von Jutta B » 09.06.2006, 17:54
Sabine049 hat geschrieben:... überlegen ... am 01.01.04 - Inkraftreten des GMG`s
am 01.04.06 - Arzneimittelsparparketes bzw. Bonus-Malus-Regelung ... ; aber warum rückwirkend ab 01.01.04
... pardon das ist mir jetzt auch zu hoch;)
von Biggi0001 » 09.06.2006, 18:50
Hallo Jutta,
das Webkänguru u Rosinanten haben Recht - max. 10 Euro sind, wie gesagt, pro Monat für Leistungen zuzuzahlen. Vielleicht hat dein Sanihaus geschlafen ...oder dein Einkommen war höher als für die Befreiung angesetzt oder irgend sowas.
Hier sozusagen "komprimiert" die Info über Zuzahlungen :
Die Zuzahlungsregelungen
Die Zuzahlungsregeln gelten ab 1.1.2004 und sind gesetzlich geregelt.
Die Zuzahlung für gesetzlich Versicherte beträgt 10% des Abgabepreises, dabei höchsten 10 Euro und mindestens 5 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro zahlt der Patient den vollen Preis der Leistung.
Welche Zuzahlungen gibt es und wie hoch sind sie?
Jeder, der älter als 18 Jahre ist, zahlt zu.
Gebühren werden fällig bei Arzt- und Zahnarztbesuchen, Medikamenten, häuslicher Krankenpflege, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Fahrkosten, Krankenhausbehandlung, ambulanter und stationärer Rehabilitation.
Die Zuzahlungsregelungen
Die Zuzahlungsregeln gelten ab 1.1.2004 und sind gesetzlich geregelt. Wann zahlen Sie wie viel? Hier finden Sie alle Einzelheiten.
Die Zuzahlung für gesetzlich Versicherte beträgt 10% des Abgabepreises, dabei höchsten 10 Euro und mindestens 5 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro zahlt der Patient den vollen Preis der Leistung.
Welche Zuzahlungen gibt es und wie hoch sind sie?
Jeder, der älter als 18 Jahre ist, zahlt zu.
Gebühren werden fällig bei Arzt- und Zahnarztbesuchen, Medikamenten, häuslicher Krankenpflege, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Fahrkosten, Krankenhausbehandlung, ambulanter und stationärer Rehabilitation.
Hier finden Sie alle einzelnen Zuzahlungsarten.
http://www.zuzahlung.de/einzelne_zuzahlungsarten.htm
Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und die anderen Leistungserbringer müssen die Zuzahlung einziehen und Ihnen, dem Patienten, darüber eine Quittung ausstellen. Sammeln Sie diese Quittungen, denn diese benötigen Sie als Nachweis, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreichen. Für das Ausstellen der Quittung müssen Sie nichts bezahlen."
http://www.zuzahlung.de
von Sabine1965 » 09.06.2006, 20:33
Hi Jutta,
verstehe ich das so richtig?
Du bezahlt monatlich direkt an der Lieferanten deiner Stomaartikel 10,- Euro. Nun kommt die GKV und will rückwirkend ab 01.01.04 zusätzlich 10,- Euro monatlich von dir haben?
Du musst du doch eigentlich Belege oder Quittungen deines Lieferanten über die breits gezahlten monaltich 10,- Euro haben, oder?
Mein Tipp: Kopien davon an die GKV schicken. Vielleicht hat dein Lieferant die von dir gezahlten monatlichen 10,- Euro nicht an die GKV weitergegeben?
Hoffentlich habe ich euch nun nicht endgültig verwirrt
glg
Sabine
von Sabine049 » 10.06.2006, 10:08
Biggi ZitatDie Zuzahlungsregeln gelten ab 1.1.2004 und sind gesetzlich geregelt.
Die Zuzahlung für gesetzlich Versicherte beträgt 10% des Abgabepreises, dabei höchsten 10 Euro und mindestens 5 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro zahlt der Patient den vollen Preis der Leistung.
von Jutta B » 10.06.2006, 11:30
Bevor es weiter hin und her geht:
Meine HomeCare-Firma bucht alle 3 Monate nach der Bestellung den Obulus ab!!! Ich erhalte grundsätzlich eine Rechnung/Quittung mit allen notwendigen Angaben. Deshalb verwirrte mich das Schreiben der Kasse total.
Habe die Kasse nun angeschrieben, mal sehen, wer wann was weiß und antwortet. Hatte seither noch nie Probs von denen klare Aussagen zu erhalten.
LG
Jutta B
von Webkänguru » 10.06.2006, 16:56
Hallo Sabine049,
um Verwirrung vorzubeugen, was Biggi beschrieben hat sind die allgemeinen Regelungen zu den Zuzahlungen für z.B. Medikamente. Eine Ausnahme sind Artikel zur Stomaversorgung, diese wurden als Verbrauchsartikel und damit als Artikel des täglichen Bedarfs eingestuft. Für diese ist die Höhe der Zuzahlung auf 10 Euro pro Monat des Verbrauchs gebrenzt.
Das soll verhindern das wir Stomaträger, die rund um die Uhr auf die Versorgungsartikel angewiesen sind, nicht unverhältnismäßig hoch belastet werden.
Viele Grüße,
euer Webkänguru
von Monsti » 10.06.2006, 21:12
Servus alle,
da sind wir Ösiländer doch endlich mal ganz klar im Vorteil, denn wir zahlen für unsere Stomaversorgung gar nichts, wobei mir als Ileostomaträgerin nur Ausstreifbeutel genehmigt werden. Dafür kriegen wir anderes nicht. Für mich ist unsere Regelung vollkommen okay. Für mich ist die tägliche Versorgung eindeutig wichtiger als so ein Schnickschnack wie Soft-Kompressen oder Müllbeutel.
Liebe Grüße von
Angie
von Sabine049 » 11.06.2006, 10:31
Hi Christian,
ist schon klar, dass Biggi`s Ztat eine allgemeine Regelung ist.
Aber, Christian, werden jetzt die Zuzahlungskosten für Stomaartikel über die individuelle Zuzahlungsbelastungsgrenze von jeweils 1% oder 2% des Brutt-Jahres-Einkommen .... abgedeckt, oder fallen diese Zuzahlungskosten separat an, jetzt bin ich völlig aus dem Konzept ?????
Danach werden nach meinem Verständnis die Zuzahlungskosten für Stomaartikel gesondert berechnet :confused:
Liebe Grüße aus Osnabrück das doofe Sabbelinchen
von Webkänguru » 11.06.2006, 13:25
Hallo Sabine,
die Zuzahlungen zu den Stomartikeln fallen natürlich auch unter die Höchstbetragsregelung. Für alle gesetzlich geregelten Zuzahlungen, die ihr bzw. eure Familie beim Apotheker, im Sanitätshaus, etc. leistet gilt eine Höchsbetragsgrenze von 2% des Bruttofamilieneinkommens. Seit ihr chronisch Krank gilt eine Höchstgrenze von 1%. Habt ihr diese Grenze erreicht, werdet ihr für den Rest des Jahres von anfallenden Zuzahlungen von eurer Krankenkasse befreit.
Beispiel:
Bei einem Einkommen aller zur Familie gehörenden Personen von 25.000 Euro im Jahr liegt euer Höchstbetrag bei 500 Euro (2%) oder 250 Euro (1% bei chronisch Kranken) im Jahr. Habt ihr bis August Zuzahlungen in dieser Höhe geleistet, könnt ihr euch bei eurer Krankenkasse für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreien lassen.
Wer sich grundsätzlich zum Thema informieren will sollte mal einen Blick in zwei Veröffentlichungen der Deutschen ILCo e.V. werfen: Beitrag in der ILCO-PRAXIS 1+2/05 zu den aktuellen Regelungen der gesetzlichen Zuzahlung.
Viele Grüße,
euer Webkänguru
von Sabine049 » 11.06.2006, 16:25
Christian,
... der Groschen bzw. das *Centstück* ist gefallen ..., so hatte ich es auch in Erinnerung !
Liebe Grüße aus dem super sonnigen und heißen Osnabrück
Sabbelinchen
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