von Rosinante » 11.02.2007, 11:22
Nun, was ich ganz allgemein in diesem Thred nicht verstehen kann: kommt eine Anfrage bezüglich "Sozialleben nach Stomaanlage" von einem frisch Operierten, dann wird unbesehen geantwortet, dass das Leben uneingeschränkt weitergeht. Geht es um eine abgelehnte Gebührenbefreiung ist man plötzlich höchst empfindsam... Schon seltsam... Reden wir also das Leben mit Stoma vor Neulingen schön? Sind wir (respektive viele von uns) doch in ihrem Leben eingeschränkter als wir gerne zugeben?
Das interessiert mich jetzt wirklich... Bin nur ich so unsensibel dass ich noch nie auf die Idee gekommen wäre, dass mein Beutelchen im Kino oder an anderen öffentlichen Orten stören könnte? Meiden andere Stomaträger doch Situation, die für sie und/oder andere Menschen unangenehm werden könnte?
Sabine
von doro » 11.02.2007, 11:48
Bin nur ich so unsensibel dass ich noch nie auf die Idee gekommen wäre, dass mein Beutelchen im Kino oder an anderen öffentlichen Orten stören könnte?
von Dia » 11.02.2007, 13:09
Hallo liebe Doro!
Mir erging es ähnlich wie dir! Auch der Widerspruch wurde abgelehnt!
Somit ist schon vorprogrammiert, dass Personen mit einer Behinderung nicht integriert in die Gesellschaft, sondern von dieser diskriminiert werden!!!
glG Dia!
PS: Schicke dir noch eine PN mit meinem Ablehnungsbescheid!
von Waltraud Mayer » 11.02.2007, 13:33
Hallo Doro! Ich will Dir ja nicht diskriminieren, aber
Das macht mich nicht mutlos, denn wie Du wohl gesehen hast, ich fahre die Woche für einige Tage zum Karneval nach Köln und werde mich dort in das Treiben stürzen wollen
von doro » 11.02.2007, 13:37
wenn Du das schaffst, warum willst Du dann "RF", das steht Dir dann wirklich nicht zu
von Rosinante » 11.02.2007, 13:38
Nun, nachdem in Österrreich eine Rundfunk-Gebührenbefreiung nach der sozialen Bedürftigkeit (in den meisten Fällen außer Seh-oder Hörbehinderung von Behinderungen unabhängig) richtet, habe ich nach den deutschen Richtlinien gegoogelt....
Das Merkzeichen "RF" steht folgendem Personenkreis zu:
Blinden und hochgradig Sehbehinderten mit einem GdB von wenigstens 60 allein für die Sehbehinderung.
Hörgeschädigten, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist.
Behinderten mit einem GdB von wenigstens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
Dazu gehören zum Beispiel:
1.)Behinderte mit schweren Bewegungsstörungen die selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln Veranstaltungen nicht in ihnen zumutbarer Weise besuchen können.
2.)Behinderte, die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend wirken.
3.)Behinderte mit ansteckungsfähiger Lungentuberkulose.
4.)Geistig oder seelisch Behinderte, bei denen befürchtet werden muss, dass sie durch motorische Unruhe lautes Sprechen oder aggressives Verhalten Veranstaltungen stören.
von Rosinante » 11.02.2007, 13:45
Hallo Doro!
Auch wenn du jetzt nicht nach praktischen Ratschlägen gesucht hast...
dann wird halt gehungert
von doro » 11.02.2007, 13:58
@waltraud
wenn Du das schaffst, warum willst Du dann "RF", das steht Dir dann wirklich nicht zu. Es steht Leuten zu die wirklich nicht aus dem Haus könnenund
Auch Stomaträgern steht die Zuerkennung des Merkzeichens RF (Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren sowie einen evtl. bestehenden Sozialtarif der Telekommunikationsunternehmen) zu, denn
– behinderte Menschen, die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend wirken (z. B. durch Entstellung, Geruchsbelästigung bei unzureichend verschließbarem Anus praeter
Um nicht Mißverstanden zu werden, es geht mir hier nicht um die Ablehnung des Bescheides,es ist die Begründung die ich Menschenverachtend finde.
von Sabine049 » 11.02.2007, 16:05
Hi doro,
ich habe mir den Thread zweimal zu Gemüte geführt.
Das MZ >RF< wurde mir im Jahr 01 im Rahmen meiner aussergewöhnlichen exotischen Bewegungsstörungen inform von einer letztendlich titulierten Spastik nebst Myoklonien = Zuckungen in den unteren Extremitäten erteilt, ohne das ich dieses überhaupt beantragt hatte. Mir ging`s damals ausschließlich um die Zuerkennung des MZ: aG. Wg. meiner jahrzehntelangen Inkontinenzen hatte man mir bis dato seitens vom VA keinerlei Merkzeichen zugesprochen.
Meines Erachtens werden oftmals die Merkzeichen willkürlich entweder bewilligt oder abgelehnt, je nach Sachbearbeiter bzw. deren Engagement.
Binnen zwei Jahren hatte ich mehrfach einen Antrag auf das MZ aG gestellt gehabt, jedesmal wurde dieser abgeschmettert trotz wiederholter Widersprüche bis ich auf allen Vieren kriechend, geschüttelt von heftigsten Zuckungen persönlich im hiesigen VA vorstellig geworden war. Aufgrund meiner persönlichen Vorstellung umging der diensthabende Sachbearbeiter sogar den Amtsweg und bearbeitete bzw. ließ den Bescheid vom hiesigen Dienstleiter absegnen, so dass ich innerhalb von knapp einer Woche die MZ AG; RF und B zugesprochen bekommen hatte.
Um nicht Mißverstanden zu werden, es geht mir hier nicht um die Ablehnung des Bescheides,es ist die Begründung die ich Menschenverachtend finde.
Auch Stomaträgern steht die Zuerkennung des Merkzeichens RF (Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren sowie einen evtl. bestehenden Sozialtarif der Telekommunikationsunternehmen) zu, denn ...
von Axel » 11.02.2007, 16:25
Hallo Sabine, wieso verworren (am Kopf kratz) ist doch alles verständlich! Auch ich gehöre zu "denen", die das "RF" ungefragt bekommen haben ... trotz vollem Arbeitseinsatz für unsere Volkswirtschaft - soll heißen: einem Berufstätigen steht RF eigentlich nicht zu (so hat mich mal jemand informiert). Muß ich mich jetzt schämen und das Merkzeichen zurückgeben?
Lieben Gruß - Axel
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