von Hugo » 30.11.2007, 18:16
Ich hab heut von meinem Sanitätshaus eine Rec hnung bekommen für die gesetzliche Zuzahlung für die 5 Tuben Hautpaste.
Da mir nichts bekannt das sich im Gesetz was geändert hat möchte ich euch fragen ob ihr da mehr wisst! Habt ihr dafür auch schon Zuzahlungen leisten müssen für die Hautpaste?
ich werde jedenfalls am Montag mich bei meiner Krankenkasse schlau machen ob sich da was geändert hat!
von tierfreund » 30.11.2007, 19:45
hallo Hugo,
Also ich benutze auch Stomapaste (seid 13 Jahren)und habe so lange auch keine Zuzahlung leisten müssen.Außer die Vorgeschriebenen 10 euro pro Monat.Da ich 1 mal im Monat bestelle.
Mir ist auch nicht bekannt das sich was geändert hat.Also bei der Krankenkasse anfragen!
LG Tanja
von Webkänguru » 01.12.2007, 22:03
Hallo Hugo,
für deinen gesamten Bedarf an Versorgung (Beutel, Platten, Hautschutzmittel) sind NUR die gesetzlichen 10 Euro pro Monat an Zuzahlung zu leisten.
Verlangt dein Sanitätshaus darüber hinaus eine extra Zuzahlung, dann handelt es sich um so genannte wirtschaftliche Aufschläge. D.h. das Sanitätshaus schlägt selbst noch was drauf, weil sich sonst das Geschäft nicht rechnet. Aber das hat dann nix mehr mit den gesetzlichen Zuzahlungen zu tun (auch wenn das einige Sanitätshäuser gerne so verkaufen).
Viele Grüße,
euer Webkänguru
von tierfreund » 01.12.2007, 22:41
hallo Webkänguru,
also ich beziehe jetzt meine gesammten Artikel über ne Apotheke die mit einem Sanitätshaus zusammenarbeiten.Habe daher eh keine Probleme.Aber zu Anfang bekam ich auch alle Sachen daher,die haben nie einen Aufschlag genommen.Ich frage mich ob das überhaupt rechtlich erlaubt ist.
LG Tanja
von Hugo » 02.12.2007, 00:11
Das ist es ja was mich stört. Auf der rechnung steht gesetzliche Zuzahlung. Und das sehe ich nicht ein. Und sollten die mir dann nichts mehr liefern wollen dann gibt es andere die das gerne liefern.
von Melli » 02.12.2007, 03:24
Bestellst du monatlich, Hugo, und hast du die Paste extra bestellt, so dass sie vielleicht nicht richtig gerechnet haben, dass der gesamte Bedarf 10 Euro ist?
von Hugo » 02.12.2007, 14:27
Ich bestelle nicht monatlich. Aber ich habe ja mehrere Artikel bestellt. Platten, Beutel, Hautpaste, Hautschutzringe, Gürtel und sogar fürs bett einlagen damit die Matraze nicht voll läuft wenn ich nachts undicht werde.
Und mir wurde gesagt als ich nachfragte wegen den Einlagen das ich dafür 5 Euro zahlen muss. Aber die haben auf der Rechnung 20 Euro für fünf Tuben Hautpaste aufgeführt.
von Webkänguru » 02.12.2007, 19:04
Hugo hat geschrieben:Ich bestelle nicht monatlich. Aber ich habe ja mehrere Artikel bestellt. Platten, Beutel, Hautpaste, Hautschutzringe, Gürtel und sogar fürs bett einlagen damit die Matraze nicht voll läuft wenn ich nachts undicht werde.
Und mir wurde gesagt als ich nachfragte wegen den Einlagen das ich dafür 5 Euro zahlen muss. Aber die haben auf der Rechnung 20 Euro für fünf Tuben Hautpaste aufgeführt.
von Hugo » 02.12.2007, 19:12
Die Rechnung bezieht sich nur auf die Hautpaste. Und auf sonst nix.
von Frank38 » 02.12.2007, 21:04
Huhu,
Hilfsmittel (nicht zum Verbrauch bestimmt)
10 % vom Abgabepreis, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro
darunter fallen deine Einlagen.
Hilfsmittel(zum Verbrauch bestimmt)
10 % je Packung, maximal 10 Euro im Monat darunter fallen deine Stoma Sachen und auch deine Hautpaste.
Weiss ja nicht, aber bei einer bestimmten Menge ist mir mal gesagt worden zum beispiel sollte ich nicht grosse mengen,
Cavilon bestellen weil das zeug teuer ist und ich dann mehr zu zahlen müsste. Vieleicht gibts es da einen bestimmten Satz denn man nicht überschreiten sollte. Und deshalb die Zuzahlung zu der Paste, wenn nicht würde ich mich mal bei der KK schlau machen.
Guss Frank
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