von Webkänguru » 02.12.2007, 21:15
Hallo Hugo,
ok, dann sind die 20 Euro Blödsinn, weil die mit zu den zum Verbrauch bestimmten Materialien gehören. Würde ich denen direkt unter sie Nase reiben, mal schaue, wie sich heraus reden
Viele Grüße,
euer Webkänguru
von tierfreund » 03.12.2007, 07:08
Hallo,
ja,ich würde an deiner stelle damit mal zu deiner Krankenkasse gehen.
Wie schon gesagt,die 20 euro sind blödsinn.
Ich bestelle 1 mal im monat alles (Paste,Platten und Beutel)Und bezahle nur meine gesätzlichen 10 euro.Ganz egal wieviel ich von dem zeug gebrauche.Auch wenn ich mal 1 bestellung von Paste mehr im Monat habe,brauche ich nicht mehr zu bezahlen.Ich meine dann brauche ich nicht nochmal die 10 euro zu zahlen,da ich dann ja schon in dem Monat meine zahlung gelöhnt habe.Also,nichts wie hin zur Krankenkasse.Ob und wie du deine Einlagen bezahlen mußt,weiß ich leider nicht....
LG Tanja
von Hugo » 03.12.2007, 08:30
Das ist es ja ich hab ja mit jemandem vom Sanitätshaus telefoniert und die hat mir dann gesagt da ich drei einlagen wollte das ich nur zwei von der Kasse bezahlt bekomme und dafür pro einlage fünf Euro bezahlen muss. Und sonst hat die meine Bestellung angenommen. Aber ich werde mich mal schlau machen bei der Kasse.
von paul » 03.12.2007, 08:42
Hallo
ich Bestelle ca.alle 5 Monate bei meinem Sanitätshaus 10 VE (1 VE = 10 Koliobeutel Hollister )5-6 Fl.Hautlotin (DanSac)und 5-6 Fl. Klebeentferner (Coloplast).Manchmal sogar mehr.
Auf der Rechnung stehen immer nur 10€ pro Monat.
Hatte noch nie Probleme.
Liebe Grüße
Paul
von Frank38 » 03.12.2007, 11:03
Die Zuzahlung bei zum Gebrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 % vom Abgabepreis, mindestens 5,– € und höchstens 10,– €, jedoch nie mehr als die Kosten des Mittels selbst. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt die Zuzahlung 10 % je Packung und darf den Betrag von 10,– € pro Monatsbedarf je Indikation nicht übersteigen. Die Zuzahlung wird hier auf einen maximalen Monatsbetrag von 10 Euro für alle zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel begrenzt. Dies gilt in der Regel unabhängig davon, ob die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel aufgrund einer oder mehrerer Indikationen benötigt werden bzw. ob sie verschiedenen Produktgruppen zuzuordnen sind.
Also das heisst das die Hilfsmittel, deren Preise den Festbetrag nicht überschreiten, - abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von maximal 10 Euro - kostenfrei. Wenn der Preis des benötigten Hilfsmittels bei dem von dir gewählten Anbieter über dem Festbetrag liegt, musst du den darüber hinausgehenden Teil selber bezahlen. Diesen Betrag nennt man Aufzahlung. Das bei jeder Gesetzlichen Krankenkasse gleich ausser bist Privat dann gilt das nicht. Denn neben der gesetzlichen Zuzahlung soll es grundsätzlich ohne Aufzahlung möglich sein, ein Hilfsmittel zu bekommen das heisst das dein Versorger sich kümmern muss ein anderes Hilsmittel zu besorgen das die gleiche Qualität hat. Falls du aber unbedingt ein Produkt einer bestimmten Firma haben willst, das sich zwar im Namen, aber nicht in der Qualität von anderen unterscheidet, kann es sein, dass du aufzahlen musst. Mach dich mal bei deiner KK schlau bist bestimmt über denn Festbetrag gekommen weil das Mittelchen vieleicht teurer geworden ist.
von Hugo » 03.12.2007, 11:23
So jetzt war ich bei der Krankenkasse. Der ist es auch Fragwürdig warum ich eine Rechnung über die Hautschutzpaste bekomme. Es sind keine Festbeträge für die Hautschutzpaste vorhanden.
Jetzt hab ich beim Sanitätshaus angerufen und deswegen nachgefragt. Und genau der Sachbearbeiter beim Sanitätshaus der den meisten Murks(mir ist bekannt das der zum Chef eine sehr gute Beziehung hat und deswegen schon andere Mitarbeiter gekündigt wurde weil sie was gegen den sagten) macht hat das auch noch geschrieben.
Jetzt hat er mir das so erklärt das es meine gesetzliche Zuzahlung ist sprich die 10 Euro im Monat. Da aber das Softwareprogramm es auf eine Position schreiben muss aber es nur auf eine schreiben kann und nicht auf die Gesamtbestellung hat es die Hautschutzpaste genommen. Für mich ist das zwar ein wenig an den Haaren herbeigezogen aber so eine erklärung muss jemandem zuerst mal einfallen.
von Tini65 » 03.12.2007, 12:05
Hallo Hugo,
auf solche mündlichen Aussagen würde ich mich nicht verlassen und die Softwareprobleme sind nicht Deine Probleme. Dann sollen sie halt die Rechnung mit der Hand schreiben. Auf jeden Fall brauchst Du eine Rechnung bzw. Quittung auf der steht, dass es sich um die Zuzahlung für die Stomaversorgung für die Monate x und y handelt. Sonst kann es später Probleme geben.
Viele Grüße
Tini
von Waltraud Mayer » 03.12.2007, 18:28
Aber wenn Du pro Einlage 5 Euro zahlen mußt und die 10 Euro für die übrigen Artikel, das sind dann ja auch die 20 Euro, haben halt fälsclicherweise Hautschutzpaste hingeschrieben...oder seh ich das falsch???
LG Waltraud
von Hugo » 05.12.2007, 19:44
Hallo Waltraud Mayer,
es ist ein wenig anders. Mir wurde vom Sanitätshaus gesagt das ich für die Zuzahlung für die Einlagen von der Krankenkasse eine Rechnung bekomme.
von Selbsthilfe » 10.04.2008, 15:45
Hallo,
die Hautpaste ist für Stomaträger genau so ein Material wie die Grundplatte und daher nicht zuzahlungspflichtig.
Ausgenommen die Rezeptgebühr. Ich kann nur empfehlen die Krankenkasse zu informieren und dort den Vorfall schildern.
Es wird leider gegenwärtig von vielen versucht die eigene Tasche etwas zu füllen - auf Kosten der Betroffenen. Wenn du nicht weiter kommst, dann lass es mich wissen.
Alles Gute
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