Neu hier? | schnell registrieren!

Wie oft überprüft die RV eine unbefristete volle EMR?? – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
Antwort erstellen
29 Beiträge • Seite 2 von 31, 2, 3

Wie oft überprüft die RV eine unbefristete volle EMR??

Beitrag von Linie 22 » 23.06.2011, 12:36

sternchen hat geschrieben: Hi Klaus! :winke:
Wie kommst Du denn an das "G"???? Das heißt ja kostenlos BVG fahren!!!
Gruß Gabi
PS: Nee, die technische Beschreibung in deiner Signatur, ich schmeiß mich wegBild




Hi Gabi,


ich bin zwar nicht Klaus :D , erlaube mir dennoch mal das Zepter in Sachen



[url=http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/schwerbehinderung/schwerbehindertenausweis-merkzeichen-g.html
]Merkzeichen G[/url]


zu übernehmen. ;)

Hervorheben möchte ich aus dem Link folgendes Zitat:

Ähnlich verhält es sich mit Herz- oder Lungenerkrankungen, die für sich allein bereits einem GdB von 50 zuzuordnen sind.


Zum Vergleich das stateman von Klaus:

babonsai hat geschrieben:Ich habe auch wegen dem Herzen einen bis zur Regelaltergrenze (2029 bei mir) ausgestellten Ausweis mit GDB von 50,

Nou ja ..... und so kommt man(n) an das MZ *G*.


Die Gebühr für die Wertmarke zahlt man einmalig im Jahr und kann dann die bisher vorgegebenen Strecken ohne weiteren finaziellen Aufwand nutzen. Aber wie im Eingangspost zu lesen ist, wird sich das ja dann ab 09/2011 auf gesamt Deutschland ausweiten!?


60,OO Euronis wäre es mir jedenfalls wert zu zahlen, wenn man damit ganzjährig Querbeet durch old Germany reisen kann, grüßt Silke (Linie 22) :winke: :winke: :winke:

kein Profilfoto
Linie 22

gesperrtes Mitglied

Wie oft überprüft die RV eine unbefristete volle EMR??

Beitrag von sternchen » 23.06.2011, 16:26

Hi Silke, :p

da hab ich wohl was durcheinandergebracht. Meine Mutter(84) fährt nämlich ganz umsonst, aber aufgrund von Kennzeichen "Bl" und "H", da sie sehbehindert ist und sogar Anspruch auf eine Begleitperson hat. (Was sie allerdings selten in Anspruch nimmt, da noch sehr unternehmungslustig. :D ) Diese Wertmarke bekommt sie kostenlos zugeschickt, glaube ich.

Der Sozial-Link ist übrigens sehr gut, endlich erfahre ich mal was zum Thema Befristung beim Schwerbehindertenausweis. In meinem Bescheid stand damals überhaupt nichts. :danke:

Gruß Gabi

kein Profilfoto
sternchen

Mitglied

Wie oft überprüft die RV eine unbefristete volle EMR??

Beitrag von Biggi0001 » 23.06.2011, 20:52

Das Merkzeichen G berechtigt, ENTWEDER die Wertmarke zum Fahren mit öfft. Verkehrsmitteln ODER z.B. bei Nutzung eines eigenen PKW, die Steuer um 50% zu senken.

Gruß, Biggi

kein Profilfoto
Biggi0001

Mitglied

Wie oft überprüft die RV eine unbefristete volle EMR??

Beitrag von babonsai » 24.06.2011, 12:10

Nun, um Licht ins Dunkle zu bringen:

Meine Herzsituation verschlimmerte sich und führte im Endeffekt aufgrund einer Embolie zur Entfernung des gangrösen Dickdarms, ergo Anlage Ileostoma. Daher (Herz) nun Merkzeichen G

Dieses berechtigt bundesweit, unabhängig vom gewöhnlichen Wohnort, die vergünstigte (Kauf der Wertmarken über Versorgungsamt - 60 €/Jahr) oder gar kostenlose (wenn unter anderem Empfänger von Sozialleistungen, z.B. Hartz IV oder Grundsicherung nach SGB XII) Fahrt mit allen Beförderungsmitteln (Bahn, Bus, Tram, Fähre - DB - RE, RB, teilweise IRE etc.) im öffentlichen Personennahverkehr (also kein IC, ICE etc. ).

In letztgenannten Fall bekommt man also die Wertmarken kostenlos.

Ab dem 01.09.2011 gilt das bundesweit, es müssen also keine Regionalzonen der entsprechenden Verkehrsverbände beachtet werden.

Zur Verdeutlichung: Ich kann also als Berliner auch das Netz in Hamburg nutzen, musste aber bisher die Fahrt von Berlin nach Hamburg bezahlen. Das fällt nun weg. (unter Einschränkung der o. g. Reisemittel)

So, war nun total OT, aber hoffe doch informativ? ;)

LG
Klaus

kein Profilfoto
babonsai

gesperrtes Mitglied

Wie oft überprüft die RV eine unbefristete volle EMR??

Beitrag von Hanna70 » 24.06.2011, 13:01

Hi Klaus,

genau so isses!
Ich konnte es nur nicht so toll auf den Punkt bringen wie Du.

Aber eigentlich gebe ich meinen Senf nur noch mal dazu, weil ich Dein derzeitiges Motto einfach super genial finde. :super: :super: :super: :super: :super: :super:

Wann war gleich die nächste Wahl? Ich will mein Kreuzchen für Dich machen!

L G. Rosi

kein Profilfoto
Hanna70

Mitglied

Wie oft überprüft die RV eine unbefristete volle EMR??

Beitrag von Ela2 » 08.07.2011, 09:33

Hi
nun ist es wieder soweit die Prüfung kommt !
Ich hab immer so eine große Angst davor! Ihr auch!? Für mich ist es immer eine Nervensache ohne Ende !
Ist das immer eine Routine GEschichte oder warum machen die das ?
Gruß

kein Profilfoto
Ela2

Mitglied

Wie oft überprüft die RV eine unbefristete volle EMR??

Beitrag von rudiratlos » 08.07.2011, 15:21

wieso auch immer ich war das letzte mal vor 10 jahren
bei einen gutachter Gruß rudiratlos

kein Profilfoto
rudiratlos

ehemaliges Mitglied

Wie oft überprüft die RV eine unbefristete volle EMR??

Beitrag von sternchen » 08.07.2011, 16:51

Hallo Ela!
Ich hab davor auch unterschwellig immer Angst. Meine Rente ist zwar unbefristet, aber ich mach mir trotzdem Sorgen, unter anderem,weil es mir mit dem Stoma ja besser geht. :D Ich hab allerdings noch etliche andere Sachen, die auch mitspielen.
Aber wie Herbert oben schon schrieb, das scheint Zufall zu sein. Ich wär nach den letzten beiden 2jährlichen Nachfragen im Mai wieder "dran" gewesen, kam aber nix. Ich finds jetzt eigentlich blöder als vorher, wo ich mich drauf eingestellt hatte. Jetzt kann es einen ja immer treffen. Oder auch nicht. Doof sowas. Vielleicht liegts ja auch am Alter, daß die immer seltener nachfragen? Ich bin jetzt 55, da erscheint ja bald die richtige Rente am Horizont...
Gruß Gabi :winke:

kein Profilfoto
sternchen

Mitglied

Wie oft überprüft die RV eine unbefristete volle EMR??

Beitrag von Häslein » 08.07.2011, 18:13

Hallo zusammen! :)

Ich habe ein kleines Problem mit den Begriffen:

" unbefristete Erwerbsminderungsrente": ich war und bin immer noch in dem Glauben, dass es korrekt "Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit" heißt.

Zumindest seit der Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente ab dem entsprechenden Jahrgang.

Demnach kann das Anrecht auf eine sog. unbefristete Erwerbsminderungsrente bzw. eine Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit von der Rentenversicherung jederzeit überprüft werden.

Bei einer befristeten Rente wird normalerweise nicht zwischendurch geprüft. Aber es ist wohl möglich, einen Rentenempfänger, der seine Rente eben auf unbestimmte Zeit erhält, umgangssprachlich unbefristet genannt, jederzeit wieder auf Erwerbsfähigkeit > 3 h / d zu überprüfen.

Was steht denn bei Euch im Bescheid? Wirklich unbefristete Erwerbsminderungsrente bis zum Beginn der Altersrente oder doch Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit / Dauer :confused: :confused:

Hört sich zwar nach Haarspalterei für Manchen an, aber hier läge dann per Begriffsdefinition wohl doch ein deutlicher Unterschied.

Vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten, vielleicht habe ich ja auch kompletten Schwachfug geschrieben, aber so haben mir es die Dozenten in der Ausbildung beigebracht.

Liebe, etwas ratlose Grüße sendet

Häslein

kein Profilfoto
Häslein

Mitglied

Wie oft überprüft die RV eine unbefristete volle EMR??

Beitrag von hmengers » 08.07.2011, 18:34

Hallo,

zur Klarstellung und GEGEN eine Begriffsverwirrung hier die relevanten Gesetzesauszüge:

§ 43 SGB VI:
...(2) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung , wenn sie
1. voll erwerbsgemindert sind,
2....
§ 102 SGB VI:
(2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ... werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.


Herbert

kein Profilfoto
hmengers

ehemaliges Mitglied

Antwort erstellen
29 Beiträge • Seite 2 von 31, 2, 3


Beiträge der letzten Zeit anzeigen:
Sortiere nach: