von pleinitz » 21.05.2008, 21:25
Hallo und guten Abend aus Hamburg,
mein Vater ist als ehem. Berufssoldat zu 70% über den Bund versichert und zu 30% privat bei der Continentalen.
Die Conti zahlt ihre 30% für die Beutel nicht, mit der Begründung, dass der Tarif meines Vaters keine Erstattungen für Hilfsmittel vor sieht. Das kann auch gut sein, aber ist es in der Tat so, dass das Stoma, bzw. der Beutel ein Hilfsmittel ist? Kann man denn auch ohne? Könnt ihr mir weiterhelfen?
Viele Grüße
Oliver
von doro » 22.05.2008, 08:19
Hallo Oliver,
nach meinen Kenntnissen sind es Hilfsmittel zur Stomaversorgung. Ob man auch ohne kann?? Na,ja aber z.B. Brillen sind auch Hilfsmittel,kann man ohne Auf jeden Fall müssen Hilfsmittel vom Hausarzt verordnet werden.
von mth » 22.05.2008, 12:12
Hallo Pleinitz, laß dir mal die Tarifbedingungen für den Tarif den dein Vater hat zuschicken und suche mal selbst durch ob Hilfsmittel versichert sind oder nicht oder ob eine summenmäßige Begrenzung drin ist. Meines Wissens beinhalten nur uralte Tarife keine Leistung im Hilfsmittelbereich.
Dass Stomamaterial zu den Hilfsmitteln gehört ist eindeutig.
LG Maria
von hmengers » 22.05.2008, 12:27
Hallo,
leider ist das so. Mancher Vorteil der PKV gegenüber der GKV wird dann später, wenn ein Problem entsteht, mit dem man nicht gerechnet hat, zu einem großen Problem. Auszug aus einer Pressemitteilung (BGH) zum Thema:
Bestimmung der Erstattungsfähigkeit von Hilfsmitteln durch private Krankenversicherungen in Musterbestimmungen Krankheitskosten und Tarifbedingungen Krankheitskosten
In seinem Urteil vom 19.05.2004 hat sich der BGH mit den Musterbestimmungen Krankheitskosten (MB/KK) und den Tarifbedingungen Krankheitskosten
(TB/KK) beschäftigt und dazu folgendes entschieden (AZ: IV ZR 176/03):
Private Krankenversicherungen legen in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die daran geknüpften Tarifbedingungen die Fälle, in denen Kosten
erstattet werden fest.
In Bezug auf Hilfsmittel ist in den TB/KK folgendes geregelt: (Aufgezählt werden diverse Hilfsmittel) ...
Die Auslegung des BGH führt dazu, dass die Aufzählung als abschließend anzusehen ist
So weit so schlecht, aber zumindest ist Klarheit gegeben.
Herbert
von Lena » 23.05.2008, 10:30
Hallo alle zusammen,
ich bin aus Meck/Pomm und habe das große Glück das ich meine Stoma Schwester nur anrufe und ihr mitteile was ich benötige ; zb. ( Grundplatten, Beutel , Schutzcreme-chiron,Hautschutzpaste,Cavilon Stäbchen, Abwurfbeutel,unsterile Mullkompressen )Je nach Bedarf bestelle ich dann .Die Schwester kommt zu mir bringt alles vorbei ,schaut sich mein Stoma an ,ich unterschreibe für die erhaltenen Verbandstoffe und das war´s .Um alles andere kümmert sich dann die Schwester die mit meiner Hausärztin zusammen arbeitet . Ach ja, ich zahle im Monat 10,- € dazu egal was ich bestelle .
Da habe ich wohl richtiges Glück mit meiner Krankenkasse
Liebe Grüße von Lena
von hmengers » 23.05.2008, 16:04
Hallo Lena,
gut, dass das mit Deiner GESETZLICHEN KK gut klappt. Und die 10 € sind auch der richtige (Höchst-)Betrag.
Pleinitz hat jetzt leider ein Problem mit der PRIVATEN KV, die wohl nur als Kulanzlösung etwas zahlen wird.
Herbert
von Lena » 23.05.2008, 21:50
Hey hmengers,
bin auch froh darüber das meine Kasse mich gut versorgt .Heut zu Tage ist Gesundheit ja leider kaum noch bezahlbar .Jetzt wo man selbst betroffen ist, bekommt man erst richtig mit was so im Gesundheitswesen abgeht .
Ist schon traurig !
Alles Gute Dir und ein schönes Wochenende an Alle !
Viele liebe Grüße von Lena
von Biggi0001 » 24.05.2008, 03:10
Kann HM da nur zustimmen - in jeder Hinsicht. Die vermeintliche Ersparnis wird, wenn man die Verträge nicht wirklich genau liest, u.U. später zum Verhängnis.
Mir ist auch ein Fall untergekommen, wo Hilfsmittel ausgeschlossen wurden - Hilfsmittel kann ein Rollstuhl oder ein Stomabeutel sein! - In diesem speziellen Fall muss die Dame sämtliches selbst aufbringen. Aber vorher hatte sie natürlich einen saugünstigen Tarif. Es gibt wie üblich nur eines: erst lesen, dann verstehen, dann unterschreiben.
LG, Biggi
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