von hexe69 » 04.11.2007, 13:24
na so ab und dann aber nur,seit ich die tuete habe bin ich damit vorsichtig.
von bernd1 » 04.11.2007, 18:38
Hallo Ihr beiden,
also seit ich in Irland lebe habe ich mir das Bier trinken mehr oder weniger voellig abgewoehnt... ich war vorher schon Guinness-Verweigerer... und den Rest hier kann man auch nicht trinken, selbst deutsches Bier schmeckt hier anders... also trinke ich Cider, der erfrischt mehr, ist aus Aepfeln und hat mehr Umdrehungen als manches Bier...
Und zur Ursprungsfrage... ich glaube das schwerste ist, mit zuviel lauwarmen Guinness noch regelgerecht links zu fahren...
Viele Gruesse von der trinkenden Insel...
Bernd
von doro » 04.11.2007, 19:15
Soviel zu ursprünglichem Thema:
Wo kommt der Schwerbehindertenausweis in der Bewerbung hin? |
von Rosinante » 04.11.2007, 20:41
Themenwechsel zu:
Guiness is good for you? |
von Rosinante » 04.11.2007, 20:44
also trinke ich Cider
von Monsti » 05.11.2007, 20:03
Und um auf die Eingangsfrage zurückzukommen:
"Wo kommt der Schwerbehindertenausweis in der Bewerbung hin?"
Antwort: In Deutschland rechts, in Irland natürlich links.
Liebe Grüße
Angie
von bernd1 » 07.11.2007, 01:05
...und wenn jemand in der Raumstation lebt schwebt er schwerelos ueber dem Schreiben...
Also um das Ganze mal wieder etwas in Richtung Ernsthaftigkeit zu bringen:
Ich wuerde eine Kopie von einem Ausweis nicht der Bewerbung beilegen. Egal wie gut die Qualifikation ist, eine solche Kopie kann den Personalmenschen schon mal dazu bringen, die Qualifikation zu vergessen und nur an mehr Urlaub und Kuendigungsschutz zu denken. Damit ist es reichlich unwahrscheinlich, dass ein Vorstellungsgespraech folgt. Ich bisher immer bis zu den Gespraechen gewartet mit dem Stoma und hatte dann auch wenig Probleme, einen Job zu bekommen.
Leider denken viele Personalchefs immer noch in Kategorien, und da sind Behinderte leider in der Kategorie "nicht belastbarer Kostenfaktor" untergebracht. Mir sagte mal ein Manager, dass bei einem dynamischen und selbstbewussten Gespraechseindruck mit passender Qualifikation eine - nicht stoerende - Behinderung nicht sehr ins Gewicht faellt. Aber der Eindruck muss erst mal da sein und das geht ueberwiegend nur in Gespraechen....
Ich bin aber auch ehrlich froh, dass mein Stoma bei IBM in Dublin niemanden wirklich interessiert... ich habe es von Anfang an gesagt und damit war es das auch...
Naechtliche Gruesse von der Insel...
Bernd
von Frau Lachmann » 09.11.2007, 01:17
BlackDog hat geschrieben:Ein Personaler wird NIEMALS einen Schwerbehinderten zum Gespräch einstellen. Der hat viel zu viele Vorurteile, bzgl. Kündigungsschutz, Ausfallzeiten usw. IM Gespräch (falls Du wegen Deiner Fähigkeiten eingeladen wirst) ist auch die Fachabteilung dabei, und wenn Du mit Kompetenz überzeugst steht die dann später bei der Entscheidung eventuell auf Deiner Seite.
von Biggi0001 » 09.11.2007, 11:31
Ich weise in meinen Unterlagen auf die Schwerbehinderung ausdrücklich und an exponierter Stelle hin und erwähne es auch im Anschreiben - und zwar aus Prinzip.
Den Ausweis (bzw. die Kopie davon) lege ich NICHT bei, im Grunde interessiert erst mal nur "über GdB 50 ODER gleichgestellt" - alles weitere dann im persönlichen Gespräch.
Warum aus Prinzip?
Ganz einfach: Wenn ich das nicht will, sieht mir keine Socke was an - theoretisch könnte ich meine Beeinträchtigungen auch verschweigen.
Und da setzt bei mir persönlich z.B. eine meinethalben auch sehr verschrobene Art der "Fairness" oder Solidarität an ... ICH kann es verschweigen - und was tun all die, die das NICHT können, denen man die Behinderung möglicherweise ansieht? Rollifahrer, Amputierte, schwer Gehbehinderte u.ä.?
Die hätten ja, wenn jeder sich glaubt Vorteile verschaffen zu müssen durch das Verschweigen einer Behinderung, die absolute A****-Karte gezogen .. und erstaunlicherweise werden ja doch noch Rollifahrer oder Amputierte eingestellt, nicht wahr? Womit die Theorie "sag nix, dann kriegste den Job" schon mal ad hoc widerlegt wäre.
Drei Folgen hat das Verschweigen dann auch noch:
1. Der AG wird höchstwahrscheinlich SUPER erfreut sein, wenn er jemanden eingestellt hat, der nach den berühmten 6 Monaten dann als Überraschung einen Schwb-Ausweis aus der Tasche zieht!!!
Zudem dann noch mal so ganz nebenbei den Zusatzurlaub etc. beansprucht, denn die NACHTEILSAUSGLEICHE, wie Zusatzurlaub, erhöhter Kündigungsschutz, Anspruch auf möglichen leidensgerechten Arbeitsplatz, etc. - jaaaaaa, das wollen alle, die bei der Einstellung noch fein den Mund hielten, dann aber doch haben, spätestens wenn's heiß wird.
Ich finde das dermaßen daneben, denn für mich ist das "wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Mentalität, sorry. Ich halte es eher mit "...dann spreche er jetzt oder schweige für immerdar". Dann fänd ich es schon besser, wenn jemand dann AUCH den Mumm hat, den Ausweis stecken zu lassen, wie es ja bei der Bewerbung auch schon ging.
2. In krassen Fällen könnte der AG auf die Idee kommen, das Arbeitsverhältnis aufzulösen - weil ihm wichtige Tatsachen verschwiegen wurden (ein etwas überzogenes Beispiel wäre ein Ex-Alkoholiker als Weintester, der dann nach 6 Monaten sagt "ich brauch nen leidensgerechten Arbeitsplatz als Wassertester")
3. In den allermeisten Fällen wird konkret nach einer bestehenden Behinderung bzw. chronischen Krankheiten gefragt - bei einer direkten Frage eine direkte FALSCHE Antwort zu geben? Naja....
Dürfen und was man tun sollte, können halt schon mal zwei verschiedene Schuhe sein.
Was soll's denn? Behinderung angeben, fertig. Das AGG/SGB bietet ne Menge Möglichkeiten, sich zu wehren, wenn man meint, falsch beurteilt oder behandelt worden zu sein (natürlich rein aufgrund der Behinderung!).
Seltsamerweise meinen fast alle der Meinung zu sein, daß man mit einer Behinderung "automatisch" den Job kriegen sollte ... oder nicht kriegt -- keine Spur! Als ich mich noch "unbehindert" beworben habe, hab ich ebenso Absagen bekommen wie als "Behinderte", aber ich persönlich führe das nicht auf meine Behinderungen, sondern einfach darauf zurück, daß jemand anderes halt besser war, die hübschere Nase hat oder sonstwas.
---------------------
Allgemein gesprochen: ich kenne genug Leute, die sich dann monatelang den Kopf zerbrochen haben oder sich zerbrechen mussten, wie sie ihrem AG nun endlich die Tatsache der Schwerbehinderung "beibringen" können, nachdem sie es so lange verschwiegen haben, wie es für sie persönlich am günstigsten war - da kann ich nur sagen "wenn du geredet hättest, Desdemona!"
Habt den Mumm, zu Euch zu stehen!
von doro » 09.11.2007, 12:04
Hallo Lachi,dieses ÜBERQUALIFIZIERT sein ,aber für div. Teilzeitjobs somit überqualifiziert bin
Es gibt eben keine "intelligenten" Jobs, wo man bloß 2x die Wo. für ein paar Std. arbeiten kann
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe