von Björn Lehmann » 17.05.2011, 10:32
Liebe Gemeinde,
ich habe gestern von meinem Homecare Unternehmen 2 Zuzahlungsrechnungen bekommen. Das ist ja an sich nichts Aussergewöhnliches. Was mich nur wundert, ist die Tatsache, dass es sich dabei um 2 Zuzahlungen für 2010 handelt. Ich habe letztes Jahr im Juli und Oktober Ware bekommen, für die ich jetzt 2x 30 € Zuzahlung zahlen darf.
Meine Frage ist: Kann das Homecare Unternehmen das jetzt überhaupt noch in Rechnung stellen? Es ist ja fast 1 Jahr her von der ersten Bestellung.
Vielen Dank für eine Antwort.
Freundlichst
Euer Bo
von GnomeRanger » 17.05.2011, 10:52
Da du für die beiden Quartale von dem Homecare-Unternehmen beliefert wurdest und vom Gesetzgeber die Zuzahlung festgelegt ist, dürftest du darum nicht rumkommen.
Die Vorgehensweise ist allerdings recht ärgerlich. Ich bekomme das immer in Rechnung gestellt mit der Lieferung und zahlte bisher immer dann, habe jetzt ne Lastschriftvereinbarung und lasse die immer mit der Lieferung abbuchen.
Man muss bedenken...das Geld kriegt nicht das Unternehmen....das geht an die KK und die wollen das Geld
LG Mickey
von Linie 22 » 17.05.2011, 11:05
Hallo Bo
Das BGB sagt 3 Jahre.
ABER:
... nach § 199 BGB Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und 2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
von Webkänguru » 17.05.2011, 13:19
Hallo Bo,
du hast Versorgungsmaterial für sechs Monate bekommen (Juli-Dezember 2010), bei 10 Euro Zuzahlung im Moment ist die Höhe also ok.
Das die Zuzahlung erst jetzt angefordert wird ist ärgerlich, aber ich gehe davon aus das dies rechtens ist. 100%ig sicher bin ich mir aber auch nicht.
Viele Grüße,
euer Christian
von hmengers » 17.05.2011, 17:29
Hallo,
das ist zwar blöd gelaufen, aber rechtens.
@Silke: Im Sozialrecht gilt eine Verjährungsfrist von vier Jahren (ab dem Ende des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist, wäre also hier am 31.12.2014.
Herbert
von Skyfire » 17.05.2011, 19:02
Und wenn man dieses immer wieder regelmäßig anmahnt, verjährt da meines Erachtens gar nichts.
Und dann kommen Mahngebühren, und aus knappen 60 Euro wurden es dann auf einmal mit Mahngebühren, Gerichtsvollzieher, Gericht etc. auf einmal 1200 Euro.
Außerdem, du hast die Ware ja bekommen, und somit bist du Haftbar zu machen. Und die Krankenkasse, die wird es sich bei Dir holen, bzw. die Einzugsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung
von Linie 22 » 17.05.2011, 19:57
hmengers hat geschrieben:Hallo,
das ist zwar blöd gelaufen, aber rechtens.
@Silke: Im Sozialrecht gilt eine Verjährungsfrist von vier Jahren (ab dem Ende des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist, wäre also hier am 31.12.2014.
Herbert
von Björn Lehmann » 18.05.2011, 08:04
Ich habe die 60 Euronen schon bezahlt. Ich wollte es einfach nur mal wissen, da es ja selten ist, dass man so spät noch Rechnungen bekommt.
Mich hatte es ja selber gewundert, dass ich bis jetzt keine Zuzahlungen machen musste bei so einem bekannten Homecare Unternehmen. Da stimmte wohl intern was nicht
von babonsai » 18.05.2011, 13:41
Manche Unternehmen haben entweder einen ziemlichen "Wasserkopf" an Verwaltung und sind bei Missständen (z.B. unbezahlte RG) auf Wiedervorlage angewiesen oder sogar sozial eingestellt.
Sprich, sie könnten zwar eher mahnen, nehmen aber Abstand davon, weil außer der gesundheitlichen Beeinträchtigung, auch noch der soziale Aspekt (Berufsverlust, Einkommensveränderungen etc.) im internen Mahnverfahren mit einbezogen wird.
Zugegeben, selten, aber wahr!
Der Anspruch ist aus o. g. Gründen berechtigt, die lange "Erinnerungsphase" aus genannten Gründen erklärlich?
LG
Klaus
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