von Häslein » 08.07.2011, 18:46
Hallo Herbert,
vielen Dank für die schnelle und gute Antwort. Alles geklärt.
Liebe Grüße,
Häslein, die ihre alten Unterlagen korrigiert.
von sternchen » 09.07.2011, 12:05
Hallo Herbert und alle!
Man hat schon den Eindruck, das mit der EM-Rente ist eine Lotterie!
Meine 1. Rente wurde bewilligt ab April 04, befristet bis Juni 05. Also nur 14 Monate! Neue Antragstellung, 2. Rente dann ab September 05, und zwar gleich "auf unbestimmte Dauer". Seitdem Überprüfung Mai 07 und 09. Eine Abhängigkeit von der Arbeitsmarktlage ist nicht gegeben.
Interessant finde ich die 9-Jahres-Grenze im SGB, die Herbert angeführt hat ( ). Davon wußte ich noch gar nicht. Die würde ich ja schon 2013 erreichen!
Gruß Gabi
von Sahnebällchen » 09.07.2011, 14:35
Hallo Sternchen
Du hast Recht die EM Rente ist eine Lotterie was ich einen Ärger mit dem Amt habe kann so keiner richtig nach vollziehen. Meine Schwester hat auch MC ,hatte eine Fistel am Anus u somit einen Ausgang vorübergehend gelegt bekommen.Wurde am Darm noch nie operiert hat also ihren Darm noch komplett den Ausgang seit einem Jahr wieder zurückverlegt bekommen und jetzt kommt der springende Punkt sofort und ohne einen Gutachter zu sehen Ihre Rente bekommen. Ich habe kaum noch Darm, ein Stoma für immer, Fisteln, zig mal operiert seit zwei Jahre krank geschrieben und meine Rente wurde abgelehnt mit der Begründung ,ich bin zu gesund. Im Moment warte ich auf den Termin für den nächsten Gutachter und hoffe dann auch das Lotterielos für Gewinn zu ziehen das mein Darm und ich mal zur Ruhe kommen.
Liebe Grüße Sahnebällchen
von Banditensocke » 20.10.2011, 12:23
Interessantes Thema.
Ich beziehe seit einigen Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Vor ca. einem Jahr erging der Bescheid, dass diese nunmehr unbefristet sei. Heute hatte ich erneut ein Schreiben in der Post, das meine Rentenberechtigung überprüfen will, inklusive Fragebogen für meinen Hausarzt.
Da frage ich mich dann schon, was das soll. Weder ist davon auszugehen, dass mir wunderbarerweise ein neuer Darm wachsen wird, noch wird das Stoma sich freundlicherweise - da überflüssig - in Luft auflösen, und an meinem Gesundheitszustand insgesamt ändert sich auch nichts signifikant. Eher ist damit zu rechnen, dass altersbedingte Erscheinungen sukzessive hinzu kommen.
Murmeltier, ick hör Dir trapsen.
von sternchen » 20.10.2011, 17:03
Banditensocke hat geschrieben: dass mir wunderbarerweise ein neuer Darm wachsen wird
von Banditensocke » 20.10.2011, 17:15
sternchen][quote="Banditensocke hat geschrieben: dass mir wunderbarerweise ein neuer Darm wachsen wird
von hmengers » 20.10.2011, 17:42
Hallo,
es ist nicht so dass die RV eine "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" vornehmen muss (wie diese gerne schreibt) aber sie darf das. Nach welchen Kriterien man da vorgeht weiß keiner so richtig. Da aber die rente nicht wegen einer Erkrankung gezahlt wird sondern wegen der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit muß man leider den Fragebogen auch zurückschicken. Normalerweise hat das keine Folgen.
Einige Variationen die ich und Menschen in meinem Umfeld (nicht alles Rollstuhlfahrer) erfolgreich praktiziert haben:
Nichts von Arzt schreiben lassen, sondern nur mit dem vermerk "keine Änderungen" und Unterschrift zurückgeschickt
Der Arzt hat das gleiche unterschrieben
Der (Haus)arzt schreibt noch die Diagnose dazu
Ein Facharzt schreibt das gleiche.
Kritisch wird es nur wenn jemand als Vollrentner regelmäßig mehr als 3 Stunden am Tag, als Teilrentner mehr als 6 Stunden/Tag arbeitet. (Gekürzt wird die Rente ja sowieso). Dann wird die Erwerbsunfähigkeit evtl. in Frage gestellt und weitere Untersuchungen folgen (evtl.)
Zur Beruhigung: Bis 400 €/Monat kann jeder EM-Rentner ohne Auswirkungen auf seinen Status hinzuverdienen egal ob befristet oder unbefristet, ob Voll- oder Teilrente,
Herbert
von hmengers » 21.10.2011, 15:49
Hallo,
jetzt habe ich mir das aktuelle Formular "Nachprüfung..." in der aktuellen version einmal besorgt und durchgesehen. Da muss ja gar kein Arzt etwas bestätigen oder erklären. Das ist ein Selbstauskunftsformular.
Zum Ausfüllen: Arztbesuche/Behandlungen muss man nur aus diesem Jahr eintragen und nur wenn die was mit dem Grund für die Rente zu tun haben, nicht wegen Husten, Schnupfen, Heiserkeit. Krankenhausaufenthalte in den letzten zwei Jahren dto., also nicht wegen einer Blinddarm-OP, nur zu einer Untersuchung oder ähnlichem.
Herbert
von Banditensocke » 22.10.2011, 12:12
hmengers hat geschrieben:Hallo,
jetzt habe ich mir das aktuelle Formular "Nachprüfung..." in der aktuellen version einmal besorgt und durchgesehen. Da muss ja gar kein Arzt etwas bestätigen oder erklären. Das ist ein Selbstauskunftsformular.
Zum Ausfüllen: Arztbesuche/Behandlungen muss man nur aus diesem Jahr eintragen und nur wenn die was mit dem Grund für die Rente zu tun haben, nicht wegen Husten, Schnupfen, Heiserkeit. Krankenhausaufenthalte in den letzten zwei Jahren dto., also nicht wegen einer Blinddarm-OP, nur zu einer Untersuchung oder ähnlichem.
Herbert
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