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??? Rechtlicher Hintergrund zur Stomamakierung ???

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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11 Beiträge • Seite 1 von 21, 2

??? Rechtlicher Hintergrund zur Stomamakierung ???

Beitrag von Pennywise78 » 09.11.2007, 22:00

Hallo liebes Forum. Weis jemand ob es etwas zum Patienten Recht im Bereich Stoma o.ä. gibt ? Wäre für Ideen und Tips in diese Richtung sehr dankbar.

Mfg Torsten


Ps. Denke dabei vorallem an die Makierung, schlecht Angelegte Stomas, Klagen, Körperverletzung, "Sanktionen" durch die Kasse .... etc.

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Pennywise78

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??? Rechtlicher Hintergrund zur Stomamakierung ???

Beitrag von Monsti » 09.11.2007, 22:26

Hallo Torsten,

bei dringenden Not-OPs dürfte sowas wie eine vorherige Stomamarkierung fast unmöglich sein. Auch ich bekam mein Stoma im Zuge einer Not-OP. Ich habe Glück, denn es ist nahezu perfekt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es dafür rechtliche Vorschriften gibt.

Warum fragst Du das?

Liebe Grüße
Angie

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Monsti

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??? Rechtlicher Hintergrund zur Stomamakierung ???

Beitrag von Tini65 » 10.11.2007, 01:19

Hallo Torsten,

ich denke der Tatbestand der Körperverletzung wäre sicherlich etwas zu hoch gegriffen, da ja bei einer geplanten OP grundsätzlich die Einverständniserklärung des Patienten vorliegt.

Was allerdings infrage käme wäre ein Schadensersatzanspruch aus einer Sorgfaltspflichtverletzung, denn die Markierung vor einer geplanten OP ist heute sicherlich als zum Standard gehörend einzustufen.

Die Frage wäre dann, ob der Patient bereit ist einen Arzthaftungsprozeß - der in Deutschland durchschnittlich 13 Jahre dauert - durchzuziehen.

Ich vermute jedoch, wenn sich demnächst - wenn es die ersten Verträge zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen geben wird - vermehrt Patienten bei Ihrer Krankenkasse beschweren, ein Krankenhaus ganz schnell aus dem Versorgungsvertrag fliegen kann. Und wenn es sich dann vielleicht noch um eine der größeren Kassen handelt, wird das Krankenhaus bzw. der Arzt sicherlich ganz schnell seine Arbeitsweise überdenken.

Viele Grüße

Tini

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Tini65

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??? Rechtlicher Hintergrund zur Stomamakierung ???

Beitrag von paul » 10.11.2007, 08:30

Hallo Torsten
habe da ein Beispiel was die Sorgfaltspflicht der Ärzte angeht.
bei meiner Prostata OP (1999) wurde mir in den Mastdarm geschnitten,wodurch ein Fistelgang zur Blase entstand mit vielen Komplkationen.
Habe darauf hin ein Medizinisches Gutachten erstellen lassen. Dessen Aussage war, dieses könnte bei ca. 1% vorkommen und ausserdem wäre ich ohne OP verstorben.
Dieses nur als Beispiel was Ärzte dürfen.

Liebe Grüße
Paul

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paul

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Beitrag von Sabine049 » 10.11.2007, 14:52

Hallo,

pragmatisch betrachtet, lieber Torsten, wenn der Pat. die Einwilligung zur OP - selbst im Notfall - eigenständig unterzeichnet hat, ist der Operateur zu 99.9% rechtlich und versicherungstechnisch abgesichert, da bedarfs vorweg keinerlei großen Aufklärungsgespräche.

Priorität hat in dem Moment rein allein das Leben des Pat., danach ist die Ausleitung eines Stomas während einer NOT-OP ohne vorherige Markierung vollkommen legitim.

Wie Paul wurde versehentlich intraop. (ausgiebige Adhäsiolyse im Jahr 2000) meine Neoblase angeritzt, die daraufhin übernäht; und präventiv einer Nahtinsuffizienz vorzubeugen ein DK (Dauerkatheter) für 14 Tage gelegt wurde (die stationäre Verweildauer verlängerte sich infolgedessen erheblich), aber ich war froh, dass der Genesungsprozess trotzalledem relativ blande/komplikationslos verlief und keinerlei irreversiblen Dauerbeeinträchtigungen zurückblieben.

Einen Arzhaftungstprozess anzustrengen käme für mich persönlich definitiv _nur_ in Betracht, wenn nachweislich gepfuscht worden ist: bspw. einem Pat. wird anstatt des erkrankten Beines das Gesunde amputiert. Das wäre aus meiner Sicht grobfahrlässig!

Liebe Grüße Sabine

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Sabine049

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Beitrag von Jutta B » 10.11.2007, 17:44

Hallo Torsten,

eigentlich gehört, wie mehrfach erwähnt, eine Markierung zum Standard, außer bei einer Not-OP.

Aber rechtlich gibt es absolut nichts, wenn weder markiert noch sauber/richtig angelegt wurde!!! :angry::angry::angry:
Meine extremen Stomaprobleme stammen aus einer o.g. OP, obwohl in einem Arztbericht dieser Klinik dies attestiert wird, brachte es mir nichts. Wäre ich rechtlich dagegen angegangen, wäre es wie die meisten solcher Verfahren nur ein nervenaufreibendes Hin und Her über zig Jahre geworden (lt. RA-Aussage).

LG
Jutta B

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Jutta B

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??? Rechtlicher Hintergrund zur Stomamakierung ???

Beitrag von Renate » 10.11.2007, 20:59

Hallo,
als ich vor 21 Jahren operiert wurde, hat man nichts markiert. Trotzem sitzt mein Stoma an einer super Stelle, ich kann es gut versorgen, kann auch Hüfthosen tragen und habe in diesem Fall auch wie Monsti Glück gehabt.
Lg Renate :winke:

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Renate

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Beitrag von doro » 11.11.2007, 00:17

Bei mir wurde auch nix markiert :shock: DAS war ,weil Not OP, auch die geringste Sorge von mir.Bei allem meckern und mosern über die Chirurgen,die letztendlich das Leben von VIELEN von und gerettet haben, sollten wir, bei denen das Leben " auf Kippe" stand, auch nach den Jahren der Heilung, nicht vergessen: Was wäre, wenn... . gewesen.


Auch mein Stoma sitzt super gut und es gibt keinerlei Hosenprobleme. Es passt einfach :D auch ohne Markierung...eben ein Teil von mir.:ballon:

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doro

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Beitrag von hexe69 » 11.11.2007, 00:48

ich konnte mir aussuchen wo mein stoma sitzen soll....aber ist das nicht sch..... egal,hauptsache uns geht es gut!! lg

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hexe69

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Beitrag von Frank38 » 11.11.2007, 21:52

Huhu,

Bei mir hats der Stomatherapeut vom KH Markiert wo es hin soll, Chirug hat es dann auch so gemacht bin sehr zufrieden.

Bei einer Not OP denke ich mal gehts dann eher um Leben und Tot, was willste dann noch gross Makieren. Kommt auch auf das KH an wie die erfahrungen sind in diesem Bereich , so Operiert dann auch der Chirug das ist meine Meinung dazu. Grosses Aufklärungsgespräch wird bestimmt nicht mehr stattfinden bei einer Not-OP und das bei einer OP immer ein Risiko da ist und was schief gehen kann ist eigentlich jedem Menschen klar und gerade bei Bauch OPs. Denke mal man sollte froh sein das man noch da ist und das Leben geniessen.


Ob es sowas gibt "Patienten Recht im Bereich Stoma" weiss ich nicht, hier aber mal ein Link http://www.rechtspraxis.de/arzt/arzt.html

Gruss Frank

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Frank38

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