von hmengers » 11.07.2008, 12:25
Hallo Syfi,
kleine Korrektur vorab: Stomabeutel sind Hilfsmittel, keine Heilmittel (das ist KG, Massage usw.) Du bist "Chroniker". Vom Hausarzt eine Bestätigung holen (der hat solche Formulare) und 1 % Zuzahlung zurückfordern und wenn Du mit dem Geld nix anzufangen weisst: Ich schicke Dir gerne eine Liste potenzieller Spendenempfänger, die sich drüber freuen (Joke, weil heute Freitag ist)
Herbert
von Frank38 » 11.07.2008, 12:38
Huhu,
Da haste aber eine komische Stomatante Syfi, Stomartikel wie Beutel und Platten und Co. sind Hilfsmittel und keine Heilmittel, die fallen ganz sicher nicht unter Heilmittel.
Frag mal ob einem Stomapatiententen wegen einem Beutel schon mal ein neuer Darm gewachsen ist, ist nur ein Joke .
lg Frank
von tierfreund » 11.07.2008, 22:04
*Breitgrinsend* Herbert und Frank zustimmend......
Klar kannst du dir 1% der geleisteten Zuzahlungen zurückholen,da du unter Chronisch Krank fällst
Oder hast du etwa Geld zu verschenken???????
LG Tanja
von neewo » 12.07.2008, 03:14
hmengers hat geschrieben:... sind die Preise für Platten, Beutel oder auch Einmalsysteme von allen Anbietern gleich. ... Ich kenne kein System, für das neben den 10 Eur/Monat noch eine "wirtschaftliche Aufzahlung" zu leisten ist. ...
von Neva Dawn » 12.07.2008, 13:58
Hallo Neewo!
Ich weiß ja nicht, was Du für 'ne komische Krankenkasse hast, aber die Anerkennung von chronischen Krankheiten ist gesetzlich genau geregelt!
ZITAT:
Definition für "chronisch Kranke" jetzt eindeutig geregelt
Wer im Sinne der Gesundheitsreform als schwerwiegend "chronisch krank" gilt, und dadurch finanzielle Vorteile genießt, war lange umstritten, ist mittlerweile aber gut definiert. Das sind diejenigen, die wenigstens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt werden.
Außerdem muss der Patient in Stufe zwei oder drei pflegebedürftig sein, oder er ist zu mindestens 60 Prozent schwerbeschädigt oder erwerbsgemindert oder er braucht eine ständige medizinische Versorgung, ohne die die Lebenserwartung und -qualität gemindert würde. Wichtig: Es muss lediglich eines dieser drei Kriterien zutreffen. Den Grad der Behinderung bescheinigt das Versorgungsamt, die Pflegestufe die Pflegekasse und die dauerhafte Behandlung ein Arzt. "Chronisch Kranke" brauchen nur ein statt zwei Prozent ihres Familieneinkommens an Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen zahlen. ZITAT ENDE
und ein Stoma reicht da auf jeden Fall für die Anerkennung! Bei mir reichte schon die Endometriose, da ich dafür ja ständig Medis nehmen muss.
Da solltest Du bei Deiner Kasse nochmal nachhaken oder Dich ggf. an den GKV wenden.
Hier nochmal die offizielle Pressemitteilung des GKV zu dem Thema!
http://www.g-k-v.de/gkv/index.php?id=167&0=&type=98
Viel Glück damit!
lg Petra
von hmengers » 12.07.2008, 18:42
... und wegen der 170 Euros solltest Du den Lieferanten ansprechen. Denn wahrscheinlich war der das, der den Fehler gemacht hat. Der hat ja auch noch Kopien der Abrechnung
Herbert
von Jovako » 19.07.2008, 14:27
Hab da mal eine Frage: wenn ich 1% vom Jahresbrutto zahlen muss, sind das bei mir bei ALG II ja gerade mal 42 EUR. (6 Mon 347/ 6 Mon 351 EUR - Ja ALG II wurde erhöht) Oder zählt da auch der Betrag dazu, den ich für Miete bekomme?
Und was genau zählt zu den 1%? Praxisgebühr, Zuzahlung ist mir klar, aber zählt auch KH Aufenthalt dazu? Ich muss demnächst ins KH und das kostet ja 28 Tage á 10 EUR.
Jetzt habe ich erfahren, dass Kürzungen des ALG II bei KH-Aufenthalt rechtswidrig ist. Ich weiß jetzt nicht, ob es erlaubt ist, aber ich nenne mal den Link (falls verboten, bitte löschen!) http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=2004 Hat von Euch schon jemand Erfahrung damit gemacht?
LG Jens
von syfi » 19.07.2008, 16:08
hallo,
krankenhausaufenthalte gehören auch zu den befreiungen. d.h. wenn du über dem satz bist, dann bekommst du ja einen ausweis von deiner krankenkasse und dann brauchst du keine zuzahlungen mehr leisten. das geld für alles...praxisgebühren, zuzahlung bei medikamente, kh-aufenthalte, deine zuzahlungen für die beutel etc.
bei der arge ist es so (glaube ich zumindest) das das erst ab 21.tage aufenthalt zählt. aber da laufen schon widersprüche gegen. bei mir waren es jetzt 17 tage und von der arge kam nix.
ob es nur 41 euro sind....das prüft deine krankenkasse nach, wenn du den antrag hinschickst.
lg syfi
von Neva Dawn » 19.07.2008, 18:35
Hallo Jovaka!
Durch meinen Bruder weiß ich, dass bei Harz IV die max. Zuzahlung 83 Euro beträgt. Wenn Du die zusammen hast, kannst Du Dich bei Deiner Kasse befreien lassen. Soltest Du schon mehr gezahlt haben bekommst Du den Mehrbetrag zurück. Also immer schön Beläge sammeln
Ob da die 1% Regel auch gilt weiß ich nicht genau... aber wieso sollte das nicht so sein. Einfach mal bei der Kasse nachfragen.
lg Petra
von hmengers » 20.07.2008, 14:26
Hallo,
eine Bedarfsgemeinschaft zahlt 82,80€ im Jahr für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zusammen.
Darüber hinaus besteht Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung für das restlich Jahr. Das muß jedes Jahr neu beantragt werden, formlos bei der Krankenkasse. Wenn 1 Person in der BG chronisch krank ist, reduziert sich der Betrag auf die Hälfte = 41,40
herbert
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