von Webkänguru » 15.09.2014, 11:03
Hallo zusammen,
ist noch gar nicht so lange her, dass wir hier im Forum darüber diskutiert haben, ob im Einzelfall ein GdB von 50 nach einer Stomaanlage ok ist oder nicht. Wie wird der GdB eigentlich ermittelt und wie wird dabei ein Stoma berücksichtigt?
Der VDK hat ein Video veröffentlicht, in dem die Ermittlung des GdB gut erklärt wird:
Und welchen GdB kann ich für ein Stoma erwarten? Ein Blick in die Versorgungsmedizin-Verordnung hilft weiter. Die Verordnung stellt die Grundsätze auf, nach denen der Grad der Behinderung gemäß Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) festzustellen ist. Und hier werden wir dann auch schnell fündig. Alleine für ein gut zu versorgendes Stoma wird ein GdB von 50 zuerkannt. Damit sind alle Stomaträger per Definition schwerbehindert und es stehen ihnen auch entsprechende Nachteilsausgleiche zu.
Einen GdB von bis zu 80 erhalten Stomaträger bei typischen Komplikationen wie einer Hernie oder wenn das Stoma z.B. in einer Bauchfalte liegt und nur schlecht versorgt werden kann. Hinzu kommen weitere Beeinträchtigungen, so dass je nach Ursache für die Stomaanlage ein Grad der Behinderung von bis zu 100 zuerkannt wird.
Warum der tatsächlich anerkannte Grad der Behinderung scheinbar zwischen Betroffenen mit vergleichbarer Krankheitsgeschichte und Stoma-Operation so stark schwankt lässt sich aber auch damit nicht erklären. Diese Frage müssen wir weiter vertagen…
Viele Grüße,
Christian
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