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Zuzahlung: Was ist was bei der Versorgung? – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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Zuzahlung: Was ist was bei der Versorgung?

Beitrag von GnomeRanger » 20.02.2009, 10:59

Chronisch Kranke zahlen 1 Prozent von ihrem Einkommen und werden dann von der Zuzahlung befreit.

Normale Kranke zahlen 2 Prozent. Kann man auch rückwirkend beantragen.

Habe ich für die Jahre 2007 und 2008 gemacht da ich mit Stomaversorgung und Krankenhaus und sonstigen Medikamenten und Praxisgebühren weit drüber lag

LG Mickey (der nun überlegt ob er sein Geld bei der Hypo Real Estate oder den Lehmann Brothers anlegen soll)

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GnomeRanger

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Zuzahlung: Was ist was bei der Versorgung?

Beitrag von wukasisumo » 20.02.2009, 11:09

na klar, das kennt wohl jeder.
mich hat einfach das wort "freikauf" verwirrt :abgedreht:
danke mickey :kiss:

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wukasisumo

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Zuzahlung: Was ist was bei der Versorgung?

Beitrag von hmengers » 20.02.2009, 11:12

Hallo.

a) Die Zuzahlung von 10 Euro pro Monat (alles zusammen) gilz fur zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel z.B. Stomabeutel usw. Bei anderen Hilfsmitteln wie z.B. Bandagen gilt mind. 5 Euro, max 10 Euro, aber nie mehr als das Teil kostet.

b) Viele Krankenkassen schicken zum Jahresanfang einen Befreiungsausweis, wenn man - auf der Basis des Vorjahrs - den Betrag von 2 %, bei chronischer Krankheit 1 % des Einkommens überweist, sich also "freikauft"

Herbert

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hmengers

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Zuzahlung: Was ist was bei der Versorgung?

Beitrag von Siskinanamok » 20.02.2009, 16:33

Hallo ihr Lieben,

man lernt eben nie aus! Danke für die Aufklärung! (Und auf den Verzicht Wattebällchen zu schmeißen :p )

Das mit dem Freikauf mach ich auch!

Lieben Gruß

Siski

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Siskinanamok

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Zuzahlung: Was ist was bei der Versorgung?

Beitrag von Jovako » 20.02.2009, 17:19

Hallo Herbert,

danke für die Erklärung, jetzt habe ich etwas mehr Licht.


Was das Freikaufen betrifft, war das bei meiner KK nicht möglich, aber ich hätte die 42,12 EUR sowieso nicht auf einmal aufbringen können, hat sich jetzt auf 3 Monate verteilt. Man muss noch dazu sagen, dass bei Hartz IV nur die Grundleistung angerechnet werden (351 EUR) Leistungen für Wohnung und Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung werden nicht mit angerechnet.

Die Befreiung kann auch für das Krankenhaus über das Jahr hinaus gehen, wenn der stationäre Aufenthalt im Vorjahr begonnen hat. So war es bei mir, ich war ja vom 15.12.08 - 08.01.09 - also brauch ich die 8 Tage im Januar nicht zuzahlen.

LG Jens

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Jovako

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