Wenn es gut läuft,ist ja vielleicht bis dahin über den Rentenantrag schon entschieden worden.
Ansonsten muss Du bis zur Rentenbewilligung eben Überbrückungsleistungen beantragen.
Ich meine,dass Du bei der Agentur für Arbeit Anspruch auf Alg. I hast,so war es früher,als ich noch bei der Behörde war.
Wenn wider Erwarten es nicht so sein sollte,gibt es noch den Anspruch auf Grundsicherung.
Damit Du etwas Ruhe bekommst,schreibe doch einfach die zuständige Agentur für Arbeit an und frage,ob Du nach Ablauf des Krankengeldes Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast.Ich habe eben versucht bei unserer Agentur für Arbeit nachzufragen,aber hing da 10 Minuten in der Warteschleife,schreib einfach,dann hast Du es schwarz auf weiß.
Viele Grüße
Hans
von hmengers » 16.02.2012, 12:59
Hallo,
da werfe ich wieder mal einen Paragraphen hin:
Das ist der Grund warum das AA zahlt wenn das Krankengeld ausgelaufen ist.SGB III § 125 (1) 1Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist.
von Sonnenaufgang » 16.02.2012, 13:02
danke Herbert, hatte mir eben auch das SGB III angeschaut,aber nicht bis zum § 125
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