von Chief » 10.03.2008, 11:22
Hallo Angelika,
normalerweise zahlt man ja die 10,- € Zuzahlung je Bestellung (bei mir so im Schnitt 1 x je Monat). Wenn man gleich für mehrere Monate die Versorgungen samt Zubehör bestellt zahlt man dann entsprechend mehrfach diesen Anteil. Sollte es sich bei der von Dir georderten Menge nicht um einen "Vorrat" von mehr als einem Monat handeln solltest Du das mit dem Lieferanten klären damit dieser ggf. die Rechnung korrigiert.
Gruß
Uli
von sweettooth » 24.03.2008, 19:52
Mein Vater hat seit etwas einem dreiviertel Jahr einen Stoma. Aber vor kurzem hat das Unternehmen, von dem er die Beutel sonst immer bezogen hat, unter neuem Namen fimiert (oder so ähnlich, ganz verstanden habe ich das bis heute noch nicht). Wäre ja eigentlich auch egal.
Aber die Außendienstmitarbeiterin hat diesen Monat März die benötigte Menge an Beutel für diesen Monat, also den März, da gelassen. Aber für den April nicht.
Sie hat aber trotzdem 20€ Zuzahlung berechnet, mit der Begründung, das die Zuzahlungen monatlich und nicht pro Lieferung anfallen würden. Aber überall im I-Net steht das die Zuzahlungen nur pro Indikation also Lieferung anfallen.
Also rieche ich das Betrug, oder ist das eine Art "Sonderabrechnung"?
von Axel » 24.03.2008, 20:01
Hallo Sweettooth, pro Monat sind 10,- € Zuzahlung zu leisten, das hat mit der Anzahl der Lieferungen nichts zu tun. Wenn Dein Vater also einen Zweimonatsbedarf bekommen hat, geht das i.O. mit den 20,- € - ansonsten nicht.
Gruß vom Axel
von sweettooth » 24.03.2008, 20:07
Axel hat geschrieben:Hallo Sweettooth, pro Monat sind 10,- € Zuzahlung zu leisten, das hat mit der Anzahl der Lieferungen nichts zu tun. Wenn Dein Vater also einen Zweimonatsbedarf bekommen hat, geht das i.O. mit den 20,- € - ansonsten nicht.
Gruß vom Axel
von Melli » 24.03.2008, 20:14
Willkommen, Sweet!
Also, es kommt ein bisschen darauf an, was dein Vater denn verschrieben bekommen hat? Die Stomaberaterin bringt ja nicht pi mal Daumen mit, oder?
Bsp anhand meiner Beutel: ich bekomme pro Monat laut Rezept die Menge X. Dafür zahle ich 10 Euro (so wie jeder monatlich). Bekomme ich im März die Menge 2 mal X, muss ich zwar im April keine Lieferung bekommen, habe aber ja den Bedarf für 2 Monate und zahle ergo 20 Euro.
Was wird deinem Vater also vorbeigebracht, was ist verschrieben? Ist pro Monat eh eine Menge aufgeschrieben, mit der er 2 Monate auskommt, hat er Glück (da er 10 Euro spart)
von Frank38 » 24.03.2008, 23:33
Huhu Sweet,
Ich bestelle immer für drei Monate schreib alles auf was ich brauche gehe zum Doc lass mir die Rezepte machen. Dann geh ich zur meiner Stomatherapeutin (Sanitätshaus) und bestelle die Sachen und bezahle beim abholen meine 10 Euro, ich hab noch nie einzelnd für einen Monat gezahlt, bezahle immer nur 10 Euro für die Menge.
Gruss Frank
von doro » 25.03.2008, 07:33
10 Euro, ich hab noch nie einzelnd für einen Monat gezahlt, bezahle immer nur 10 Euro für die Menge.
von crab » 25.03.2008, 08:24
ich bestelle immer für 2 - 3 monate und bezahle 10 euro
zuzahlung. die zuzahlung ist pro indikation zu zahlen und
nicht pro rezept oder monat.
wolfgang
von Frank38 » 25.03.2008, 10:34
Huhu,
Warum ist das nicht die regel? Ich brauch nur nach Indikation zu bezahlen, oder wo steht das nach Rezept oder Monat? Mein Doc hats mir so vorgeschlagen und es ist doch besser als jeden Monat zum Doc zu rennen und neue Rezepte machen zu lassen, meine Stomfrau sieht das genau so. Warum soll ich Werbung machen wenn es so ist, bei der KK hab ich mich auch erkundigt vorher ob es geht. Da hat der nette Mann mir gesagt das es kein problem sei;). Und bei Crab scheint es ja auch zu gehen.
Gruss Frank
von hmengers » 25.03.2008, 10:56
Trotzdem nicht rumposaunen, denn im Gesetz steht bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln "max 10 €/pro Indikation und Monat".
Herbert, dessen Sanitätshaus aus Kulanz-/Wettbewerbsgründen GANZ auf die Zuzahlung verzichtet;)
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe