von Chief » 16.09.2008, 09:02
Hallo zusammen,
an den Tagen an denen ich "nur" Bestrahlungen bekam, bin ich direkt danach zur Arbeit gefahren und das war auch überhaupt kein Problem.
Die Chemo habe ich in 2 Zyklen zu je eine Wocher über Pumpe erhalten. Während dieser Zeit bin ich auch nicht arbeiten gegangen und meine Frau hat mich auch immer dann gefahren wenn ich mich nicht wirklich gut gefühlt habe.
Das es evtl. ein Problem geben könnte während der Chemo mit dem eigenen Wagen zu fahren, davon hatte mir keiner etwas gesagt.
Gruß
Uli
von Kai 40 H » 16.09.2008, 09:43
Hallo,
ich bin damals auch selber mit dem Wagen zur Strahlentherapie gefahren und die Kosten wurden bei mir auch von der KK übernommen.
Ein Fahrverbot wegen Beeinträchtigung wurde mir nicht erteilt, laut Aussage der damaligen Ärzte durfte ich weiterhin mit meinem Wagen fahren.
Gruss Kai
von Beutelmaus » 16.09.2008, 10:09
Hallo zusammen,
wenn man Chemo- und Strahlentherapie gleichzeitig bekommt und dazu Vergentan, ein Mittel gegen Übelkeit, ist die Reaktion des Autofahrers beeinträchtigt. Da würde ich nicht in einer Großtstadt Auto fahren wollen oder man hat einen sehr aufmerksamen Schutzengel .
Gruß
Beutelmaus
von hmengers » 16.09.2008, 10:37
Hallo,
zu der Beeinträchtigung beim Fahren weiss ich (zum Glück) nichts. Aber die Erstattung gilt natürlich auch, wenn man nicht selbst fährt, sondern gefahren wird - und bei der regelmässigen Behandlung kommt schon einiges zusammen.
Herbert
von Bibbi » 16.09.2008, 12:12
Hallo!
Bin bei meiner Chemo auch selbst zur Praxis gefahren. Hatte damals die Ärztin gefragt, ob es da Einschränkungen bei der Fahrtüchtigkeit gibt und sie meinte von ihrer Seite gibts nicht eizuwenden und wenn nach der Infusion keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei mir auftreten, gibt es keinen Grund nicht selbst zu fahren. Vielleicht kommt es auch auf die Chemo und die verabreichten Medikamente an. Auf alle Fälle hab ich die Fahrkosten anstandslos von der Kasse anteilmässig ersetzt bekommen. Wichtig dabei ist aber immer, dass man den Antrag auf die Rückerstattung schon vor Beginn der Therapie bei der KK stellt.
Bibbi
von hmengers » 16.09.2008, 12:24
Hallo,
NORMALERWEISE muss das vorher beantragt werden, aber wer das rückwirkend macht, weil er das nicht wusste und von einem sturen Sachbearbeiter eine Absage bekommt, kann sich auf Vertrauensschutz berufen und mit meiner Unterstützung rechnen. Das ist schliesslich mein Job als Rechtsbeistand.
Herbert
von Bibbi » 16.09.2008, 13:49
Hallo Herbert!
Es ist gut zu wissen, jemanden zu kennen, der einem einen professionellen Ratschlag in Sachen Behinderten- und Sozialrecht geben kann. Ich hätte da auch gleich mal ne Frage. Vor Kurzem war ich mit dem Auto unterwegs. Es wurde plötzlich erforderlich meine Beutelversorgung zu wechseln, es war wirklich eilig, du weist was ich meine. Nun war ich aber in der Großstadt unterwegs, von Busch, Baum oder dergleichen nichts zu sehen, auch ein "normaler" Parkplatz war nicht zu finden.Stellte mein Auto dann in grosser Eile auf dem Behindertenparkplatz ab. Meinen Behindertenausweis legte ich aber vorsorglich hinter die Scheibe(habe einen GdB von 100, aber halt kein Merkzeichen und somit auch keine Parkberechtigung für einen solchen Parkplatz). Als ich nun wiederkam war die Politesse gerade dabei mir einen Strafzettel anzuheften. Habe versucht sie davon zu überzeugen, das es sehr eilig war, aber ohne Erfolg. Ich sollte mich an ihren Vorgestzten wenden, was ich dann auch getan habe. Nach langen und bösen Diskussionen hat er mir das Strafgeld erlassen. Dabei hat er getan, als ob er mir sonstwas für einen Gefallen tut. Ich kam mir aber ziemlich erniedrigt vor. Gibt es denn für Stomaträger keine Parkerleichterung, wzb. befristetes Parken auf Behindertenparkplätzen? Vielleicht kannst du da mal was in Erfahrung bringen. Wäre dir dankbar dafür.
LG Bibbi
von hmengers » 16.09.2008, 14:18
Hallo,
nein, gibt es nicht. Da gilt NUR der blaue Parkausweis. Aber es gibt Parkerleichterungen auf Länderebene mit dem gelben Parkausweis. Und bei der Liste der Möglichkeiten, diesen zu bekommen steht auch"vergleichbare beeinträchtigungen" und das ist dann Ermessenssache bzw. eine Frage der argumentation. Dann darfst Du zwar immer noch nicht auf Behindertenparkplätzen parken, aber z. B. kurzfristig im eingeschränkten halteverbot u.ä. (auch das ist unterschiedliche Ländersache.
herbert
von Bibbi » 16.09.2008, 14:34
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich finde es eigentlich nicht richtig, das es für uns Stomapatienten keine Parkerleichterungen vom Gesetz her gibt. Wenn man an einen sturen Beamten kommt nutzt einem die ganze Argumentation nichts.
Bibbi
von Chief » 17.09.2008, 11:39
Danke Herbert für die tollen Infos und Deine Hilfe.
Du hast Post (PN)
Gruß
Uli
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