von doro » 25.03.2008, 11:15
denn im Gesetz steht bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln "max 10 €/pro Indikation und Monat".
von Odo » 25.03.2008, 13:11
Also ich habe das Problem in Sachen Zuzahlung so gelöst: Ich lasse mir von der Krankenkasse (im Dez) ausrechnen bis zu welcher Höhe ich das folgende Jahr selbst zahlen müßte. Diesen Betrag zahle ich dann an die Krankenkasse und bekomme den Befreiungsausweis für das ganze Jahr so das ich mich nicht weiter mit dem Zuzahlkrams rumärgern muß, egal ob Praxisgebühr, Rezeptgebühr, Versorgung oder sonst was alles. Ob das allerdings eine Lösung für jeden ist kann ich nicht sagen. Für mich ist es aber die einfachste und beste bisher.
von doro » 25.03.2008, 13:20
Diesen Betrag zahle ich dann an die Krankenkasse und bekomme den Befreiungsausweis für das ganze Jahr so das ich mich nicht mit dem Zuzahlkrams rumärgern muß, egal ob Praxisgebühr, Rezeptgebühr oder sonst was alles.
von Odo » 25.03.2008, 13:26
Ich weiß nicht ob das bei allen Krankenkassen machbar ist. Müßte man evtl nachfragen. Wenn man weiß das man die Belastungsgrenze im Jahr sowieso überschreitet (1% / Einkommen) dann ist es auf jeden Fall eine Möglichkeit
von doro » 25.03.2008, 13:29
Wenn man weiß das man die Belastungsgrenze im Jahr sowieso überschreitet (1% / Einkommen) dann ist es auf jeden Fall eine Möglichkeit zwinkern
von Odo » 25.03.2008, 13:33
Ich hab grad mal nachgeschaut. Also in meinem Fall waren es 93,13 Euro die ich für 2008 vorrausgezahlt habe um die Befreiung zu bekommen.
von huke63 » 25.03.2008, 17:36
Hallo Joergi,
eines verstehe ich nicht, wie weiss deine Krankenkasse
über dein Einkommen im Jahre 2008 bescheid. Es gibt doch z.B.bei der Rente in diesem Jahr Erhöhungen und der Krankenkassenbeitrag erhöht sich dann ja auch.
Es gibt auch Medikamente die es ohne Zuzahlungen gibt.
Ich weisss doch nicht im voraus was mir das Jahr 2008
bringt. Außerdem wird bei der Bemessungsgrenze ja das
Einkommen des gesamten Haushaltes zugrunde gelegt.
Karin
von hmengers » 25.03.2008, 17:47
Hallo Karin,
aus Gründen der Kostenvereinfachung/Kosteneinsparung machen das inzwischen viele KK so. Das Einkommen des Vorjahres wird als Pauschalbetrag zugrunde gelegt und mit dem Betrag bist Du dann befreit. Meine Kasse (KKH) hat das von sich aus ihren Mitgliedern angeboten, andere Kassen auch. So spart man das Sortieren von massenhaft Kassenbons - und das ist nach SGB V auch als Service/Wettbewerbsangebot erlaubt.
Herbert
von Odo » 25.03.2008, 18:35
Hallo Karin, ich brauchte denen nur meinen aktuellsten Rentenbecheid vorlegen und dann wurde das berechnet. Alle Medikamente die ich so als chronisch Kranker immer regelmäßig benötige kenne ich ja und die sind Verschreibungs bzw. Rezeptpflichtig. Medikamente ohne Zuzahlung hatte ich bisher kaum, höchstens mal ein paar Kopfschmerztabletten oder ähnliches was man sich ja sowieso ohne Rezept so kaufen kann und dann bezahlen muß.
von huke63 » 25.03.2008, 21:55
Hallo,
ja, dass hat mir meine Kasse auch schon angeboten.
Aber ich zahle der Kasse doch nicht im voraus Geld
und nachher bekomme ich etwas wieder zurück. Dann
mache ich mir lieber die Arbeit und sammle die
Belege.
Karin
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