von Kate » 24.08.2006, 18:55
Hallo,
bin ein Neuzugang und finde dieses Forum echt super.
Ich habe seit Juli 06 ein Colostoma und bin nun nach 3-wöchiger REHA auf mich allein gestellt. Deshalb seit bitte nachsichtig mit mir, da ich nun des öfteren dieses Forum besuchen werde und natürlich auch die ein oder andere Anfängerfrage habe.
Mein erstes Problem ist die Versorgung.: Ich habe mit einem 2-tlg. System von COLOPLAST angefangen, wurde aber während meiner REHA auf 1-tlg. umgestellt. Nun meine Frage. Meine Stomaschwester hat mir von den 1-tlg. abgeraten da meine Zuzahlung pro Beutel 0,69 Cent ( bei 2-tlg. =0,19 Cent ) betragen soll. Ich dachte eigentlich dass die Zuzahlung pro Monat nur 10,00 EURO betragen darf. Was ist nun richtig ?? Hat vielleicht jemand eine Preisliste auf der die einzelnen Versorgungsartikel aufgelistet sind. ??
Für eine Nachricht sag ich schon mal DANKE !!
Gruss
Emmy
von doro » 24.08.2006, 19:47
Hallo Emmy,
als erstes einmal: Herzlich willkommen in diesem Forum,fühle Dich wohl bei uns.
Die monatliche Zuzahlung zu Deiner Versorgung beträgt 10 Euro. Egal wieviele Beutel Du brauchst.Allerdings
wenn Du 1-teiler benutzt, benötigst Du sicher einiges an Versorgung mehr als mit dem 2-teiler.Deshalb sicher der Rat Deiner Stoma Schwester auf diese um zu steigen.
Liebe Grüße doro
von Jutta B » 24.08.2006, 19:53
Hallo Emmy,
Auch von mir ein herzliches Willkommen.
Je nachdem von wo Du Deine Versorgung beziehst, kann Dein Anteil schon mehr als die 10Euro ausmachen.
Ist Deine Stometherapeutin von einem Sanitätshaus angestellt? Dann kann sich die Versorgung deutlich erhöhen, da die Sanitätshäuser noch etliches an Kosten an Dich weitergeben.
LG
Jutta B
von Monsti » 24.08.2006, 20:00
Hi Emmy,
auch von mir ein herzliches Willkommen! Du wirst Dich hier sicher wohlfühlen.
Zu Deiner Frage kann ich gar nichts sagen, da ich aus Österreich bin. Ich bekomme einen Verordnungsschein von meinem Hausarzt und gehe damit zum nächstgelegenen Sanitätshaus. Sobald die Lieferung da ist, werde ich angerufen und kann das Zeug abholen. Unsere Stomaversorgung wird vollständig von der KK getragen. Das wird seitens der KK allerdings auch etwas kontrolliert. Ich finde es gut, wie es ist. Stomaberater gibt's bei uns in der Region nicht, ich glaube anderswo in Österreich ist eine solche Betreuung ebenfalls unüblich.
Liebe Grüße von
Angie
von doro » 24.08.2006, 20:05
Ist Deine Stometherapeutin von einem Sanitätshaus angestellt? Dann kann sich die Versorgung deutlich erhöhen, da die Sanitätshäuser noch etliches an Kosten an Dich weitergeben.
von Waltraud Mayer » 24.08.2006, 22:36
wenn Du 1-teiler benutzt, benötigst Du sicher einiges an Versorgung mehr als mit dem 2-teiler
von doro » 25.08.2006, 05:37
wenn Du 1-teiler benutzt, benötigst Du sicher einiges an Versorgung mehr als mit dem 2-teiler
von Waltraud Mayer » 25.08.2006, 13:39
Hallo Doro!
Ich glaub das die Kosten bei den 2 teiligen Systemen wesentlich höher sind, die Platten sind nämlich mit ab 7,30 Euro ziemlich teuer...
Auszug aus der Festpreistabelle:
Beutel mit Rastring, geschlossen 1,82 Euro offene 1,97
Beutel mit Klebefläche (1.tlig) geschlossen 1,97 offen 2,66
Stomakappen 1,76
Minibeutel 2,35
Basisplatten 7,30 - 8,30 - 10,15
Konvex 10,09 - 10,35
Hautschutzplatten 5,37 - 9,15 - 14,59 Euro
Mich regen ja die wahnsinnig hohen Kosten für unsere Versorgung generell auf und wenn man dann noch so beraten wird, das man möglichst viel verbraucht könnt ich explodieren....
LG Waltraud
von Sabine049 » 25.08.2006, 15:37
hallo Emmi,
du siehst, wir sind durch die Bank weg, ein netter, unkomplizierter und liebenswerter Haufen :kiss::D!
Auch ich heiße dich zunächst herzlich Willkommen in der Fraktion: Kolostomisten oder KOLOSTOMATRÄGER/INNEN ? Glückliches Kolokänguruh seit dem 17.02.04.
Ein starkes Gewitter zieht auf, deshalb werde ich jetzt prompt die Plattform verlassen und meinen Kasten sicherheitshalber ausschalten. Bis dann ... ohjeh, ohjeh ... :ballon::ballon:!
Sabine alias Sabbelinchen
... das Gweitter ist abgezogen, ein Artikel bzw. Statement nachstehend, den/das ich vor etwa eineinhalb Jahren hinischtlich der Festbetragsregelung schrieb.
Festbetragsregelung gefährdet Versorgung der Menschen mit einem künstlichen Darmausgang oder einer künstlichen Harnableitung – Statement der Region ...
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben unter der Federführung des Bundesverbandes der Innungskrankenkassen neue, ab dem 01.01.2005 auf Bundesebene gültige Festbeträge für Stomaartikel festgesetzt. Diese sind größtenteils gegenüber den bisher auf Landesebene gültigen Festbeträgen abgesenkt. Infolgedessen wurden auch die Gewinnspannen der Leistungserbringer (Versorgungslieferanten) dadurch geringer (jeweils abhängig von deren Einkaufsmöglichkeiten – Quantität/menge => Rabatt). Ein Teil der Leistungserbringer (Apotheken, Homecare-Unternehmen) verlangt deshalb Aufzahlungen beim Bezug der Stomaartikel, d. h. dass der Endverbraucher/Kunde/Stomaträger zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung (10 Euro für den Monatsbedarf) für die einzelnen Stomaartikel unterschiedliche Aufpreise („wirtschaftliche Aufzahlung“ genannt) zu leisten hat oder gezwungen wird, weil er den Aufpreis nicht finanziell aufbringen kann, auf preisgünstigere somit u. U. auf schlechtere Versorgungssysteme (Beutel, Platten etc.) umzusteigen.
Besonders die Versorgung von Menschen mit einem Stoma stellt ein sehr individuelles Problem dar, bei dem es die verschiedensten Faktoren zu berücksichtigten gibt.
Wir die Region ... der Deutschen ... (Vereinigung der Stomaträger: Menschen mit einem künstlichen Darmausgang oder künstlichen Harnableitung) vertreten die Ansicht, dass durch dieses rein wirtschaftliche „Gebaren“, eine gute Versorgung durch die Festsetzung von Festbeträgen bei der Kostenerstattung auf kurz oder lang erheblich gefährdet wird. Wir betonen, dass bei den Hilfsmitteln sprich der Stomaversorgung inklusive Stomabetreuung durch Fachpersonal, den sogenannten Enterostomatherapeuten, immer die Form der Erkrankung, ihr Schweregrad, Begleiterkrankungen wie beispielsweise parastomale Hautirritationen/-ekzemen u.a. und generell das soziale Umfeld und die Lebenssituation des Betroffenen berücksichtigt werden muss. Bevor solche Regelungen erlassen werden, sollten sich die Verantwortlichen zumindest bei den wissenschaftlichen Fachgesellschaften über die Konsequenzen sachkundig machen. Denn all diejenigen, die mit der Betreuung Betroffener vertraut sind, sehen in den Festbeträgen erhebliche Gefahren in der zu erwarteten deutlichen Qualitätsrückgang der Produkte bezüglich Haftfähigkeit, Haltbarkeit sowie des Handlings und dem Tragekomfort. Wir befürchten auf lange Sicht ein deutlich reduziertes Angebot von geeigneten qualitativ hochwertigen Stomaartikeln. Des weiteren wird zukünftig eine individuelle Versorgung des Einzelnen kaum mehr möglich sein.
Eine angemessene und qualitativ gute Versorgung ist für Menschen mit einem Stoma von immenser Bedeutung. Denn nur eine optimale Versorgung mit entsprechenden Hilfsmitteln führt den Betroffenen aus der sozialen Isolation und verhilft ihm wieder zu einer verbesserten Lebensqualität und eine Rückkehr in den Alltag.
Diese Aufzahlungen sind nicht rechtswidrig, müssen zwar von den Versicherten nicht zwangsläufig bezahlt werden, führen letztendlich jedoch zu einem massiven Einschnitt einer qualitativ hochwertigen Versorgung, die bislang zumindest weitestgehend gewährleistet war.
von Monsti » 25.08.2006, 18:57
Servus Waltraud,
Ich benutze 1tlg. ausstreifbeutel, wieso brauch ich da mehr als wenn ich 2 tlg. Ausstreifbeutel benutzen würde...????
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