von Linie 22 » 08.10.2009, 14:20
Hallo Udde,
von meiner rezidive Krebserkrankung anno 01/2006 wurden im KH, neben Ultraschall und Koloskopie Bildern, kurz vor der OP Fotos erstellt und gemeinsam mit meinen Unterlagen archiviert.
Für bestimmte ärtzliche Gutachten werden u. a. auch diese Aufnahmen von den Gutachten ausführenden Ärzten angefordert. Diese werden dem Protokoll als Anlage beigefügt. D. H. entsprechende Behörden verschaffen sich, zweckgebunden notwendiger Weise, Über- sowie Einblick darüber. Allerdings nur mit meinem Einverständnis unter Entbindung ärztlicher Schweigepflicht.
Tschüüüss. dir.weiterhin.gute.besserung.wünsche, grüßt Silke (Linie 22)
von MiniBonsai » 09.10.2009, 08:05
hmengers hat geschrieben:
Das DÜRFEN die gar nicht. Medizinische Aussagen/Unterlagen darf NUR der MDK anfordern (und dann auch noch in engen Grenzen).
von hmengers » 09.10.2009, 10:37
Hallo,
noch mal zur Klarstellung:
a) An Krankenkassen oder andere Empfänger dürfen medizinische Sozialdaten nur mit Zustimmung des Patienten weitergereicht werden.
b) Einzige Ausnahmen sind
1. der MDK zum Zwecke der Stellungnahme und der Gutachtenerstellung üblicherweise für die Krankenkassen (§ 275 SGB V)
2. Ärzte und Krankenhäuser zur Dokumentation
3. Pflegedienste aus dem gleichen Grund
Die unter 2 und 3 genannten dürfen diese Daten (auf Anforderung) ohne Zustimmung aber ebenfalls nur an den MDK weiterreichen.
Alle Medizinaldaten, die z.B. für die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung, Statistiken etc. erfasst werden dürfen, müssen neutralisiert und verschlüsselt sein. Das heißt dann "pseudonymisiert" (siehe u. a. § 299 SGB V)
Ein bisschen viel Paragraphen, aber es war mal wichtig, das klarzustellen, weil die Krankenkassen manchmal so vorgehen als seien SIE die alles entscheidenden Chefmediziner, die alles wissen und entscheiden müssten (und könnten).
Herbert
von Udde » 09.10.2009, 11:12
Als ich meinem Pflegedienst heute noch das Schreiben mit dem Unfallfragebogen gezeigt habe, ist dem echt der "Kragen geplatzt".
Er hat dann gleich von mir zu Hause aus, die KK angerufen und um Klärung gebeten, auch bezüglich des Foto`s.
Er hat auch gleich erwähnt, dass es gegen den Datenschutz verstößt, dem Sachbearbeiter einige §-en aufgezählt und das Angebot gemacht, dass ein Mitarbeiter des MDK gerne bei der Wundversorgung dabei sein kann.
Ergebnis:
Es ist kein Foto mehr erforderlich und für die Zusendung des Unfallfragebogens kam eine Entschuldigung.
Ich finde es schlimm, dass, wenn man keinen kompetenten Pflegedienst oder keinen kompetenten User im Forum (großes Danke an Herbert! )hat, doch tatsächlich die KK bei "ungesetzlichen" Dingen unwissentlich unterstützt.
Lieben Gruß von Ute
von MiniBonsai » 09.10.2009, 12:57
hmengers hat geschrieben:a) An Krankenkassen oder andere Empfänger dürfen medizinische Sozialdaten nur mit Zustimmung des Patienten weitergereicht werden.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe