von Rosinante » 13.02.2007, 11:41
Viel mehr erschreckt mich die Tatsache, dass Blinde Monstis Link zu Folge keine Autobahnvignette kaufen müssen...
Sabine
von Sabine049 » 13.02.2007, 15:50
rein informativ ... auch ich habe ausser meinem kleinen hochanständigen "Stinker" noch weitere Zipperlein bzw. Ersatzteilchen :D
Liebe Grüße Sabine (049):ballon:
von Webkänguru » 15.02.2007, 23:55
Hallo Rosinante,
heißt das, dass ein Blinder bei euch ohne Vignette auf der Autobahn Auto fahren darf? Wow ....
Viele Grüße,
euer Webkänguru
von Sabine049 » 16.02.2007, 10:00
:D:D:D:D:D:D:D .... Christian, du bist nicht zu toppen ... unschlagbar/schlagfertig :D; ... LOL!
von Monsti » 16.02.2007, 19:58
Hi Rosinante-Sabine,
habe in meinem Behindertenpass auch zwei Vermerke, die nicht so recht zusammenpassen:
Zum einen ist mir die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsbeeinträchtigung nicht zuzumuten, weshalb ich das Autobahnpickerl gratis bekomme.
Zum anderen bin ich berechtigt, bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel den ermäßigten Tarif zu bekommen - wobei mir ja (siehe oben) deren Benutzung nicht zumutbar ist ...
Naja, und zu den Blinden auf der Autobahn sage ich jetzt besser nix ...
Grüßle von
Angie
von doro » 24.03.2007, 11:08
Nun habe ich es auch schriftlich: Mein Wiederspruch wurde von VA, wie ich auch vermutet habe, zurückgewiesen.
Allerdings verfuhr man dieses Mal in der Wortwahl etwas gemäßigter.
Ich zitiere wörtlich:
Sie sind trotz der bestehenden Funktionsbeeinträchtigungen nicht umfassend und ständig außerstande, an öffentlichen Veranstaltungen in zumutbarer Weise teilzunehmen. Die Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichen „RF“ sind außerordentlich eng gefasst. So sind sie als erfüllt anzunehmen, wenn der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung praktisch vollständig an das Haus gebunden ist. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Es ist Ihnen möglich, das Haus zu verlassen und Orte öffentlicher Veranstaltungen aufzusuchen. Auch die Teilnahme an Veranstaltungen öffentlicher Art ist möglich. Gelegentlich auftretende Probleme in der Stomaversorgung begründen den Anspruch nicht.
Zitat Ende.
Liebe Leute bevor hier wieder ein Protestmarsch aufläuft: Ich bin eigentlich froh und stolz noch so mobil zu sein und mit entsprechender Vorsorge auch mutig genug bin mich vor keiner Herausforderung zu drücken. s. Karneval in Kölle oder bald den Touristenrummel in Rom. Punkt.:shock: ABER gerecht finde ich diese Entscheidung nicht.
Blinde immer befreit von RF, sind mit ausreichendem Mobi Training, oder mit Führhund oder mit Personen Begleitung ( die Außerdem auch Eintritt frei hat) sind durchaus in der Lage öffentliche Veranstaltungen zu besuchen. Und praktizieren dieses G*sei Sank auch.
Die Berufstätigen Stoma – Träger von Euch, befreit von RF ??
OK, für mich ist das Thema vorläufig durch ( die Betonung liegt auf vorläufig !!)
Denn immerhin hat man ja die : bestehende Funktionsbeeinträchtigung, anerkannt :D Das ist doch was.
von Melli » 24.03.2007, 14:36
Blinde immer befreit von RF, sind mit ausreichendem Mobi Training, oder mit Führhund oder mit Personen Begleitung ( die Außerdem auch Eintritt frei hat) sind durchaus in der Lage öffentliche Veranstaltungen zu besuchen. Und praktizieren dieses G*sei Sank auch.
von Waltraud Mayer » 24.03.2007, 15:00
Ach Doro laß es gut sein... man kann nicht alles haben, sei froh das Du noch soviel machen kannst, ein Blinder kann sicher nicht zum Karneval, er hätte auch beträchtlich weniger davon.... ich würd mein Stoma nicht für Blid tauschen nur damit ich RF bekäm....und Du sicher auch nicht....
Meli hat schon Recht...
LG Waltraud
von doro » 24.03.2007, 19:04
Liebe Leute bevor hier wieder ein Protestmarsch aufläuft: Ich bin eigentlich froh und stolz noch so mobil zu sein
Dann sag dem Blinden doch mal, er soll statt Radio/Fernsehen mal ein Buch lesen!*ironischgrins
von Monsti » 24.03.2007, 21:37
Hallo Doro,
vom Grundsatz her verstehe ich Dein Anliegen schon. Gerade der Vergleich mit blinden Menschen hinkt heftig. Auch ich hatte mal eine von Geburt an blinde Freundin. Diese war kein Stück weniger behindert als ich heute. Auch sie war ein Bücherwurm (Braille-Schrift) und las mit ihren damals 9 Jahren schneller als die meisten Normalos in diesem Alter. Sie war halb Deutsche, halb Amerikanerin und hatte stets gemischte Währung im Geldbeutel: Dollars, D-Mark, Pfennigstücke und Cents. Sie fand die unterschiedlichen Münzen schneller als ich. Selbst Geldscheine konnte sie mühelos auseinanderhalten - ebenfalls schneller als ich. Auch machte sie alles mit, und wir vergaßen bei unseren Unternehmungen oft, dass sie ja nichts sieht.
Sicher mag es einen Unterschied zwischen von Geburt an Blinden und erst im Verlauf des Lebens Erblindeten geben. Jemand, der durch einen Unfall oder eine Erkrankung schlagartig blind wird, ist ganz sicher wesentlich stärker beeinträchtigt als unsereins. Ein von Geburt oder von Kindheit an blinder Mensch ist es aber sicher nicht.
Nichtsdestotrotz: Liebe Doro: Vergiss' Dein Ansinnen einfach und rege Dich nicht weiter über sowas auf! Auch ich in Österreich hätte Null Chancen. Macht aber nix, da es ja nicht um besondere Summen geht.
Liebe Grüße von
Angie
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