von MuttisHilfe » 22.02.2009, 10:27
Ich hoffe Euch hier nicht zu langweilen weil ich zum tausendsten Male die Fragen stellen:
Zunächst zur Situation:
Mutti lebt in Berlin-Spandau und bekam spontan einen Anus präter (schreibt man das so??) am 19.1.2009 in einer NOT -OP. Durch ihre Grunderkrankung Lupus bekam sie erst Soor im Mund, Keime in Blase, im Blut (wie eine Sepsis) und im Hals, dann Bakterien im Darm. Gewichtsabnahme 6 Kg nun auf 44 kg. Wundliegen inklusive.
Ich lebe und arbeite alleinerziehend in der Nähe Hamburgs.
Mutti begreift und vergisst offensichtlich Dinge, die man ihr über den Umgang mit dem Stoma erzählt und ich bin , wie aus o.g. Infos ersichtlich, nicht in der Lage täglich in B zu sein.
Meine Fragen:
wie entscheidet man über diese Platten- kann man verschiedene Systeme probieren?
Wozu nützt diese Bauchbinde?
Wer zahlt die Stoma - Schwester?
Entscheidet sie über das Material oder die Abkommen der Krankenkasse?
Mutti ist Privatversichert und bekommt auch Beihilfe!
Wieviel % macht die Behinderung aus? Sie hatte bereits 50% aufgrund des Lupus u.ä.
Welche Vergünstigungen kann ich für Mutti beantragen?
Vielen Dank für Eure Hilfe! Ich freue mich auch sehr über entsprechende Links, die mich direkt zum Thema bringen
Ich danke schon jetzte allen für die Beiträge, werde sie Mutti in Gross-schrift ausdrucken und mitnehmen
Eure MuttisHilfe
von Hugo » 22.02.2009, 11:40
Hallo Muttishilfe,
zuerst einmal heisse ich Dich herzlich willkommen in unserer Beutelrunde.
So und nun zu Deinen Fragen.
Deine Mama kann verschiedene Systeme selbstverständlich ausprobieren. Entweder der Stomaschwester sagen das sie verschiedene Systeme mitbringt oder einfach die ganzen Hersteller über das Internet kontaktieren und dort Probepackungen bestellen. Die Adressen hat schon mal jemand hier rein gestellt. Deine mama entscheidet auch selber welches system von welchem Hersteller sie nimmt.
Die Stomaschwester wird vom Sanitätshaus bezahlt, zumindest bei mir so, und ich hab bis jetzt auch noch nichts anders gehört. Ausgenommen die schwarzen Schafe!
Was meinst Du mit Bauchbinde?
Ein Gurt der am Stoma befestigt ist oder nicht? Wenn der Gurt an der Stomaversorgung befestigt ist dann ist trägt er dazu bei das wennder Beutel voller wird es nicht so nach unten zieht.
Ansonsten kann es auch eine Binde sein weil Deine Mama einen Bruch hat.
Was für vergünstigungen Du für Deine Mama beantragen kannst kann ich Dir leider nicht sagen. Aber ich würde zumindest mal einen Antrag stellen auf Erhöhung des Grades der Behinderung.
Und dann würde ich mit dem Arzt sprechen da es ja eventuell auch Pflegegeld gibt.
von Webkänguru » 22.02.2009, 13:43
Hallo MuttisHilfe,
willkommen bei uns undd keine Angst, uns kannst du jede Frage stellen.
MuttisHilfe hat geschrieben:wie entscheidet man über diese Platten- kann man verschiedene Systeme probieren?
MuttisHilfe hat geschrieben:Wozu nützt diese Bauchbinde?
MuttisHilfe hat geschrieben:Wer zahlt die Stoma - Schwester?
MuttisHilfe hat geschrieben:Entscheidet sie über das Material oder die Abkommen der Krankenkasse? Mutti ist Privatversichert und bekommt auch Beihilfe!
MuttisHilfe hat geschrieben:Wieviel % macht die Behinderung aus? Sie hatte bereits 50% aufgrund des Lupus u.ä. Welche Vergünstigungen kann ich für Mutti beantragen?
von Jovako » 22.02.2009, 13:48
Hallo MuttisHilfe,
erst einmal Willkommen hier im Forum!
ein paar Fragen hat Hugo ja schon beantwortet.
Die Bauchbinde kannst Du bzw. Deine Mutter über deinen Versorger bestellen. Vorher den Bauchumfang und Durchmesser des Rast- oder Kleberinges angeben (bei 2Teilern) Es gibt ein paar Anbieter von solchen Bandagen wie z.B. Basko Die Bandage soll den Bauch stützen und schützen.
Was die private Krankenkasse alles erstattet, weiß ich nicht. Bei den gesetzlichen Kassen ist das so, dass man pro Rezept und Monat 10% mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR zuzahlen muss, insofern man nicht von der Zuzahlung befreit ist. Dies gilt für Versorgungen, die man verbraucht. Bei Artikeln, die man öfter oder dauerhaft nutzen kann, ist die Zuzahlung pro Artikel.
Bei einem Antrag auf Feststellung / Höherstufung des Grades einer Schwerbehinderung sollte man nicht von Vergünstigungen sprechen! Der GdB ist lediglich ein Nachteilsausgleich! Vergünstigungen bekommt man vielleicht in einigen öffentlichen Einrichtungen im Eintritt oder beim Kauf eines Autos, aber das ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, also eine "Kann"-Bestimmung. Ein paar gute Informationen dazu bekommst Du bei Schwerbehinderung-Aktuell
Dir und Deiner Mutter Alles Gute und ihr Gute Besserung!!
Liebe Grüße
Jens
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