von Webkänguru » 21.03.2018, 01:03
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Überprüfung der Stoma-Ausschreibung der DAK-Gesundheit abgeschlossen. Ergebnis: aus Sicht des BVA ist die Ausschreibung nicht zweckmäßig und darf nicht durchgeführt werden. Ob die Ausschreibung damit aber tatsächlich vom Tisch ist und die 14.000 bei der DAK versicherten Stomaträger aufatmen können, hängt von der Reaktion der Krankenkasse ab. Sie kann der Beurteilung des BVA folgen. Oder dagegen klagen.
Mehrere Personen und Organisationen hatten sich an das BVA gewandt, mit der Bitte die Ausschreibungspraxis der DAK zu überprüfen. Gestern erhielten sie Antwort und wurden über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Mit dieser Entscheidung untermauert das BVA als zuständige Aufsichtsbehörde die Kritik an der Ausschreibung, die wir bereits in unserer Petition hervor gebracht hatten:
Das im Frühjahr 2017 in Kraft getretene Heil- und Hilfsmittel-Versorgungs Gesetz (HHVG) definiert Ausschreibungen für Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsanteil als „nicht zweckmäßig“. Die Stoma-Versorgung setzt ohne Zweifel einen hohen Dienstleistungsanteil voraus. Mit ihrer Ausschreibung stellt die DAK-Gesundheit nicht nur den tatsächlichen Versorgungs-Bedarf von Stomaträgern in Frage, sie ignoriert auch den offensichtlichen Willen des Gesetzgebers.
von Webkänguru » 27.03.2018, 07:13
Hallo,
wie berichtet hat das Bundesversicherungsamt der DAK-Gesundheit die Durchführung der Stoma-Ausschreibung untersagt. In der vorangegangenen Prüfung kam die Aufsichtsbehörde zu dem Ergebnis, dass die Ausschreibung nicht zweckmäßig ist und damit den Vorgaben des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) widerspricht. Via Twitter hat die Krankenkasse bestätigt, dass sie gegen diese Entscheidung klagen wird. Was bedeutet das für die bei der DAK versicherten Stomaträger*innen?
Mehr dazu hier: http://www.selbsthilfe-stoma-welt.de/20 ... g-des-bva/
Wir werden uns weiter gegen Ausschreibungen in der Stomaversorgung einsetzen
Viele Grüße,
Christian
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