von Daniel » 31.10.2007, 12:38
Hallo Meli
ich schließe mich Tini65 an und schreibe nichts zum ob oder ob nicht.
Ich habe in meinen Bewerbungen immer die Behinderung angegeben . Im Lebenslauf als letztes einen Absatz mit dem Titel "Besonderheiten" und hier: Schwerbehindert seit Datum
Grad der Behinderung GdB
Wenn du willst kann ich dir auch mal ein Muster meines Lebenslaufes schicken.
Liebe Grüße
Daniel
von Melli » 02.11.2007, 02:52
Hallo zusammen, vielen Dank!
Wie ich schon in meiner Frage erwähnte, wäre es testweise auf einen unwichtigen Aushilfsjob gewesen. Ich habe es noch nie angegeben vorher. Ich hab halt überlegt mal zu testen, ob man dann kein gespräch bekommt - oder doch?
Dass man nicht lügen darf, ist mit "jein" zu beantworten, soweit ich weiß. Man darf halt nicht hinterher kommen und die SB Vorteile haben wollen. Wenn man es nicht angibt, bekommt man auch keine Vorteile - fand ich bislang wurscht und habe es nie gesagt.
Ich habe mich auf den Nebenjob ohne SB beworben, weil ich denke, es überwiegt vermutlich, dass man abgelehnt wird.
Bei einer größeren deutschlandweiten Handelskette wurde mir unter der Hand gesagt, ich solle es nicht sagen, denn dann würde ich garantiert NICHT genommen
Auf der Agentur für Arbeit sagte man mir neulich, es gebe leider immernoch zu viele Vorurteile, zB, dass der AG denkt, er kann mich nicht kündigen etc. Sie rieten nicht ab es zu sagen, aber auch nicht zu
von Claudi Nir » 02.11.2007, 15:27
Hey Meli,
ich war ganz erstaunt - wieso hast du denn einen Behinderten Ausweis? Hoffe dies ist nicht eine zu persoenliche frage... bekommt man den automatisch mit einem stoma?
vielen dank,
claudi
von Frank38 » 02.11.2007, 15:57
Huhu
Ne so einfach ist es nicht, musst beim Versorgungsamt einen Antrag stellen auf Schwerbehinderung. Machste bei deinem Versorgungamt das für dich zuständig ist ich tue mal nen link rein für denn Antrag denke mal der ist überall gleich. Denn fühlst du dann aus und die besorgen sich dann die Unterlagen über deine Krankheit von denn Ärzten und dann wird man eingestuft und falls man nicht korekt eingestuft worden ist macht man einen Einspruch am besten mit seinem Hausarzt zusammen. Hab 70% bekommen und denke mal bin richtig eingstuft worden, bei meinem Endstadium geht man von 60-80% aus hab mittelmass bekommen bin zufrieden.
Hier der Link:http://www.versorgungsamt-gelsenkirchen.nrw.de/leistungen/bescheinigungenUndAusweise/behinderte/Antrag_stellen/index.php
Gruss Frank
von Melli » 02.11.2007, 16:01
Hallo Claudi,
den hat hier die große Mehrheit, will ich mal sagen. Ich habe meinen seit 22 Jahren. Morbus Crohn "reichte" da aus.
von Frank38 » 02.11.2007, 16:06
Hier nur mal ein Beispiel
Als er sich bei einem Computerhändler um eine Stelle bewarb und den Personalfragebogen ausfüllte, verneinte er die Frage nach einer Schwerbehinderung: Tatsächlich hatte das Versorgungsamt dem Mann schon vor Jahren 'wegen der Funktionseinschränkung der Gliedmaßen und des Rumpfes bei angeborenem Minderwuchs' einen Grad der Behinderung von 100 Prozent bescheinigt. Der Bewerber wurde eingestellt und war acht Monate lang als Telefonberater für Soft- und Hardware tätig, dann kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos.
Als sich der Arbeitnehmer dagegen auf seine Schwerbehinderung berief, focht der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag an: Der sei aufzulösen, meinte er, weil der Arbeitnehmer bei der Einstellung die Behinderung verschwiegen, ihn also arglistig getäuscht habe. Dem hielt der Mitarbeiter entgegen, seine Behinderung sei für jedermann erkennbar.Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitnehmer Recht (2 AZR 380/99). Zwar könne normalerweise ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Arbeitnehmer die Frage nach einer Schwerbehinderung im Personalfragebogen falsch beantworte. Eine 'arglistige Täuschung' setze allerdings voraus, dass sich der Arbeitgeber täusche. Über eine offensichtliche Schwerbehinderung könne man sich aber nicht irren.
Da nach dieser Entscheidung also der Arbeitsvertrag Bestand hat, wird es der Arbeitgeber schwer haben, eine Kündigung durchzusetzen - denn es gelten nun die besonderen Kündigungsschutzvorschriften des Schwerbehindertengesetzes.
Gruss Frank
von BlackDog » 02.11.2007, 16:49
Meli hat geschrieben:Hallo Claudi,
den hat hier die große Mehrheit, will ich mal sagen. Ich habe meinen seit 22 Jahren. Morbus Crohn "reichte" da aus.
von Monsti » 02.11.2007, 19:28
Hi Claudi,
auch hier in Österreich wurde ich gleich in der Klinik darauf aufmerksam gemacht, dass ich allein aufgrund des Ileostomas bereits einen GdB von 50 oder 60 erhalten werde. Ich bekam aufgrund des eingeschickten Entlassungsberichts ohne Nachfragen gleich 70%, befristet auf zwei Jahre. Im Sommer vergangenen Jahres wollte ich eine Verlängerung, was aber nicht ging. Also Neuantrag, dieses Mal musste ich zum Amtsarzt. Ergebnis: 90% mit zwei Vermerken und unbefristet.
Bei uns in Österreich wird der Behindertenausweis beim Bundessozialamt gestellt. Ein Versorgungsamt gibt es bei uns nicht. Du siehst, es ist in jedem Land anders. Bei der Google-Eingabe "Identity Card For Disabled Persons" o.ä. solltest Du eigentlich genug Infos bekommen.
Liebe Grüße aus den Bergen auf die Insel
Angie
von Monsti » 02.11.2007, 19:33
Hallo zusammen,
interessant fand ich vor einigen Tagen einen Bericht in unserer Tiroler Tageszeitung:
Bei uns darf in einem Bewerbungsgespräch niemand nach Familienplanung, Schwangerschaft, bestehende Erkrankungen, Schwerbehinderung oder anderen urpersönlichen Dingen gefragt werden. Kommen solche Fragen trotzdem, darf man straflos lügen.
Liebe Grüße
Angie
von Daniel » 02.11.2007, 20:33
Hallo
eine Schwerbehinderung muss nur angegeben werden, wenn sie für den Arbeitsplatz relevant ist. D.h. wenn ich wegen eines Stomas nicht schwer heben und tragen darf wäre das bei einer Bewerbung zum Möbelpacker relevant. Für einen Job am Schreibtisch nicht. In diesem Fall bleibt es jedem selbst überlassen, ob er die Behinderung angibt oder nicht.
Ein Verschweigen einer für den Arbeitsplatz relevanten Schwerbehinderung kann nach einer Einstellung zu einer fristlosen Kündigung führen (so sie bekannt wird). Hier ist auch der Kündigungsschutz von Schwerbehinderten nicht wirksam, da der Arbeitgeber nichts davon wusste. Fragen zur Schwerbehinderung, speziell der Auslöser, müssen nicht beantwortet werden.
Sorry,nun habe ich mehr geschrieben als ich wollte. Ich habe mich lange mit diesem Thema beschäftigt, als Betroffener und als Betriebsrat. Schreiben könnte ich noch mehr dazu, das wird aber schnell langweilig.
In diesem Sinne:
Liebe Grüße
Daniel
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