von Linie 22 » 23.07.2009, 14:19
Zitat:
Das macht sie ganz allein von sich aus, weil es zu ihrem Aufgabenbereich, zwecks Bequemlichkeit liebende Stomapatienten zu betreuen, gehört.Der Korinthenk****r:
Was ist das denn anderes als sie quasi zu "beauftragen"?
von Webkänguru » 24.07.2009, 08:22
Hallo Linie,
jetzt nicht auf mich einhauen, aber du hast mir eine so schöne Vorlage gegebene: Ich halte von diesen "Service", den viele Sanitätshäuser und HomeCare-Unternehmen anbieten, absolut nichts. Das ist nichts anderes als eine Kundenbindungsmassnahme, die einem selbst die Kontrolle über das was verschrieben und dann geliefert wird entzieht.
Ich möchte wissen was auf dem Rezept steht und was mit meiner Krankenkasse nach der Lieferung abgerechnet wird. Und das mit mir abgesprochen wird, wenn eine Umstellung auf ein anderes Produkt von meinem HomeCare-Unternehmen vorgeschlagen wird. Und dafür nehme ich gerne den zusätzlichen Weg zum Arzt in Kauf. Ich bestellt aber auch immer gleich für drei Monate, so daß ich nur viermal im Jahr zum Arzt laufen muss
Viele Grüße,
euer Webkänguru
von Linie 22 » 24.07.2009, 09:59
Webkänguru hat geschrieben:jetzt nicht auf mich einhauen,
ha,ha jetzt noch nicht, warte mal ab wenn wir uns in FFM treffen.Das ist nichts anderes als eine Kundenbindungsmassnahme, die einem selbst die Kontrolle über das was verschrieben und dann geliefert wird entzieht.
VETO.
Nur ohne einen gewissen regionalen Service vor Ort, unabhängig davon ob Kundebindung als Mittel zum Zweck oder auch nicht, würde ich, in meiner Allein vor mich hin tümp`l Situation, ganz schön auf dem Schlauch stehen.
Für mich besteht kein Kontrollentzug, da ich die Lieferung, lt. meiner Bestellung, höchst persönlich, bei Warenübergabe an meine Person, überprüfe. D.H. - ich übe persönlichen Einfluss darauf aus.Ich möchte wissen was auf dem Rezept steht und was mit meiner Krankenkasse nach der Lieferung abgerechnet wird.
Auskunft darüber, was auf den benannten Dokumtenten ausgewiesen steht , erhält man auf Nachfrage und bekommt diese zur Einsicht vorgelegt.Und das mit mir abgesprochen wird, wenn eine Umstellung auf ein anderes Produkt von meinem HomeCare-Unternehmen vorgeschlagen wird.
Bis lang wurde mir von noch keinem Sanitätsfachhaus vorgeschrieben oder auch zu einer anderen Versorgung geraten. Wenn es einer Versorgungsumstellung bedarf, dann nur auf ausdrücklichen "Wunsch" bzw. Umstandshalber von meiner Wenigkeit, bespreche diesen Sachverhalt Verhandlungstaktisch mit meiner Stomaschwester so, dass unterm Strich ein rentables Optimum an Zufriedenstellung aller Beteiligten herausspringt. Das hat bisher immer geklappt und hoffe es wird auch so bleiben.
Und dafür nehme ich gerne den zusätzlichen Weg zum Arzt in Kauf. Ich bestellt aber auch immer gleich für drei Monate, so daß ich nur viermal im Jahr zum Arzt laufen muss
Ich beziehe meine "ottonormal" Versorgung problemlos, hinsichtlich KK- sowie HA-abrechnung, für je zwei Monate, müsste also etwas mehr in der HA-Praxis auf der Matte stehen. Was für mich, weit mehr Umstände bedeutet, als den Service über Stomatherapeutin.
von hmengers » 24.07.2009, 10:15
Hallo Silke,
bei uns sagt man "Dä ään isst geer Bloodwoschd, dä anner geer Lewerwoschd unn dä dritte gieht geer en de Kersch" (Als Sächsin - oder heißt das Sexin? - verstehst Du ja Dialekte ohne Probleme.
Natürlich kann das jeder so handhaben wie er das am besten findet. Christian und ich haben nur auf die Risiken hingewiesen, die damit verbunden sind, die Verantwortung und damit auch die Entscheidungen einem Lieferanten so einfach zu überlassen. Ich sage auch nicht zu einem Handwerker "Renoviere mir mal mein Bad und mach das so wie Du es am besten (für deine Firma) hinkriegst."
Nun Schluss mit der Diskussion - siehe den Spruch oben.
Herbert
von Linie 22 » 24.07.2009, 11:36
Dä ään isst geer Bloodwoschd, dä anner geer Lewerwoschd unn dä dritte gieht geer en de Kersch"
(Als Sächsin - oder heißt das Sexin? - verstehst Du ja Dialekte ohne Probleme.
von Mohnblume » 24.07.2009, 21:16
Hallo Thomas,
ich bin ziemlich sicher, dass du zwar in der Zeit zwischen der Antragstellung und der Bewilligung Deiner Zuzahlungsbefreiung löhnen musst. Aber wenn die Befreiung durch ist, gilt sie - glaub ich - ab Antragstellung.
So könntest Du danach geleistete Zuzahlungen wiederbekommen ( musst die Quittungen vorlegen ). Bitte erkundige dich mal bei Deiner Krankenkasse, könnte einiges an Euronen sparen.
Viele Grüße
Mohnblume
von thomas1967 » 24.07.2009, 21:47
Mohnblume hat geschrieben:Hallo Thomas,
ich bin ziemlich sicher, dass du zwar in der Zeit zwischen der Antragstellung und der Bewilligung Deiner Zuzahlungsbefreiung löhnen musst. Aber wenn die Befreiung durch ist, gilt sie - glaub ich - ab Antragstellung.
So könntest Du danach geleistete Zuzahlungen wiederbekommen ( musst die Quittungen vorlegen ). Bitte erkundige dich mal bei Deiner Krankenkasse, könnte einiges an Euronen sparen.
Viele Grüße
Mohnblume
von hmengers » 25.07.2009, 10:34
Hallo Thomas,
"Da liegen Sie richtig" und was die Folgejahre angeht, steht dazu was erläuternd auf der Stoma-Welt nämlich hier.
Allent kloar?
Herbert
von Sebastian » 25.07.2009, 21:02
@Linie22 (Silke)
Hallo Silke,
dein Schreibstil gefällt mir sehr gut, mach weiter so, ist mal etwas erfrischendes zwischendurch.
Viele Grüße unbekannterweise
von
Sebastian
von Linie 22 » 26.07.2009, 11:00
Hallo @ Sebastian (Basti),
vielen, vielen für Deinen Ansporn ..... ....geht `runter wie Öl und werde weiterhin bemüht sein frischen Wind `rein zu bringen.
Tschüüüss. frisch,frank,fröhlich,frei, grüßt Silke (Linie 22)
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